Autor Thema: Eingruppierungs E11 - Höhergruppierung wird wohl abgelehnt - Hilfe  (Read 1478 times)

Sommer202307

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Guten Morgen,

nachdem mir hier schon 2 x geholfen wurde, brauche ich eine erneute Einschätzung und frage mich, ob mein Chef und ich meine Tätigkeiten komplett falsch gewertet haben.

Ich bin als Projektsachbearbeiter aktuell mit einer E9b ( befristet bis 12/27) eingruppiert. Seit Februar wurden mir andere Aufgaben (siehe unten) übertragen und mein Chef stellte einen Antrag auf Höhergruppierung in die E11. Es handelt sich um dasselbe Projekt – falls das wichtig ist.

Es fand eine Anfang August eine Arbeitsplatzbegehung statt. Der Referatsleiter und die Juristin aus meiner Personalabteilung haben sich meine Aufgaben vorstellen lassen. Am nächsten Tag erhielt ich vom Referatsleiter eine telefonische Information, dass ich max. mit einer E6 rechnen kann. Mein Chef kann aber auch den Antrag zurückziehen und ich kann meine 9b behalten.  :-\

Meine Tätigkeiten waren innerhalb der 9b Projektsachbearbeitung, die nun aktuell umverteilt wurden und andere Personen die ausüben.

Die jetzigen Tätigkeiten sind doch leicht anders gelagert – zumindest aus unserer Sicht:
Hier meine Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitszeitanteile:

1.   Eigenständige Budgetplanung und -bewirtschaftung der Projektressourcen in Absprache mit der Projektleitung unter Beachtung wissenschaftsspezifischer und projektrelevanter Anforderungen  10 %
2.   Eigenständige Vorbereitung, Umsetzung und Überwachung der Projektbeschlüsse und Projektvorgaben des Geldgebers

Inhaltliche Entwicklung des Archivs, darunter: Ausarbeitung eines Präsentationskonzepts für interne und externe Partner zur Nutzungsfähigkeit (um Leute/Institutionen  von der Nutzung zu überzeugen und dafür auch noch Geld zu bezahlen – so ist zumindest die Grundidee nur als Erklärung nicht in Td enthalten)

Bewertung, Recherche sowie Klärung aller rechtlichen Fragen im Aufbau des Archivs (u.a. Datenschutz; Archivierungsfähigkeiten von wissenschaftlichen Daten; Überprüfung von Datenverwendung im Testlauf)

Wahrnehmung spezifischer Leitungs- und Führungsaufgaben im Sinne einzelner Projektziele (insb. Im Archivaufbau); Anleitung von 2 x E12-Stellen, dass Projektziel – also der Aufbau des Archivs – auch umgesetzt wird  40 %
3.    Jahresrechnung und Rechnungslegung sowie das Controlling des Mittelabflusses  10 %
4.   Vorbereiten und Umsetzung der Personalkostenplanung in
Zusammenarbeit mit dem Projektleiter für das laufende Projekt und für die Beantragung der Projektverlängerung

Erstellen von Personalbestandsanalysen  10 %
5.   Beratung und Unterstützung der Projektleitung in allen Angelegenheiten der Drittmittelbewirtschaftung

Aufbau eines internes Finanzkontrollsystem und Optimierung von Prozessabläufen  10 %
6.   Statistik- und Berichtswesen
Aufbereitung und inhaltliche
Bewertung von Projekt- und Personalstatistiken zur unterschriftsreifen Berichtsfertigung
Erstellen von Sonderauswertungen  10 %
7.   Organisatorische Begleitung von Projektbesprechungen und Protokollierung dieser & engagierte Mitarbeit im Verwaltungs- und Organisationsablaufs im Projekt  10 %

Ursprünglich waren die Punkte 1-6  zusammengefasst und mit 80 % und Punkt 7 mit 20 % in der Td erfasst. Der Referatsleiter wollte aber diese Aufteilung bzw. wir sollten meine Arbeitszeitanteile so aufschlüsseln.

Nun meine Frage: um welche Entgeltgruppe kann es sich hier handeln? Der Spielraum von E6 bis E11 ist doch sehr breit gefächert.

Ich werde nach dem ich eure Einschätzung habe und auch etwas Schriftliches von meiner Personalabteilung überlegen, ob ein Anwalt Sinn macht oder aber mich tatsächlich mit der 9b zufriedengeben.

Danke an alle.

Grüße

Udo

Tagelöhner

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Was hast du erwartet...dass Deine Behörde in Zeiten sowieso rasch prekärer werdender finanzieller Möglichkeiten einfach mal eine Höhergruppierung von 9b nach 11 ermöglicht? Dagegen haben sich wahrscheinlich schon vor 10-15 Jahren, als die finanzielle Situation noch "gut" war 90-99% aller Behörden gewehrt.

Hier hilft aus meiner Sicht nur die Drohung mit der Kündigung (die höchstwahrscheinlich sowieso verpuffen wird) oder eine Eingruppierungsfeststellungsklage. Dann bist allerdings Du in der Beweispflicht, warum die dir übertragenen Tätigkeiten inkl. Zeitanteilen eine Höhergruppierung in die E11 rechtfertigen sollen.

Der Arbeitgeber wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Du wirst aktuell auf einer 9b-Stelle oder einem Äquivalent haushalterisch geführt. Es gibt höchstwahrscheinlich keine oder keine freie E11-Stelle (oder höher) um sie dir haushaltsrechtlich zuweisen zu können. Im ÖD gilt zu 99% Haushaltsrecht > Tarifrecht, außer ein Arbeitsgericht greift hier korrigierend ein.

Dein direkter Chef, der das Vorhaben unterstützt hat, scheint hier selber noch etwas blauäugig unterwegs zu sein und hat guten Willen gezeigt. Es ist aber auch ein abgekartetes Spiel möglich, so dass es vordergründig so aussieht, dass er hinter dir steht (er will dich ja in der Behörde halten, nicht demotivieren bzw. das Verhältnis verschlechtern) und dann leider von weiter oben (außerhalb seiner Macht) das Ganze blockiert wird.

Sommer202307

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Hallo,

vielen Dank für deine Einschätzung. Ich dachte aber, dass es um die ausgeübte Tätgikeit geht und nicht um die Befindlichkeit der Obrigkeiten.

Zumal es ja auch keine Haushaltsmittel sind, sondern bewilligte Projektmittel von externen Geldgebern.

Kannst du denn die Td einschätzen? Es geht mir vorrangig darum herzufrinden, ob wir uns komplett verrannt haben.

Danke und Grüße

Udo

Tagelöhner

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Die Tätigkeiten kann ich nicht bewerten, da fehlt mir definitiv die Expertise/Erfahrung. Ich kann dir aber versichern, dass es bei der tariflichen Eingruppierung gerade NICHT um die ausgeübten Tätigkeiten geht, sondern um die "auszuübenden" Tätigkeiten.

Hier gibt es in der Praxis dann gerne eine Lücke bzw. es verselbständigen sich Dinge, die nicht mehr genau dokumentiert sind.

Die Obrigkeit will oftmals nicht die Hosen runterlassen, was diese auszuübenden Tätigkeiten im Detail sind, da sie damit angreifbarer wird, sondern überlässt das eher dem täglichen beruflichen Alltag und baut darauf, dass du die Situation nicht hinterfragst und deine Führungskraft dich dazu bringt, die Tätigkeiten einfach zur Zufriedenheit aller zu erledigen.

Du musst die Verantwortlichen also dazu zwingen, dir im Detail die Arbeitsvorgänge mitzuteilen, die von dir mit welchen Zeitanteilen zu erledigen sind. In der aktuellen Situation würde ich aber erwarten, dass das dann auf dem Papier einfach weitgehend dem entspricht, was du eh bereits erledigst, und an den Zeitanteilen wird dann so gedreht, dass keinesfalls eine Höhergruppierung dabei rausspringt. Gerade die Zeitanteile sind es in der Praxis, auf die später auch im Sinne des betrieblichen Friedens nicht mehr genau geachtet wird.

Organisator

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Nun meine Frage: um welche Entgeltgruppe kann es sich hier handeln? Der Spielraum von E6 bis E11 ist doch sehr breit gefächert.

Ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit würde ich hier sehen. Heraushebungsmerkmale wie "besonders verantwortungsvoll" und darüber hinausgehend eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung sehe ich nicht.

Insoweit passt eine E9b.

Bei mehr Kenntnissen über die Tätigkeiten wäre es durchaus möglich, dass auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ausreichen, was dann für eine E6 spricht.

Sommer202307

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Danke für deine Einschätzung. Ich habe noch 3 Nachfragen:

1. Was bedeutet denn:"Bei mehr Kenntnissen über die Tätigkeiten wäre es durchaus möglich, dass auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ausreichen, was dann für eine E6 spricht."

2. Was wäre denn nötig für eine E11 und wie wird eingeschätzt, ob es gründliche und vielseitige Fachkenntnisse oder
besonders verantwortungsvoll" und darüber hinausgehend eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist?

Ist ja nun für mich erledigt, zumindest bei meinem jetzigen AG, aber aus Interesse wäre es schon für mich. 

Danke und Grüße

Udo

PeterMuellerchen

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1. Was bedeutet denn:"Bei mehr Kenntnissen über die Tätigkeiten wäre es durchaus möglich, dass auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ausreichen, was dann für eine E6 spricht."
"Das kann auch der Praktikant erledigen nachdem ich ihm 5 Minuten gezeigt habe, wo er hinklicken muss" (Deutlich übertrieben dargestellt und soll natürlich keine E6er Stellen abwerten oder beleidigen!)
2. Was wäre denn nötig für eine E11 und wie wird eingeschätzt, ob es gründliche und vielseitige Fachkenntnisse oder
besonders verantwortungsvoll" und darüber hinausgehend eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist?
Ich finde die Übergänge da oft fließend. Aus meinem Alltag kann ich aber sagen, es gibt Kollegen, denen gibt man 3 Aufgaben und wenn man sie nach 3 Wochen fragt, wieweit sie sind stellen sie 1-2 Rückfragen und man muss 3 Wochen später erneut nachfragen, um erneut 1-2 Rückfragen zu bekommen. Irgendwann haben die dann die unwichtigste, aber einfachste Aufgabe erledigt. Dann gibts aber auch Kollegen, denen gibt der Chef in ner Weekly 10 Aufgaben und in der nächsten Weekly sind davon die wichtigsten 7 erledigt. Zwischendurch hat der Kollege aber weitere 4 Aufgaben aufgeschnappt aus anderen Telkos oder aus dem Tagesgeschäft. Oder der eine Kollege hat immer Angst, was an der Produktionsmaschine zu erledigen und ruft sich immer einen Kollegen dazu, der mit drüber guckt. Der andere Kollege macht auf ner Produktion ein "rm -Rf /bla/blub/foo/*" ohne vorher zu gucken weil er das Fachverfahren kennt und weiß was er da tut.

Teilweise obwohl die Kollegen in der gleichen Gehaltsgruppe waren, auf dem Papier den gleichen Bildungsabschluss hatten und die gleichen Fortbildungen hatten. Aber der eine wurde dann trotz gleichlautenden Aufgaben eben aufgrund der erhöhten Verantwortung und Fachwissens irgendwann höher gruppiert.

Oft hängt das auch von den Kollegen ab. Wenn man nur Vollpfosten als Kollegen hat, ist man mit Mittelmäßigkeit der Beste, der Chef ist begeistert und befördert. In der Abteilung nebenan hast du nur Profis sitzen und da ist man mit Mittelmaß der schlechteste und wird dort niemals höher kommen.

florena

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Warum nicht eine E10? 2 Entgeldgruppen höher, gibt es bei uns auch nicht. Du erwartest zuviel. Bist Du in der Gewerkschaft? Du kannst dort Deine TD prüfen und ggf. rechtliche Schritte einleiten?

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Danke für deine Einschätzung. Ich habe noch 3 Nachfragen:

1. Was bedeutet denn:"Bei mehr Kenntnissen über die Tätigkeiten wäre es durchaus möglich, dass auch gründliche und vielseitige Fachkenntnisse ausreichen, was dann für eine E6 spricht."

2. Was wäre denn nötig für eine E11 und wie wird eingeschätzt, ob es gründliche und vielseitige Fachkenntnisse oder
besonders verantwortungsvoll" und darüber hinausgehend eine besondere Schwierigkeit und Bedeutung ist?

Ist ja nun für mich erledigt, zumindest bei meinem jetzigen AG, aber aus Interesse wäre es schon für mich. 

Danke und Grüße

Udo

1. Man muss die Tätigkeit genauer kennen um feststellen zu können, ob vereinfacht gesagt eine abgeschlossene Berufsausbildung (=gründliche und vielseitige Fachkenntnisse) ausreicht.

2. Für eine E11 wären Aufgaben nötig, die die vorgenannten Tätigkeitsmerkmale erfüllen

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Warum nicht eine E10? 2 Entgeldgruppen höher, gibt es bei uns auch nicht. Du erwartest zuviel. Bist Du in der Gewerkschaft? Du kannst dort Deine TD prüfen und ggf. rechtliche Schritte einleiten?

Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Die vorherige Bezahlung ist dabei tariflich unerheblich. Derartiges gibts nur bei Beamten.