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TVöD 2026 - partielle Stundenerhöhung
Maggus:
Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.
Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.
Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
Jonesjena:
Sehr richtig. So wird ein Schuh draus.
Ansonsten befürchte ich, dass einige die Option nur nutzen werden, um dann 42 oder 43h pro Woche beim gleichen (unterdurchschnittlichem) Output rumzugammeln. Da wäre die Auszahlung von aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden deutlich attraktiver.
MoinMoin:
--- Zitat von: Maggus am 26.08.2025 11:52 ---Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.
Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.
Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
--- End quote ---
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.
--- Zitat von: Jonesjena am 26.08.2025 13:09 ---Sehr richtig. So wird ein Schuh draus.
Ansonsten befürchte ich, dass einige die Option nur nutzen werden, um dann 42 oder 43h pro Woche beim gleichen (unterdurchschnittlichem) Output rumzugammeln. Da wäre die Auszahlung von aufgelaufenen Mehrarbeitsstunden deutlich attraktiver.
--- End quote ---
Unlogischer geht es wohl nicht, die Lowperformer können doch auch schon jetzt rumgammeln und Stunden anhäufen.
Maggus:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 13:30 ---
--- Zitat von: Maggus am 26.08.2025 11:52 ---Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.
Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.
Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
--- End quote ---
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.
--- End quote ---
Gleitzeitregelungen gibt es doch aus dem Grund, dass mehr Arbeit als normal anfällt und die Mitarbeiter deshalb in dieser Zeit auch länger als vertraglich vereinbart arbeiten. Dafür muss der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen und Zeitzuschläge vergüten, sondern der Mitarbeiter baut diese Stunden 1:1 auf und soll sie möglichst wieder 1:1 über Freizeit ausgleichen.
Zeitguthaben aufbauen durch "Absitzen" ist nicht in Ordnung und dagegen muss der Vorgesetzte auch vorgehen.
Dennoch bin ich mir sicher, dass die allermeisten Beschäftigten ihre Zeitenguthaben arbeitend aufgebaut haben.
Und wenn hier gekappt wird, ist es m.E. unzulässig, denn durch den Arbeitsvertrag wird Arbeitszeit gegen Geld getauscht!
Ich rede bei Arbeitszeit also nicht davon "habe heute Nacht von der Arbeit geträumt und mir gleich 3 Überstunden aufgeschrieben ...".
MoinMoin:
--- Zitat von: Maggus am 26.08.2025 14:27 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2025 13:30 ---
--- Zitat von: Maggus am 26.08.2025 11:52 ---Zunächst muss doch mal sichergestellt werden, dass geleistete Arbeitsstunden nicht gekappt und damit ohne Entgelt-/Freizeitausgleich entfallen.
Das scheint in vielen Bereichen (vermutlich nicht nur im ÖD) noch gelebte Praxis zu sein.
Wenn es keinen Verfall mehr gibt, dann sollte die DV auch eine Regelung der Vergütung haben.
Zum Beispiel werden die Zeitkonten zu einem jährlichen Stichtag auf 0 Stunden (oder +X Stunden) gestellt und alle darüberliegenden Stunden werden mit dem Gehalt des Folgemonats zum Überstundenzuschlag ausbezahlt.
Wäre i.d.R. auch bezgl. des %ualen Zuschlags für die Mitarbeiter lukrativer.
Dann benötigt es auch keine befristete Sondervereinbarung mit 3h pro Woche ....
--- End quote ---
Unsinn,
wenn jemand freiwillig und ohne Aufforderung des AGs Gleitzeitstunden anhäuft, dann ist es sein persönliches Bier, wie er sich im Rahmen der DV einsortiert.
Wenn der AG Überstunden haben will, dann ist es sein Bier und er kann dafür die Überstunden bezahlen.
Und wenn jemand dauerhaft mehr Stunden arbeiten will und der AG hat dafür auch eine Verwendung, dann kann man dieses neue Konstrukt wählen.
--- End quote ---
Gleitzeitregelungen gibt es doch aus dem Grund, dass mehr Arbeit als normal anfällt und die Mitarbeiter deshalb in dieser Zeit auch länger als vertraglich vereinbart arbeiten. Dafür muss der Arbeitgeber keine Überstunden anordnen und Zeitzuschläge vergüten, sondern der Mitarbeiter baut diese Stunden 1:1 auf und soll sie möglichst wieder 1:1 über Freizeit ausgleichen.
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Gleitzeitregelungen gibt es, damit der Arbeitnehmer flexibler seine Arbeit einteilen kann, insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und er, wenn er mag, eigenständig Spitzen abfedern kann.
Das freiwillige Aufbauen von Gleitzeitstunden wegen erhöhten Arbeitsanfall ist und bleibt jedoch eine einseitige Leistung des Arbeitnehmers.
Das damit der AG auf die Anordnung von Überstunden verzichten kann ist, ist natürliche die Win Win Situation, die der AG als Gegenleistung für die Flexibilität erwarten, aber nicht einfordern, kann.
Der AG könnte dich jedoch zu Mehrarbeit (bis zu 10h am Tag plus den halben Samstag) verpflichten, wenn gerade dringliche Dinge zu erledigen sind. Und dann anordnen, dass du diese in der folgende Woche ab bummelst, so dass sie nicht zu Überstunden werden.
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