Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Teilzeit: was gibt es zu beachten?
MoinMoin:
;D
Oh ich habe eine Tag weniger Urlaub……
Ups ich kann weiterhin 6 Wochen am Stück Urlaub machen
Scheiss Mathe
UNameIT:
Denke auch an die Pausen
Bei vier mal 7 Stunden hast du effektiv 4*7,5 Stunden. Bei vier mal 6 Stunden hast du 4*6 Stunden. Da bietet sich dann eher an bei 28h die Woche 2*6 zu machen und 2*8 (8,5) . Dann sparst du dir sozusagen eine Stunde.
Sämtliche Zulagen werden dann auch nur noch anteilig gezahlt -selbst die vermögenswirksamen Leistungen.
MeTe:
Was ich dabei beachten würde: Nur befristet!
Wenn du unbefristet in die Teilzeit wechselst, hast du keinen Anspruch darauf später wieder zurück auf Vollzeit zu wechseln (auser der TV-A hat da Sonderregeln). Sollte es blöd laufen und gerade keine Vollzeitstelle frei sein oder ähnliches, dann bist du in Teilzeit 'gefangen', selbst wenn dein Kind schon älter ist und du daher wieder vollzeit arbeiten wolltest.
Daher eine Stundenreduzierung nur befristet vereinbaren. Sollte die Befristung dann auslaufen und man weiter Teilzeit arbeiten wollen, kann man diese einfach wieder vereinbaren bzw. verlängern (mit Verweis auf das Kind). Wenn man hingegen doch wieder Vollzeit arbeiten möchte, die Befristung einfach auslaufen lassen.
So hat man sich die spätere Rückkehr in Vollzeit gesichert.
Reset:
Oh, den Intelligenztest in Bezug auf die Aussage über die 6 Wochen Urlaubsanspruch habe ich wohl nicht bestanden ;D
Danke für den Tipp wegen der Pausen. Ich befürchte jedoch, dass mir bei nur 4*6 Stunden das Gehalt zu niedrig sein wird.
Danke auch für den Tipp zur zeitlichen Befristung der Teilzeit, den ich beherzigen werde.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem dreizehnten Monatsgehalt?
"Dieser Betrag wird grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November jeden Jahres in Höhe von 1/12 der
gesamten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres (Bezugszeitraum) bezogenen Entgeltzahlungen (Referenzentgelt) gezahlt."
Allerdings lasse ich mir das dreizehnte Monatsgehalt monatlich anteilig auszahlen:
"In diesem Fall werden die in das Referenzentgelt einbezogenen Beträge des jeweiligen Monats in Höhe von 8,33 v.H. monatlich bezahlt."
Ich gehe davon aus, dass ich dann einfach die 8,33% des jeweiligen teilzeitbedingt verringerten Monatsgehalts zusätzlich erhalte, es also keine Bezugnahme auf das ursprüngliche Gehalt inkl. späterer Rückzahlungsforderung o.ä. gäbe. Wie schätzt ihr das ein?
UNameIT:
--- Zitat von: Reset am 20.08.2025 10:41 ---Oh, den Intelligenztest in Bezug auf die Aussage über die 6 Wochen Urlaubsanspruch habe ich wohl nicht bestanden ;D
Danke für den Tipp wegen der Pausen. Ich befürchte jedoch, dass mir bei nur 4*6 Stunden das Gehalt zu niedrig sein wird.
Danke auch für den Tipp zur zeitlichen Befristung der Teilzeit, den ich beherzigen werde.
Wie verhält es sich eigentlich mit dem dreizehnten Monatsgehalt?
"Dieser Betrag wird grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November jeden Jahres in Höhe von 1/12 der
gesamten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres (Bezugszeitraum) bezogenen Entgeltzahlungen (Referenzentgelt) gezahlt."
Allerdings lasse ich mir das dreizehnte Monatsgehalt monatlich anteilig auszahlen:
"In diesem Fall werden die in das Referenzentgelt einbezogenen Beträge des jeweiligen Monats in Höhe von 8,33 v.H. monatlich bezahlt."
Ich gehe davon aus, dass ich dann einfach die 8,33% des jeweiligen teilzeitbedingt verringerten Monatsgehalts zusätzlich erhalte, es also keine Bezugnahme auf das ursprüngliche Gehalt inkl. späterer Rückzahlungsforderung o.ä. gäbe. Wie schätzt ihr das ein?
--- End quote ---
Die JSZ wird auch gekürzt, die berechnet sich ja nach deinem dann Teilzeitgehalt.
Deswegen auch 2*6 plus 2*8 = 28
Ist das Gleiche wie 4*7 = 28
Nur das du bei 4*7 4 Pausen machen musst (daher 7,5) bei 2*6,2*8 nur 2 Pausen . Beim ersten bist du inklusive Pause 30h auf der Arbeit, beim dem 2. nur 29h. Ist zwar nur eine Stunde Unterschied, aber......
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