Autor Thema: Teilzeit: was gibt es zu beachten?  (Read 982 times)

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Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« am: 19.08.2025 15:06 »
Hallo zusammen,

aufgrund der bevorstehenden Geburt meines Kindes plane ich die Reduzierung meiner Arbeitszeit. Ursprünglich hätte ich gerne auf 4x7 Stunden reduziert, habe allerdings im TV-A gelesen, dass dadurch mein Urlaubsanspruch auf 4/5 sinken würde. Daher würde ich gerne den fünften Wochentag zumindest 2-3 Stunden arbeiten wollen.

Gibt es weitere Tipps/Hinweise, was man (neben dem Entgelt und dem Urlaubsanspruch) bei der Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich beachten sollte - speziell im Hinblick auf den TV-A?

MfG
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MoinMoin

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #1 am: 19.08.2025 15:15 »
Vorab: Dein Urlaubsanspruch bleibt bei 6 Wochen egal ob du 4 Tage Woche machst oder 5 Tage Woche.

Wenn der AG einer ungleichmäßigen Verteilung der Arbeitszeit zustimmt, dann solltest du dir überlegen, welche Wochentage am häufigsten Feiertage die nächsten Jahre sind, um an diesen Tage möglichst viele Stunden liegen  ::)

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #2 am: 19.08.2025 16:06 »
Hey, danke für die überraschende Antwort. Bist du dir bei deiner Einschätzung sicher? Ich lese im TV-A folgendes:

§ 26 Erholungsurlaub
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21).
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Ich hoffe, ich habe mit der Abkürzung "TV-A" nicht in eine falsche Richtung gelenkt. Gemeint ist der TV-Autobahn.

Organisator

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #3 am: 19.08.2025 16:43 »
Hey, danke für die überraschende Antwort. Bist du dir bei deiner Einschätzung sicher? Ich lese im TV-A folgendes:

§ 26 Erholungsurlaub
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts (§ 21).
Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Ich hoffe, ich habe mit der Abkürzung "TV-A" nicht in eine falsche Richtung gelenkt. Gemeint ist der TV-Autobahn.

genau so wie Moin geschrieben hat ist der (fett hinterlegte) Passus gemeint.
30 Urlaubstage bei Vollzeit
24 Urlaubstage bei 4/5 Wochentagen Teilzeit
18 Urlaubstage bei 3/5 Wochentagen Teilzeit
usw.

FearOfTheDuck

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #4 am: 19.08.2025 21:06 »
Ergänzend dazu musst du dir vor Augen halten, dass du für komplette Urlaubswoche dann auch weniger Tage benötigst (in deinem Fall 4), du dann am Ende auf die sechs Wochen U kommst.

MoinMoin

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #5 am: 19.08.2025 21:17 »
 ;D
Oh ich habe eine Tag weniger Urlaub……
Ups ich kann weiterhin 6 Wochen am Stück Urlaub machen
Scheiss Mathe

UNameIT

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #6 am: 19.08.2025 23:25 »
Denke auch an die Pausen
Bei vier mal 7 Stunden hast du effektiv 4*7,5 Stunden. Bei vier mal 6 Stunden hast du 4*6 Stunden. Da bietet sich dann eher an bei 28h die Woche 2*6 zu machen und 2*8 (8,5) . Dann sparst du dir sozusagen eine Stunde.

Sämtliche Zulagen werden dann auch nur noch anteilig gezahlt -selbst die vermögenswirksamen Leistungen.

MeTe

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #7 am: 20.08.2025 10:18 »
Was ich dabei beachten würde: Nur befristet!

Wenn du unbefristet in die Teilzeit wechselst, hast du keinen Anspruch darauf später wieder zurück auf Vollzeit zu wechseln (auser der TV-A hat da Sonderregeln). Sollte es blöd laufen und gerade keine Vollzeitstelle frei sein oder ähnliches, dann bist du in Teilzeit 'gefangen', selbst wenn dein Kind schon älter ist und du daher wieder vollzeit arbeiten wolltest.

Daher eine Stundenreduzierung nur befristet vereinbaren. Sollte die Befristung dann auslaufen und man weiter Teilzeit arbeiten wollen, kann man diese einfach wieder vereinbaren bzw. verlängern (mit Verweis auf das Kind). Wenn man hingegen doch wieder Vollzeit arbeiten möchte, die Befristung einfach auslaufen lassen.

So hat man sich die spätere Rückkehr in Vollzeit gesichert.

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #8 am: 20.08.2025 10:41 »
Oh, den Intelligenztest in Bezug auf die Aussage über die 6 Wochen Urlaubsanspruch habe ich wohl nicht bestanden ;D

Danke für den Tipp wegen der Pausen. Ich befürchte jedoch, dass mir bei nur 4*6 Stunden das Gehalt zu niedrig sein wird.
Danke auch für den Tipp zur zeitlichen Befristung der Teilzeit, den ich beherzigen werde.

Wie verhält es sich eigentlich mit dem dreizehnten Monatsgehalt?
"Dieser Betrag wird grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November jeden Jahres in Höhe von 1/12 der
gesamten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres (Bezugszeitraum) bezogenen Entgeltzahlungen (Referenzentgelt) gezahlt."

Allerdings lasse ich mir das dreizehnte Monatsgehalt monatlich anteilig auszahlen:
"In diesem Fall werden die in das Referenzentgelt einbezogenen Beträge des jeweiligen Monats in Höhe von 8,33 v.H. monatlich bezahlt."

Ich gehe davon aus, dass ich dann einfach die 8,33% des jeweiligen teilzeitbedingt verringerten Monatsgehalts zusätzlich erhalte, es also keine Bezugnahme auf das ursprüngliche Gehalt inkl. späterer Rückzahlungsforderung o.ä. gäbe. Wie schätzt ihr das ein?

UNameIT

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #9 am: 20.08.2025 11:03 »
Oh, den Intelligenztest in Bezug auf die Aussage über die 6 Wochen Urlaubsanspruch habe ich wohl nicht bestanden ;D

Danke für den Tipp wegen der Pausen. Ich befürchte jedoch, dass mir bei nur 4*6 Stunden das Gehalt zu niedrig sein wird.
Danke auch für den Tipp zur zeitlichen Befristung der Teilzeit, den ich beherzigen werde.

Wie verhält es sich eigentlich mit dem dreizehnten Monatsgehalt?
"Dieser Betrag wird grundsätzlich mit der Entgeltzahlung im November jeden Jahres in Höhe von 1/12 der
gesamten, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres (Bezugszeitraum) bezogenen Entgeltzahlungen (Referenzentgelt) gezahlt."

Allerdings lasse ich mir das dreizehnte Monatsgehalt monatlich anteilig auszahlen:
"In diesem Fall werden die in das Referenzentgelt einbezogenen Beträge des jeweiligen Monats in Höhe von 8,33 v.H. monatlich bezahlt."

Ich gehe davon aus, dass ich dann einfach die 8,33% des jeweiligen teilzeitbedingt verringerten Monatsgehalts zusätzlich erhalte, es also keine Bezugnahme auf das ursprüngliche Gehalt inkl. späterer Rückzahlungsforderung o.ä. gäbe. Wie schätzt ihr das ein?

Die JSZ wird auch gekürzt, die berechnet sich ja nach deinem dann Teilzeitgehalt.

Deswegen auch 2*6 plus 2*8 = 28
Ist das Gleiche wie 4*7 = 28

Nur das du bei 4*7 4 Pausen machen musst (daher 7,5) bei 2*6,2*8 nur 2 Pausen . Beim ersten bist du inklusive Pause 30h auf der Arbeit, beim dem 2. nur 29h. Ist zwar nur eine Stunde Unterschied, aber......


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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #10 am: 20.08.2025 14:32 »
Mal noch ein anderer Aspekt, der gern unter den Tisch fällt: Regele unbedingt, dass eine Arbeitszeitreduktion auch mit einem weniger an Arbeit einhergeht.

Insbesondere bei Bürojobs fällt das AG-seitig regelmäßig unter den Tisch. Heißt, du sollst die gleiche Arbeit wie vorher in weniger Zeit erledigen. Sätze wie: das ergibt sich dann schon; geben einen deutlichen Hinweis!

Auch, wenn man zB "draußen" unterwegs ist, lauern Fallstricke. Einfaches Beispiel eines Freundes, der in der Grünpflege sein Geld verdiente. Die fuhren immer als Team vom Werkhof zum Einsatzort. Niemand hatte auf dem Schirm, dass einer einen kürzeren Tag hatte. Ihm wurde damals gesagt, dass er selber zusehen müsste, wie er von dort zurück kommt!!!

MoinMoin

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #11 am: 20.08.2025 14:50 »
Niemand hatte auf dem Schirm, dass einer einen kürzeren Tag hatte. Ihm wurde damals gesagt, dass er selber zusehen müsste, wie er von dort zurück kommt!!!
Da hat wohl der Personaler gepennt, der einen verkürzten Tag dort genehmigt hat.
Und der Freund hatt da auch gepennt, er hätte sich das auch vorher überlegen können, wie man das organisieren will oder hat er erwartet, dass für ihn alle einen verkürzten Tag machen oder er hin und her kutschiert wird?

Wo ist da das Problem, dass er dann direkt von zuhause zum Einsatzort hin düst (man hat ja Handy um gesagt zu bekomme wo der Einsatzort ist) und dann wieder nach hause abzischt?

Organisator

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #12 am: 20.08.2025 15:00 »
Niemand hatte auf dem Schirm, dass einer einen kürzeren Tag hatte. Ihm wurde damals gesagt, dass er selber zusehen müsste, wie er von dort zurück kommt!!!
Da hat wohl der Personaler gepennt, der einen verkürzten Tag dort genehmigt hat.
Und der Freund hatt da auch gepennt, er hätte sich das auch vorher überlegen können, wie man das organisieren will oder hat er erwartet, dass für ihn alle einen verkürzten Tag machen oder er hin und her kutschiert wird?

Wo ist da das Problem, dass er dann direkt von zuhause zum Einsatzort hin düst (man hat ja Handy um gesagt zu bekomme wo der Einsatzort ist) und dann wieder nach hause abzischt?

Einfaches Problem, einfache Lösung. Besagter Freund kannte doch bestimmt die Arbeitsabläufe. Wenn er individuell darin eingreift muss er dann wohl auch eine individuelle Lösung für sich finden. Wie die aussehen könnte zeigt die auf der Hand liegende Idee von Moin.

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #13 am: 21.08.2025 08:40 »
Einfaches Problem, einfache Lösung. Besagter Freund kannte doch bestimmt die Arbeitsabläufe. Wenn er individuell darin eingreift muss er dann wohl auch eine individuelle Lösung für sich finden. Wie die aussehen könnte zeigt die auf der Hand liegende Idee von Moin.

Oh man, jeder Handwerker mit Kundenkontakt lacht grad über diese Idee. Ich weiß schon, warum ich den Herrn mit dem nordischen Gruß abgeschaltet hab, da brauch ich solche Beiträge von Büromenschen ohne jeglichen Praxisbezug nicht lesen.

Sesseljockeys ist offensichtlich nicht klar, dass Einsatzorte regelmäßig nicht den ganzen Tag gleich bleiben.
Wie kommt er von a nach b nach c nach d? Eigenes Auto immer mitnehmen? Absicherung bei den Fahrten zwischendurch? Und, warum haben wohl Handwerker und auch Eigenbetriebe (wie Grünanlagen) Ausnahmegenehmigungen zum Parken?

Dazu noch dieser völlig unsachliche Hinweis, dass der An eine Lösung finden muss... Nein, muss er nicht, wenn der AG seine Standard-Arbeitsverträge benutzt und da Arbeitsbeginn und -Ende Werkhof definiert ist.

ich hoffe, dass dennoch der Hinweis, dass es neben dem Urlaubsanspruch weiteres zu regeln gibt, beim Fragesteller angekommen ist.

MoinMoin

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Antw:Teilzeit: was gibt es zu beachten?
« Antwort #14 am: 21.08.2025 09:30 »
Einfaches Problem, einfache Lösung. Besagter Freund kannte doch bestimmt die Arbeitsabläufe. Wenn er individuell darin eingreift muss er dann wohl auch eine individuelle Lösung für sich finden. Wie die aussehen könnte zeigt die auf der Hand liegende Idee von Moin.

Oh man, jeder Handwerker mit Kundenkontakt lacht grad über diese Idee. Ich weiß schon, warum ich den Herrn mit dem nordischen Gruß abgeschaltet hab, da brauch ich solche Beiträge von Büromenschen ohne jeglichen Praxisbezug nicht lesen.

Sesseljockeys ist offensichtlich nicht klar, dass Einsatzorte regelmäßig nicht den ganzen Tag gleich bleiben.
Wie kommt er von a nach b nach c nach d? Eigenes Auto immer mitnehmen? Absicherung bei den Fahrten zwischendurch? Und, warum haben wohl Handwerker und auch Eigenbetriebe (wie Grünanlagen) Ausnahmegenehmigungen zum Parken?

Dazu noch dieser völlig unsachliche Hinweis, dass der An eine Lösung finden muss... Nein, muss er nicht, wenn der AG seine Standard-Arbeitsverträge benutzt und da Arbeitsbeginn und -Ende Werkhof definiert ist.

Und jeder Pragmatiker weiß, dass wenn jemand verkürzt arbeiten will, er es natürlich selbst organisieren sollte, da fährt man natürlich mit seinem Privatfahrzeug zum Einsatzort und parkt ortsnah und steigt dann ins Teamfahrzeug zu.
Aber so ein vergeistigter troubleshouter will ja nur trouble machen anstelle praktische Lösungen zu finden und will uns erzählen, dass der Ag dafür zu sorgen hat, dass ein Taxi den An zum Werkhof bringt. :-[

Also wenn der AN was nach seinen Willen haben will, dann muss er es natürlich selbst organisieren, ansonsten macht er als TZ Kraft VZ Tage und hat dann zwischen durch dienstfrei. Der AG ist bei den von dir beschriebenen Standard AV mitnichten in der Pflicht die individuellen sonderlocken des TZlers nachzukommen.

Aber so ein verpeilte An, der einen verkürzten Tag hat und sich dann am Einsatztag oder gar am Einsatzort fragt, wie er nach Hause kommt, ist natürlich, auf einen mitdenkenden AG angewiesen, der ihm eine Kutsche holt.
Auf so was kann nur ein öDler kommen und man merkt wer hier Realitätsbezugsverlust hat.

« Last Edit: 21.08.2025 09:45 von MoinMoin »