Hätte da mal eine Frage zu einem Befristeten Arbeitsverhältnis.
Stelle wurde als Befristet ausgeschrieben wobei hier in der Stellenausschreibung nicht erwähnt wurde ob mit oder ohne Sachgrund.
Die Person hat sich dann auf die Stelle Beworben und kurze zeit später nach erfolgreichem Bewerbungsgespräch die zusage bekommen. Es wurde dann ein Arbeitsvertrag in Kurzform zugeschickt in dem dann bei Befristung lediglich ein Kreutz gesetzt wurde mit dem Enddatum , hier 31.08.2028 versehen wurde. Weitere angaben zum TzBFG fehlen.
Einstellungsdatum war hier 01.01.2025.
Der zuständige Personalrat hatte einen Anhörungsbogen erhalten in dem aber von einer Befristung nicht die Rede war und sich auch kein Hinweis auf eine Befristung finden lässt. So das er der Einstellung zugestimmt hatte.
Nun stellt sich die Frage ob hier der Personalrat nicht Ordnungsgemäß angehört wurde und damit die Befristung nicht rechtsgültig war und die Person eigentlich einen Unbefristeten Vertrag hat oder aber ob die fehlerhafte Anhörung unschädlich für die Befristung ist.
Zu erwähnen ist hier das hier das Bundesvertretungsgesetz greift.
Bei den Vertretungsgesetz der Länder wäre es wohl eindeutig da dies zur Unwirksamkeit der Befristung führt.
Beim Bund sieht das ja anders aus.
Gruß
Hafenkasper