Autor Thema: Stelle als Anwärter - Zweite-Chance Verfahren (Bayern)  (Read 480 times)

Kapeko05

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hi,
ich komme aus Bayern und interessiere für eine Laufbahn als Beamter. Jedoch konnte man im Rahmen des LPA-Tests nur eine bestimmte Auswahl an Einrichtungen auswählen.
Nun habe ich gelesen, dass man mittels des Zwei-Chancen-Verfahrens eine weitere Möglichkeit hat, trotzdem ins Beamtenverhältnis zu kommen. In diesem Zusammenhang geht es mir sowohl um die 2.QE als auch die 3.QE, deswegen möchte ich das erst mal allgemein halten.

Wie läuft das ab?
Einfach mal direkt die entsprechenden Behörden anschreiben oder gibt es dazu eine separate Seite zu dieser Thematik?
Oder ist es eher unwahrscheinlich, da die Wahrscheinlichkeit von kurzfristen Absagen relativ gering ist?
Im Internet habe ich nämlich gelesen, dass man im Falle einer Einstellung als Beamtenanwärter polizeiliches Führungszeugnis sowie amtsärztliche Untersuchung auch nachträglich nachholen kann.

Desweiteren habe ich eine grundsätzliche Frage:
Lohnt es sich weiter am Ball zu bleiben in den Folgejahren?
Mir ist bewusst, dass ich weiter den LPA-Test machen muss (auch um eine Platzziffer zu haben)
Oder ist in Bayern die Konkurrenz zu hoch, dass man es lassen sollte?

Mir geht es speziell um die Richtungen: Innere Verwaltung, Kommunalverwaltung, Sozialverwaltung


mfg

ich1974

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Antw:Stelle als Anwärter - Zweite-Chance Verfahren (Bayern)
« Antwort #1 am: 25.08.2025 13:43 »
Eine Stelle in Richtung innere Verwaltung Kommunalverwaltung kann man auch als Auszubildender bekommen. Einfach auf Stellenanzeigen der Behörden bewerben. Die Ausschreibungen erfolgen in der Regel im Frühjahr des entsprechenden Ausbildungsjahres. Für eine Stelle als Beamter gibt es jedoch keine Garantie, auch nach erfolgreich abgelegtem Vorbereitungsdienst gibt es keine Garantie auf eine Übernahme/Neubegründung in das Beamtenverhältnis.

hondafahrer26

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Antw:Stelle als Anwärter - Zweite-Chance Verfahren (Bayern)
« Antwort #2 am: 25.08.2025 13:45 »
Ich hielte es für empfehlenswert, sämtliche in Frage kommenden Behörden zumindest telefonisch anzufragen. Die Erfahrung zeigt, dass es durchaus noch freie Stellen geben kann.