Hallo liebe Forummitglieder,
das Thema: "TVLÖD vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit" ist leider schon geschlossen, ich wollte berichten wie es weitergeht, und Eure Meinung erfragen!
Ich war dann beim Anwalt, da mein AG nicht auf meine Schreiben (5) geantwortet hat, auch das Hinzuziehen des PR hatte nichts gebracht. Auch auf das Schreiben des Anwaltes hat der AG nicht reagiert, so ging das dann vors Arbeitsgericht.
Die Güteverhandlung hat schon stattgefunden, der AG hat hier keinen Gütevorschlag gemacht, seine Stellungsnahme auch erst einen Tag vor dem Termin an Gericht geschickt.
Der Richter hat festgehalten dass nun alles am Direktionsrecht hänge, ob also die Übertragung der Tätigkeit durch das Direktionsrecht gedeckt sei.
Es geht darum dass in einem Krankenhaus der Nachtdienst einer bestimmten Station PDL-Aufgaben übernimmt, also eine höherwertige Tätigkeit. Der betroffene Nachtdienst muß dann bei Personalausfall und anderen wichtigen Überwachungsaufgaben schlafende Bereitschaften wecken und/oder Personal von anderen Stationen abziehen und denen einen anderen Arbeitsort für die jeweilige Nacht zuweisen, oft gegen deren Willen
Die Nachtdienste haben Kr 7/8 die PDL Kr 17. Die Übertragung erspart der Klinik einen PDL-Bereitschaftsdienst, den es sonst nur über das Wochenende zur Tageszeit gibt, da erhält die jeweilige PDL 60.- Euro pro Anruf. Nach dem was ich gelesen habe ist das Direktionsrecht an die Entgeldgruppe gebunden, insofern wäre die Übertragung nur nach schriftlicher Einwilligung möglich und müßte natürlich vergütet werden....
Danke und Grüße