Autor Thema: Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt  (Read 2461 times)

Bubi11

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #30 am: 07.08.2025 13:14 »
Wenn man aber gar nicht die Tätigkeiten nach EG 10 macht?
Aus welchem Grund sollte man dann klagen?

Alien1973

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #31 am: 07.08.2025 14:35 »
Wenn man keine Tätigkeiten nach E10 macht, dann hat man die E10 auch nicht zu bekommen....

Bubi11

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #32 am: 07.08.2025 15:27 »
Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.

Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.

Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.

Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.

So und wer sollte sich nun beschweren?

1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht

Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11

Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.

Carla

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #33 am: 07.08.2025 15:39 »
Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.

Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.

Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.

Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.

So und wer sollte sich nun beschweren?

1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht

Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11

Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.

Ich weiß, dass Theorie und Praxis sehr oft auseinander driften. Nichtsdestotrotz muss gewahrt bleiben, dass die Vertreter der AG Seite nicht einfach schalten und walten wie ihnen beliebt. Wenn Aufgaben da sind, die auszuüben sind, müssen sie im Rahmen des TVÖD schlussendlich entsprechend vergütet werden. Nochmal, es ist völlig unerheblich, welche Stellen irgendwann mal wie genehmigt werden oder wurden. Die Mitarbeiter sind nach ihren auszuübenden Tätigkeiten zu bezahlen, und zwar nach Tarifautomatik von Beginn an. Und wenn ein MA nach EG10 bezahlt wird, obwohl er nicht die entsprechenden Aufgaben macht, ist das ebenso falsch und gehört korrigiert. Das sind letzendlich alles Steuergelder. Das hat auch nichts mit "der hat es nach so vielen Jahren verdient" oder Sympathie/Empathie zu tun. Mit welcher Berechtigung sollte ein MA mit den gleichen Tätigkeiten mehr verdienen als der andere. Für die entsprechende Berufserfahrung gibt es die Erfahrungsstufen. und wenn es nicht korrekt läuft, dann muss man sich im Interesse aller wehren und nicht einfach alles akzeptieren und mit fadenscheinigen Erklärungen schön reden. Mir ist bewusst, das nicht jeder mit seiner Persönlichkeit dazu geeignet ist, aber wenn sich jemand wehr, sollte nicht auf ein Einlenken hingewirkt werden, bloß damit es keinen Stress gibt. Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten wirken sich langfristig auf die Arbeitsmoral aus. Auch das kann ich bestätigen. Damit ist letzendlich auch keinem gedient. Der TVÖD ist an vielen Stellen sehr durchdacht, wenn er denn auch korrekt angewendet wird.

Bubi11

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« Antwort #34 am: 07.08.2025 15:51 »
Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.

Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.

Carla

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« Antwort #35 am: 07.08.2025 16:01 »
Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.

Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.

Ich kann das einfach erwarten. Ich arbeite in einer Kommune mit einer Mitarbeiterzahl im 5-stelligen Bereich, und glaube mir der Bereich der Personal- und Orgastellen ist sehr gut aufgestellt und noch besser bezahlt ... und defintiv besser als irgendwelche Stellen im Sozialbereich (wie üblich). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und wenn es Stellen gibt, die es nicht mehr gibt, dann ist es nun mal mehr als an der Zeit das zu korrigieren. Von mir wird auch erwartet, dass ich verdammt nochmal meinen Job erledige. Nur ist es bei mir der Bürger auf der anderen Seite und nicht der "popelige Mitarbeiter" der irgendetwas will.

Organisator

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« Antwort #36 am: 07.08.2025 17:46 »
Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.

Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.

Das kontrolliert, besser noch steuert der Arbeitgeber, typischerweise delegiert auf den Organisationsbereich. kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen ;)
Organisationsversagen des AG führt dann zu den von dir beschriebenen Auswüchsen.

VaKl

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« Antwort #37 am: 07.08.2025 17:50 »
Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.

Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.

Ich kann das einfach erwarten. Ich arbeite in einer Kommune mit einer Mitarbeiterzahl im 5-stelligen Bereich, und glaube mir der Bereich der Personal- und Orgastellen ist sehr gut aufgestellt und noch besser bezahlt ... und defintiv besser als irgendwelche Stellen im Sozialbereich (wie üblich). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und wenn es Stellen gibt, die es nicht mehr gibt, dann ist es nun mal mehr als an der Zeit das zu korrigieren. Von mir wird auch erwartet, dass ich verdammt nochmal meinen Job erledige. Nur ist es bei mir der Bürger auf der anderen Seite und nicht der "popelige Mitarbeiter" der irgendetwas will.

Danke, dem kann ich mich nur anschließen. Bei uns sieht es genau so aus, und deswegen muss sich jetzt was ändern. Die Tarifautomatik soll aber auch nicht das Thema sein, dann muss sich Bubi11 da bitte selbst nochmal schlau machen oder ein eigenes Thema starten.

Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.

Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.

clarion

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« Antwort #38 am: 07.08.2025 18:29 »
Stellenpläne sind Verwaltungshilfsmittel und mehr nicht!

Dass sich Arbeiten im Laufe der Zeit wegfallen, neu dazu kommen und einfach ändern und damit auch die Wertigkeit der Arbeit ändern ist völlig normal! Früher gabe es Schreibbüros, wo ausschließlich nach Diktat geschrieben wurde, heute gibt es nur noch für die oberste Führungskraft ein Vorzimmer,min ein Organisationsprofi sitzt. Und alle schreiben selbst oder diktieren es dem Computer.

Eine Organisation, die das nicht nachhält und die Stellenpläne regelmäßig anpasst, ist eine schlecht organisiert? Dass gleiche Arbeit mit gleichen Geld bezahlt wird,  ist ein Grundsatz im Tarifrecht!

SozPädBW

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« Antwort #39 am: 07.08.2025 18:32 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.

Bei dir herrscht sehr viel Unwissenheit. Du solltest dich (nochmals) intensiv mit dem Tarifvertrag auseinandersetzen.

SozPädBW

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #40 am: 07.08.2025 18:43 »
Ihr verwechselt immer Theorie mit der Praxis.

Ich kann das mal kurz schildern wie das in der Praxis abläuft. Ob Richtig oder Falsch kann man wahrscheinlich ewig streiten aber es ist halt nun mal so.

Beispiel: Klinikum (Oder auch andere Einrichtung) als Regiebetrieb eines Bezirks. Der Hauptsitz des Bezirks ist fast 100Km entfernt (Tut nix zur Sache). Der Einrichtungsleiter bekommt jährlich einen Stellenbesetzungsplan. Hier werden entweder neue Stellen gefordert (Weil diese benötigt werden) oder umgewidmet oder es werden Stellen angepasst (Neue EG weil die Aufgaben anders werden). Wie auch immer hat der Dienstherr (Bezirk) nichts mit dem operativen Geschäft zu tun. Und dieses System gibt es schon gefühlt 50 Jahre.
So das mal als Vorgeplänkel.

Nun sagen wir mal gibt es im Stellenplan (Vom Bezirk genehmigt) im Controlling 1 Stelle EG 11 Leiter Controlling, 4 Stellen mit EG 9a Controlling Mitarbeiter und eine EG 10 Stelle Controlling Projektleiter (Diese Stelle gab es vor 6 Jahren noch ist jedoch seit 6 Jahren unbesetzt da nicht mehr benötigt). Nun schreibt der Einrichtungsleiter diese Stelle aus weil sie ja genehmigt ist. Alle 4 bewerben sich darauf (Wissen aber das die Aufgaben gleich bleiben weil es keine Projekte gibt). Einer bekommt die Stelle und gut ist.

So und wer sollte sich nun beschweren?

1. Die drei anderen - Dann streicht der Bezirk die Stelle einfach und alle sind wieder in 9b hat keiner was davon
2. Der Einrichtungsleiter - Dem ist es doch egal im Gegenteil er tut einem verdienten Mitarbeiter etwas gutes
3. Der Bezirk hat keinen Einblick ins operative Geschäft und weiß nicht wer welche Aufgaben macht

Also hier geht es nicht um Richtig oder Falsch, sondern darum wie die Praxis ist. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Ich könnte noch mehrere nennen. Wenn zum Beispiel Recruter in 9a eingestuft werden (Was korrekt ist) und im Stellenplan 3 genehmigt werden. Diese aber normale Sachbearbeiter Aufgaben machen.
Oder es werden 4 Marketingmitarbeiter benötigt und genehmigt (EG 9a) diese dann aber in der Buchhaltung arbeiten weil dort nicht genügend Stellen genehmigt sind.
Den "Marketingmitarbeiter" ist es doch Recht wenn er in der Buchhaltung mitarbeiten kann und bekommt dafür 9b.
"Assistenz der Geschäftsführung" macht in der Praxis Einführung neuer Mitarbeiter (Also Zeigen des Betriebsgeländes und ähnliches) EG11

Also von wegen jeder ist nach seiner Tätigkeit eingestuft. Vielleicht ist jeder nach seiner Stellenbeschreibung eingestuft aber nicht nach der tatsächlichen Tätigkeit.

Es gibt nicht "die Praxis". Es gibt tausende Kommunale Arbeitgeber. Bei uns gibt es auch einen Stellenplan. Aber wenn die wirksam übertragenen Tätigkeiten zu einer höheren Entgeltgruppe führen, dann kannst du dir mit dem Stellenplan deinen Allerwertesten abputzen. :-D

Man IST aufgrund seiner wirksam, nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.

In diesem Falle gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen hierzu. Und im Falle der Beistandschaften (das Thema ist auch bei uns regelmäßig im PR) gibt es immer wieder sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen hinsichtlich der korrekten Eingruppierung.
« Last Edit: 07.08.2025 18:56 von SozPädBW »

BAT

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #41 am: 07.08.2025 19:17 »
Bei uns gibt es auch für Amtsvormundschaften keine E10 oder E11. Da diese seit weit über 10 Jahren mit Sozialrbeitern/ - pädagogen besetzt werden, steht da  ein S am Anfang ;)

Fettschwanzmaki

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« Antwort #42 am: 07.08.2025 19:18 »
Zitat von: VaKl
Natürlich könnte ich mir als Juristin auch einfach einen anderen Job suchen, aber ich liebe was ich tue, denn es ist eine unglaublich wichtige Aufgabe.

Ja, natürlich könntest Du das. Aber willst Du als Juristin Paragraphen schubsen und mehr oder weniger sinnentleert arbeiten, oder aber am Ende Deiner Tage zufrieden und erfüllt zurückblicken? Rhetorische Frage.

"Man kann nicht alles haben... irgendetwas ist immer..." uswusf.

Wenn Du liebst, was Du tust, kannst Du dich glücklich schätzen. Ich kenne unzählige Beispiele, bei denen das nicht so ist und die mit Mitte 40 dauergrau sind - in jeglicher Hinsicht. Manchmal geht das zu Lasten der Entlohnung, aber fast immer zu Lasten der eigenen Lebenszufriedenheit.

https://dijuf.de/fileadmin/Redaktion/Gremien_und_Netzwerke/Praesentation_Juergen_Fuchs.pdf

Ich empfehle die Folien 22-26, falls noch nicht bekannt.

Fast vergessen:

Bei mir herrscht sehr viel Unwissenheit und Überheblichkeit. Ich werde mich noch einmal intensiv mit mir auseinandersetzen. Und dann gleich noch einmal und noch einmal... und dann - nur zur Sicherheit - noch einmal...

Kommentargeber

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« Antwort #43 am: 08.08.2025 06:54 »
Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.

Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.

Ich kann das einfach erwarten. Ich arbeite in einer Kommune mit einer Mitarbeiterzahl im 5-stelligen Bereich, und glaube mir der Bereich der Personal- und Orgastellen ist sehr gut aufgestellt und noch besser bezahlt ... und defintiv besser als irgendwelche Stellen im Sozialbereich (wie üblich). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Und wenn es Stellen gibt, die es nicht mehr gibt, dann ist es nun mal mehr als an der Zeit das zu korrigieren. Von mir wird auch erwartet, dass ich verdammt nochmal meinen Job erledige. Nur ist es bei mir der Bürger auf der anderen Seite und nicht der "popelige Mitarbeiter" der irgendetwas will.

Danke, dem kann ich mich nur anschließen. Bei uns sieht es genau so aus, und deswegen muss sich jetzt was ändern. Die Tarifautomatik soll aber auch nicht das Thema sein, dann muss sich Bubi11 da bitte selbst nochmal schlau machen oder ein eigenes Thema starten.

Ich bräuchte Ideen, was vorliegen muss, um die Bedeutung nach EG 10/11 zu erfüllen bzw. wie sich diese aus der EG 9c herausheben muss.

Es wäre sehr nett, wenn sich die Antworten hierauf beziehen.

Du darfst nun aber auch nicht davon ausgehen, dass das LAG die besondere Schwierigkeit einfach so bestätigt.

Bubi11

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Antw:Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt
« Antwort #44 am: 08.08.2025 06:56 »
Ich verstehe das ja alles und es ist mit Sicherheit auch legitim das zu verlangen was einem zusteht. Aber irgendwann kommt der Zeitpunkt da sollte man sich vielleicht auch mal abfinden. Aber es ist natürlich dein gutes Recht immer weiter zu gehen.

Ich kann nur immer von uns reden. Ich habe EG 9a und einige meiner Kollegen haben 9b die eine ähnliche Arbeit machen. Eine Kollegin bekam jetzt nach 12 Jahre gleicher Arbeit die EG 10 weil diese ausgeschrieben wurde. Sie macht aber weiterhin die gleiche Arbeit wie bisher. Ihre Stelle mit EG 9b wird aber nicht mehr ausgeschrieben.
Ist das vielleicht unfair? Ja vielleicht aber ich rege mich deswegen nicht auf oder klage sogar dagegen.

Andere Abteilung wollten alle von 9b auf 10 und hatten sogar ein Gutachten erstellen lassen. Amtsleiter hat dann dem Abteilungsleiter mitgeteilt wenn sie das weiter verfolgen dann muss ich im nächsten Jahr eine Stelle streichen und somit war das vom Tisch. Da arbeiten sechs Vollkräfte und dann hätte er nur noch 5 Vollkräfte bekommen. Eine Dame in dieser Abteilung die nächstes Jahr aus der Elternzeit kommt hätte dann in eine andere Abteilung müssen. Dann hat das Team darauf verzichtet.

Also es gibt immer Mittel und Wege.

Und genau mit solchen Drohungen spielen die Vetreter der AG-Seite. Hat bei euch ja wunderbar funktioniert. Entschuldigung wo sind wir denn? Es gibt einen Tarifvertrag auf dessen Grundlage Arbeitsverträge geschlossen werden. Wenn eine Kollegin bei gleicher Arbeit (ohne neuerliche Bewertung) auf einmal eine Entgeltgruppe höher rutscht, würde ich sehr, sehr hellhörig werden. Und ja das ist nicht nur unfair, es ist schlicht und ergreifend falsches Vorgehen.

Naja es gibt halt nur eine EG 10 Stelle und da haben sich 5 Mitarbeiter beworben. Einer kann sie nur bekommen.
Was willst jetzt machen? Es gibt halt nur eine EG 10 Stelle.

Bei dir herrscht sehr viel Unwissenheit. Du solltest dich (nochmals) intensiv mit dem Tarifvertrag auseinandersetzen.

Also ich muss mich damit nicht auseinander setzen. Ich bin ja kein Personaler.
Uns kommt das ja meistens sogar zugute. In der Verwaltung ist ja noch eine EG10 Stelle frei die demnächst ausgeschrieben wird. Nicht in meinem Aufgabenbereich aber das ist ja bei uns egal.