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Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
VaKl:
--- Zitat von: BAT am 06.08.2025 12:56 ---Ich halte es abgesehen von juristischen Spitzfindigkeit nicht für die Aufgabe eines Menschen in 9c, oder 10 oder auch 11 juristische Vertretungen bis zum OLG zu machen. Das ist Aufgabe von Juristen mit entsprechender Eingruppierung und wird auch durch unser Rechtsamt in allen anderen Fachbereichen gehandhabt, nur im Jugendamt darf man das selbst.
Besteht eine Globalvollmacht und wie ist der zeitliche Umfang?
Ich war jahrelang in der Unterhaltsheranziehung und mit 9c auch die gerichtliche Durchsetzung (streitiges Verfahren) autonom gemacht. Dann der Wechsel ins Ordnungsamt auf E10, nur darf ich sogar die Stellungnahme für das prozessführende Rechtsamt nicht mal eigenständig unterschreiben :P öD halt.
Das ganze ist kein Eingruppierungsproblem, sondern ein Organisationsthema. Juristische Vertretungen sind von Juristen zu machen.
--- End quote ---
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Und genau hier liegt das Problem: Nach § 114 FamFG müssen sich die Parteien in einem streitigen Gerichtsverfahren durch einen Rechtsanwalt ODER durch das Jugendamt als Beistand vertreten lassen. Die Rechtsabteilung der Verwaltung darf dies nicht, da mir als Sachbearbeiterin die Beistandschaft übertragen wurde. Deshalb ist es im Bereich der Beistandschaft nicht möglich, die gerichtliche Vertretung an das Rechtsamt abzugeben. Und das ist der Grund, wieso dringend Juristen auf diese Stellen gehören, welche es aber für eine Bezahlung nach EG 9c selten machen.
Deswegen kämpfe ich für eine bessere Bezahlung.
BAT:
Das sehe ich sachlich erstmal anders. Warum darf die rechtliche Vertretung nicht durch das Rechtsamt erfolgen? Auch wenn es durch das FamFG nicht als zwingend gesehen wird, sehe ich andererseits auch kein gesetzliches Verbot der Vertretung durch die Juristen des Rechtsamtes.
Zwei Sachen noch:
Ich würde doch als Juristin auf entsprechende Stellen mit E13, 14 und 15 schielen...
Materiell: macht ihr noch eine vollumfängliche Sicherung des Ansprüche durch Schaffung eines Unterhaltstitels? Auch wenn die Vorgaben vom Land oft so sind, halte ich eine Schaffung eines Titels - am besten noch im streitigen Verfahren - bei Personen, bei den ehe nichts zu holen ist, für sinnlos.
Trotzdem alles Gute.
UNameIT:
--- Zitat von: VaKl am 06.08.2025 11:18 ---Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hatte bereits vor einem Jahr einen Beitrag verfasst, leider wurde dieser bereits geschlossen, sodass ich ein neues Thema starte.
Die Beistandschaft wird in unserer Verwaltung in die EG 9c TvÖD eingestuft. Wir nehmen neben der Sachbearbeitung auch die gerichtliche Vertretung bis zum OLG wahr. Die Bezahlung ist in ganz Deutschland leider sehr unterschiedlich und Fachkräfte fehlen ohne Ende in diesem Bereich. Es gibt bisher keine fundierte Rechtsprechung bezogen auf die Eingruppierung von Beiständen.
Ich habe Anfang 2024 einen Antrag auf Vergütung nach der EG 11 gestellt; dieser wurde abgeleht. Ich habe dann vor dem Arbeitsgericht auf Höhergruppierung geklagt. Das Gericht hat sehr auf einen Vergleich hingewirkt, welchen die Stadt nicht wollte. Eine Fachkräftezulage wurde auch generell abgelehnt. Nach Ende des Kammertermins wurde verkündet, dass die Klage in dieser Instanz abgewiesen wird. Das Merkmal der besonderen Schwierigkeit wurde bejaht, zum Merkmal der Bedeutung teilte das Gericht mit, dass diesbezüglich nicht ausreichend vorgetragen wurde. Der Richter hat mir dann komischerweise geraten, mir "einen guten Anwalt" zu nehmen, Berufung einzulegen und diesbezüglich dann mehr vorzutragen. Ich habe mich aus Kostengründen vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten, vor dem LAG herrscht leider Anwaltszwang, sodass sich das Kostenrisiko einer Berufung für mich auf 5.000,00 EUR beläuft. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung.
Jedoch vertrete ich die Ansicht, dass es Zeit für eine höchstrichterliche Entscheidung ist. Deshalb würde ich mich gerne mit weiteren Beiständen vernetzen, von einem positiven Urteil würde letztendlich ganz Deutschland profitieren. Wer also irgendwelche Ideen hat, wie man zu dem Merkmal der "Bedeutung" i.S.d. EG 11 TVöD ausreichend vortragen kann, darf gerne Vorschläge machen.
Des Weiteren habe ich eine Spendenaktion bei GoFundMe unter dem Stichwort "Eingruppierungsklage Beistandschaft" eingerichtet. Natürlich freue ich mich über eine Spende, aber es wäre toll, wenn ihr euren Kollegen im Jugendamt erzählt, dass nun jemand den gerichtlichen Schritt geht.
Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.
Liebe Grüße!
--- End quote ---
Hast du mal bei Verdi oder dem DBB nachgefragt, ob sie dich in diesem Fall vertreten?
VaKl:
--- Zitat von: UNameIT am 06.08.2025 14:57 ---
Hast du mal bei Verdi oder dem DBB nachgefragt, ob sie dich in diesem Fall vertreten?
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Nachdem man mir bei Verdi sagte, dass man mir bei der Klage hilft, bin ich dort Mitglied geworden. Als es dann Ernst wurde und es um die Klage ging hieß es auf einmal, die Sache wird nicht vertreten, da es vor der Mitgliedschaft begonnen hat (was ich natürlich vorher gefragt hatte). Also bin ich wieder ausgetreten…dort hatte auch niemand Lust zu helfen…
VaKl:
--- Zitat von: BAT am 06.08.2025 14:17 ---Das sehe ich sachlich erstmal anders. Warum darf die rechtliche Vertretung nicht durch das Rechtsamt erfolgen? Auch wenn es durch das FamFG nicht als zwingend gesehen wird, sehe ich andererseits auch kein gesetzliches Verbot der Vertretung durch die Juristen des Rechtsamtes.
Zwei Sachen noch:
Ich würde doch als Juristin auf entsprechende Stellen mit E13, 14 und 15 schielen...
Materiell: macht ihr noch eine vollumfängliche Sicherung des Ansprüche durch Schaffung eines Unterhaltstitels? Auch wenn die Vorgaben vom Land oft so sind, halte ich eine Schaffung eines Titels - am besten noch im streitigen Verfahren - bei Personen, bei den ehe nichts zu holen ist, für sinnlos.
Trotzdem alles Gute.
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Es ist aber gesetzlich nicht erlaubt, was ich auch nicht ändern kann. Das Kind klagt gegen den zum Unterhalt verpflichteten Elternteil, und muss durch einen Anwalt oder einen Beistand vertreten werden.
Selbstverständlich werden Titel erwirkt, dafür ja die Gerichtsverfahren. Es gibt keine Vorgaben des Landes, es geht um zivilrechtliche Ansprüche. Nicht um öffentliche Gelder.
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