Hihi

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ich habe eine kurze Frage. Was gilt für eine Kündigungsfrist, wenn ich nach drei Jahren Ausbildung im direkten Anschluss übernommen werde, aber am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses meine Kündigung einreiche?
Werden die drei Jahre mit angerechnet auf die Kündigungsfrist also sind es sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres? Hierfür spricht, dass auch die Probezeit entfällt bei direkter Übernahme von Auszubildenden, gem. §2 (4) S.2 TVöD.
Oder aber sind es zwei Wochen zum Monatsende? Hierfür spricht, dass das Arbeitsverhältnis mit einem neuen Vertrag begründet wird (neues Arbeitsverhältnis).
Ich bedanke mich schon mal vorab
