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Eingruppierungsklage LAG Beistandschaft Jugendamt

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FearOfTheDuck:

--- Zitat von: VaKl am 08.08.2025 12:48 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.08.2025 12:38 ---Die Bedeutung ist tatsächlich nicht klar umrissen und bietet einen gewissen Interpretationsspielraum
Im Definitionskatalog des Bundesverwaltungsamtes von 2022 etwa wird sie so umschrieben:

 Die Bedeutung einer Tätigkeit stellt auf die Auswirkungen der Tätigkeit der/s Beschäftigen ab.
 Sie ist als weitere Heraushebung gegenüber der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit zu
 betrachten. Die Bedeutung zielt auf den Wirkungsgrad der Tätigkeit ab, der sich z.B. auf die
 Besonderheiten der Menschenführung, des Personaleinsatzes, aber auch auf die
 Besonderheiten der finanziellen Verantwortung erstrecken oder aus den Auswirkungen der
 Tätigkeit oder richtungsweisenden Bedeutung der Sachbearbeitung für nachgeordnete
 Bereiche ergeben kann

--- End quote ---

Danke! Steht da zufällig auch etwas bezogen auf die Auswirkung auf die Einzelperson? Ich bin quasi der Bereich, es gibt niemanden unter mir und niemanden über mir; ich habe eine große finanzielle Verantwortung, aber eben für die Einzelperson und nicht für die Stadtverwaltung

--- End quote ---

Ich habe abschließend zitiert.

BAT:

--- Zitat von: Fettschwanzmaki am 08.08.2025 17:55 ---
Ich stimme Dir aber zu, dass die Eingruppierungen Ergebnisse von TV sind. Die legitime Frage wäre also, warum gesellschaftlich relevante Tätigkeiten nicht anders bewertet und angemessen vergütet werden.
 

--- End quote ---

Das ist sehr gnädig.

Ansonsten hast du nichts von den Ausführungen verstanden.

Wabi Sabi:

--- Zitat von: VaKl am 08.08.2025 12:48 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.08.2025 12:38 ---Die Bedeutung ist tatsächlich nicht klar umrissen und bietet einen gewissen Interpretationsspielraum
Im Definitionskatalog des Bundesverwaltungsamtes von 2022 etwa wird sie so umschrieben:

 Die Bedeutung einer Tätigkeit stellt auf die Auswirkungen der Tätigkeit der/s Beschäftigen ab.
 Sie ist als weitere Heraushebung gegenüber der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit zu
 betrachten. Die Bedeutung zielt auf den Wirkungsgrad der Tätigkeit ab, der sich z.B. auf die
 Besonderheiten der Menschenführung, des Personaleinsatzes, aber auch auf die
 Besonderheiten der finanziellen Verantwortung erstrecken oder aus den Auswirkungen der
 Tätigkeit oder richtungsweisenden Bedeutung der Sachbearbeitung für nachgeordnete
 Bereiche ergeben kann

--- End quote ---

Danke! Steht da zufällig auch etwas bezogen auf die Auswirkung auf die Einzelperson? Ich bin quasi der Bereich, es gibt niemanden unter mir und niemanden über mir; ich habe eine große finanzielle Verantwortung, aber eben für die Einzelperson und nicht für die Stadtverwaltung

--- End quote ---

Nur noch mal ergänzend bzw. klarstellend, da es ja von Vorrednern bereits miterwähnt wurde:

Die "Auswirkung auf die Einzelperson" dürfte sich hier wohl (bereits) im Heraushebungsmerkmal "besonders verantwortungsvoll" des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9c wiederfinden:

Entgeltgruppe 9c
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt,
dass sie besonders verantwortungsvoll ist.

Dieser Umstand (Auswirkung für die einzelne Person) ist also im Rahmen der Bejahung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Heraushebungsmerkmals der Entgeltgruppe 9c "verbraucht", siehe hierzu z. B.

Rn. 50 iVm Rn 36
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-495-21/




UNameIT:

--- Zitat von: Bubi11 am 07.08.2025 15:51 ---Und wer kontrolliert das oder hat das zu kontrollieren? Wer sitzt im Büro dabei und schaut was derjenige macht oder auch nicht? Das ist vielleicht bei kleinen Kommunen mit 20 Mitarbeitern der Fall aber wenn die Einrichtung 1500 Mitarbeiter hat dann ist das unmöglich.

Es gibt ja dann auch Stellen die haben in der Praxis gar keine Aufgaben. Die Aufgaben gibt es zwar auf dem Papier aber nicht in der Praxis. Angenommen (Rein fiktiv natürlich) es gibt Stellen "Näherinnen" (Weil es diese in den 80er Jahren tatsächlich mal gab) jedoch heute werden diese nicht mehr benötigt und putzen jetzt halt oder kümmern sich um die Hauspost. Trotzdem ist deren Stellenbezeichnung Näherinnen.

--- End quote ---

Das hört sich ziemlich nach Fehlorganisation und Saftladen an. Wäre bei uns (mit weit mehr als 1500 Mitarbeitern) nie der Fall. Stellen die nicht mehr benötigt werden, werden gestrichen. Stellen für neue Aufgaben neugeschaffen, usw. Das hört sich nach Fehlbesetzung eurer Leitung an.

Fettschwanzmaki:
Ich habe heute noch einmal nachgefragt:

Beide in E9c, Höhergruppierung in den vergangenen Jahren mehrmals erfolglos probiert, aktuell neuer Versuch, nach wie vor kaum vorhandene Erfolgsaussichten.

Trotz Vormundschaftsreform in 2023 zur Zeit Beistandschaft und Amtsvormund in Personalunion, soll erst jetzt geändert werden (Neueinstellung).

Des Weiteren soll nach Aussage der Beschäftigten in anderen Kommunen auch E10 gewährt worden sein (überregionaler Austausch mit anderen Fachkräften im Rahmen von Fortbildungen - und das auch ohne "offizielle Teamleitung", E11 "niemals"). Anscheinend beschränkt sich das allerdings auf Ballungsräume (größere Städte). Interessant vielleicht auch die maximalen Fallzahlen: mal 25, mal 35 oder auch bis zu 50.

Einheitlich sieht anders aus.

Abschließend hat Chat GPT 5, das sich nach Angaben der Entwickler jetzt auf dem Niveau von habilitierten Personen bewegen soll, mir geraten, auf anderweitige Entgegnungen zu verzichten. "Die KI, die KI, die hat immer recht..."

So sei es.



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