Autor Thema: Wechsel AG Land Berlin  (Read 683 times)

Isadora

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Wechsel AG Land Berlin
« am: 21.08.2025 20:33 »
Guten Abend liebe Community,
bisher habe ich hier immer nur mitgelesen ohne mich anzumelden und bin total begeistert, was ich hier so alles erfahren kann.
Nun hab ich selbst eine Frage, da ich hier gelesen habe, wenn man beim Arbeitgeber Land Berlin wechselt, keine Kündigung erfolgen muss. Ist das richtig? Und wenn ich das richtig gelesen habe, kann ich von EG 9b/ Stufe 3 bei einem Wechsel auf EG 10 die Stufe 3 behalten? Und wie schaut es mit der Jahressonderzahlung bei einem Wechsel aus, bleibt der Anspruch bestehen, da es ja der selbe AG ist. Diese Fragen sind beim Lesen entstanden. Denn unter Kollegen wurde immer erzählt, man müsse kündigen und hier im Forum habe ich nun komplett andere Sachen dazu gelesen. Auch dachte ich, man fängt bei einem Wechsel generell in Stufe 1 an. So wurde mir das von anderen Kollegen mitgeteilt. Und das man logischer Weise auch wieder eine Probezeit hätte usw. was ja, so wie ich das hier im Forum gelesen habe, auch nicht stimmt. Ich bin um jede aufklärende Antwort dankbar.

PiratJack1991

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Antw:Wechsel AG Land Berlin
« Antwort #1 am: 21.08.2025 22:49 »
Hi Isadora,

hier gibt es einen guten Höhergruppierungsrechner: https://hg-tvl.bplaced.net/

Ich weiß jetzt nicht ob die Gehälter in Berlin gleich sind zum TV-L.
Er sagt du würdest von E9b Stufe 3 mit 3925,17 Euro
zu
E10 Stufe 2 mit 4182,83 Euro wechseln.
Liebe Grüße
PiratJack1991

MoinMoin

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Antw:Wechsel AG Land Berlin
« Antwort #2 am: 22.08.2025 06:31 »
Es ist dann eine normale Höhergruppierung, wenn der AG dich auf eine andere Stelle setzt.
Das KSchG gilt weiterhin, also keine Probezeit.
JSZ gibt es voll.

Rowhin

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Antw:Wechsel AG Land Berlin
« Antwort #3 am: 22.08.2025 07:08 »
JSZ gibt es voll.

Eventuell als Ergänzung, je nachdem über welchen zeitlichen Horizont wir sprechen:

Die JSZ bemisst sich ja an den durchschnittlichen Gehältern im Juli/August/September. Es empfiehlt sich daher, die Höhergruppierung vor dem Juli zu vollziehen.

Außer es steht noch ein Stufenaufstieg an, dann lohnt sich evtl. wieder das Warten. Denn die E9b/4 führt in die E10/3 inkl. Garantiebetrag (laut dem exzellenten Rechner, den auch Jack bereits verlinkt hat).

Wenn man also die Möglichkeit hat, das ganze zu timen, sollte man sowas immer mitdenken.

Isadora

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Antw:Wechsel AG Land Berlin
« Antwort #4 am: 23.08.2025 19:21 »
Wow, vielen, vielen Dank für Eure Antworten. Vor allem sehr gut für mich, je mehr man weiß, desto besser bei der Festlegung. Wenn ich eins gelernt habe im ÖD, dass man vorher alles genaustens festlegen muss. Hinterher kann sich sonst niemand mehr daran erinnern.