Autor Thema: [BW] Einkommensgrenzen für Beihilfefähigkeit bei Ehegatten/Partnern?  (Read 2666 times)

Tomcat7

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Vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis!

Sind damit also bei Rentnern neben Beiträgen auch konkret SPENDEN an eine Gewerkschaft / einen Berufsverband gemeint oder "nur" GewerkschaftsBEITRÄGE? Kann man konkret z. B. 3000 € an GEW oder VBE spenden, um den GdE zu reduzieren und damit unter die Grenze für die Beihilfefähigkeit zu kommen?

Edit: Ich beantworte mir meine Frage selbst, denn auf Seite 6 der von Dir dankenswerter Weise erwähnten Drucksache steht: "Beiträge und Spenden an Berufsverbände können allerdings in vollem Umfang als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden." Die Antwort scheint nun erst einmal recht klar zu sein.

Bekommt man für solche Spenden an Berufsverbände und Gewerkschaften nach Erstellung einer Steuererklärung auch ungefähr die Hälfte an Steuererstattung zurück? So kenne ich das bei anderen Spenden.

Grüße
« Last Edit: 31.08.2025 16:01 von Tomcat7 »

NWB

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Das gilt nur für Spenden an politische Parteien.
Bei Werbungskosten oder anderen Spenden an gemeinnützige Organisationen beläuft sich die Steuersparnis auf den individuellen Steuersatz.

Tomcat7

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... und den findet man nochmal wie raus?  :)

NWB

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Steuererklärung per ELSTER erstellen und mit den Beträgen testen
oder
zu versteuerndes Einkommen des letzten Steuerbescheides suchen,
Werte hier eingeben:
https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
Und dann die Kontrollrechnung mit 3.000 € weniger z.v.E.
Dann gibt es einen ungefähren Näherungswert.

Wichtig: Für welches Jahr planst du das?
für 2024 kannst du dein z.v.E. nicht mehr unter die Grenze drücken, weil diese Aufwendungen auch in 2024 hätten bezahlt werden müssen.

Ozymandias

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Für 2024 könnte man noch einen IAB bilden. Daher sollte man sich echt überlegen, ob man nicht doch ein kleines Gewerbe startet. Hat man einfach mehr Gestaltungsmöglichkeiten und muss nichts an Gewerkschaften verschenken.

NWB

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Muss halt steuerlich auch sauber sein.