Ich wollte mal eure Einschätzung hören zu einer recht merkwürdigen Konstellation, die ich erlebt habe.
Ich (tarifbeschäftigter) habe insgesamt knapp 8 Monate für eine Behörde gearbeitet. Nach ein paar Monaten wurde mir innerhalb der Probezeit korrekt gekündigt, allerdings mit einer verlängerten Frist (ca. 2 Monate). Im Kündigungsschreiben stand, dass man diese lange Frist bewusst gewählt habe, um mir die Möglichkeit zu geben, mich in der verbleibenden Zeit zu beweisen. Man würde mich ggf. doch noch übernehmen. Ich habe dann ca. 3 Wochen später selbst gekündigt und bin etwa einen Monat vor dem vom Arbeitgeber genannten letzten Arbeitstag ausgeschieden.
Kurios wird es beim Thema Leistungsbewertung / LOB:
Nach ca. 4 Monaten dort habe ich eine erste Bewertung bekommen.
Gesamt: leicht überdurchschnittlich
Qualitative Leistung: überdurchschnittlich
Quantität: durchschnittlich
Kooperation: unterdurchschnittlich
Rest: durchschnittlich
Dazu gab es kein Gespräch über Erwartungen oder Zielsetzungen, ich habe das Formular einfach unterschrieben.
Nun, einige Wochen nach meinem Ausscheiden, meldet sich die Personalabteilung und will noch ein „LOB-Gespräch“ mit mir führen. Gleichzeitig habe ich mein Arbeitszeugnis und eine neue LOB-Bewertung zugeschickt bekommen (Der Zeitraum dieser Bewertung überschneidet sich sogar z.T: mit dem Zeitraum der ersten Bewertung - ca. 23 Tage überschneiden sich):
Leistung: durchschnittlich
Quantität: durchschnittlich
Kooperation: unterdurchschnittlich
Neu dazugekommen: Kriterium „Wirtschaftlichkeit“ mit Bewertung „überdurchschnittlich“, obwohl mein Chef zuvor meinte, dieser Punkt könne gar nicht bewertet werden.
In Summe also schlechter als die erste Bewertung.
Und dann das Arbeitszeugnis: Es wimmelt von „sehr guten“ Formulierungen, ergibt aber in der Gesamtnote nur ein „befriedigend“. Außerdem steht im letzten Satz, dass das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet wurde. Ein üblicher Schlusssatz wie „wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg“ fehlt.
Nun meine Überlegung: Wenn man eine bessere Gesamtnote als „befriedigend“ möchte, muss man das ja in der Regel nachweisen, obwohl befriedigend in der Praxis sehr selten vergeben wird und einer 5 gleicht.
Ich habe aber diese LOB-Bewertungen vorliegen – eine davon sogar mit „Qualitative Leistung: sehr gut“, erstellt nach 4 Monaten Tätigkeit. Im 6. Monat war ich mehrere Wochen im Urlaub. Könnte so etwas im Streitfall (z. B. vor Gericht) als Beleg dienen, dass die Note im Zeugnis höher ausfallen müsste?
Da ich Berufseinsteiger bin, spielt dieses Arbeitszeugnis für mich eine wichtige Rolle. Ich möchte es daher, soweit möglich, korrigieren bzw. bessern lassen. Vor allem da ich überzeugt bin, dass die Teamdynamik toxisch war.
Meine Fragen:
- Wie kann sich eine LOB-Bewertung innerhalb weniger Wochen so stark ändern, v.a. wenn man im letzten Monat der Bewertungszeitraums sowieso abwesend d.h. im Urlaub war?
- Warum wird plötzlich ein neuer Punkt („Wirtschaftlichkeit“) reingenommen, der vorher gar nicht bewertet wurde?
- Und wieso passt die Gesamtnote im Zeugnis nicht zu den vielen sehr guten Einzelaussagen und zur ersten LOB Bewertung?
Das LOB-Gespräch mit der Personalabteilung des alten Arbeitgebers steht bald für mich an. Was würdet ihr machen? Sind meine Gedanken valide?
Vielen Dank für eure Meinungen!