Autor Thema: Abordnung. Wie ist der Ablauf?  (Read 1037 times)

Wiedervorleger

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Abordnung. Wie ist der Ablauf?
« am: 26.08.2025 14:14 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
 
ich beziehe mich auf TV-L §4-er Regelung und der ABORDNUNG.
 
Kurz zu mir. Durch gesundheitliche Einschränkungen werde ich nicht mehr in meinem Bereich arbeiten können (Bestätigung Betriebsarzt, Reha, Amtsarzt liegt vor). Leider konnte durch die Engstirnigkeit der Führungskraft in einem BEM mein bisheriger Arbeitsplatz nicht leidensgerecht gestaltet werden.
 
Die meinige Idee ist jetzt: Abordnung in einer andere Abteilung, denn in meinem Wunschreferat gegen 2026 zwei Kollegen in Rente.
 
Jetzt die Frage.
 
 
Wie kommt eine Abordnung zustande. Ich habe mir sagen lassen, dass die „abgebende Abteilung“ die neue „aufnehmende Abteilung“ kontaktieren muss bzw. offiziell anfragen muss, ob es Bedarf gibt. Ist das so richtig? Oder kann auch die aufnehmende Abteilung (da wo ich hin abgeordnet werden möchte) den Vorgang einleiten, da ich dort schon mal eine Initiativbewerbung hingeschickt habe, im Sinne von „…vielen Dank für Ihre Initiativbewerbung, aber leider können wir Ihnen nur eine Abordnung anbieten…“ Der Hintergrund: mit der neuen Abteilung und dem Vorgesetzten da verstehe ich mich ganz gut.
 
 
Ah noch etwas: beide SBV können auch hinzugezogen werden, da Schwerbehinderung vorliegt.
 
 
 
Und noch eine Frage: da es von einer EG in einer höhere geht, würde dann die Differenz gezahlt werden, oder? Da mir höherwertige Aufgaben zugewiesen werden.
 
 
DANKE FÜR EUREN INPUT

ich1974

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Antw:Abordnung. Wie ist der Ablauf?
« Antwort #1 am: 26.08.2025 16:37 »
Hallo,

handelt es sich hier um den selben AG oder um verschiedene AG´s? Grundsätzlich kann Dir dein AG deine Aufgaben zuweisen. Direktionsrecht des AG. Sollte es sich um den gleichen AG handeln und du höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommst, handelt es sich hier um eine Höhergruppierung, d.h. kommst automatisch in die höhere EG die Stufenzuordnung richtet sich nach der Matrix.
Handelt es sich um verschiedene AG´s ist in der Regel ein Bewerbungsverfahren mit Vorstellungsgesprächen zu durchlaufen. Bei einer Neueinstellung kommt es darauf an, ob du in der jeweiligen Entgeltgruppe bereits Berufserfahrung hast oder ob diese förderlich ist. evtl. hast du nur Anspruch auf Stufe 1.

troubleshooting

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Antw:Abordnung. Wie ist der Ablauf?
« Antwort #2 am: 27.08.2025 12:39 »
Ich hab mich seinerzeit direkt bei der neuen Dienststelle beworben (oberster AG war gleich). Es gab aber eine formale (interne) Ausschreibung. Danach hat die neue Stelle die alte kontaktiert und mitgeteilt, dass sie mich wollen - zunächst anstatt Probezeit als Abordnung mit Ziel der Versetzung. Zu klären war lediglich der Zeitpunkt (Landesregelung max. 6 Monate darf die alte Stelle verzögern). Musste ich ein wenig Druck machen, dass es zügig ging. Zum Ende der "Probezeit" erfolgte dann eben die reguläre Versetzung.

Bei dir könnte die Abordnung zB solange bestehen, bis die Kollegen bzw. einer in Rente gehen und eine Stelle frei wird.

Tante Hilde

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Antw:Abordnung. Wie ist der Ablauf?
« Antwort #3 am: 01.09.2025 10:54 »
Eine Abordnung geht immer von Deiner in eine andere Behörde, einen nachgeordneten Bereich etc. und wird vom AG initiiert. Bei Dir trifft m. M. n. eine Versetzung zu.

Man kann natürlich auch abgeordnet sein mit dem Ziel der Versetzung, wie hier schon troubleshooting schrieb. Allerdings kannst Du nicht zurück, nehme ich an, daher kannst Du gleich eine Versetzung beantragen.

Du sprichts hier von 2 SBV, also gehe ich davon aus, dass es komplett andere Einrichtungen sind, nicht nur Abteilungen? In diesem Fall ist es eine Versetzung mit Änderungsvertrag, wenn dasselbe Land dein AG bleibt.
In dem Fall geht die Personalstelle der neuen Behörde auf die jetzige Personalverwaltung zu und es wird ausgehandelt, wann Du wechseln darfst. Müsste in Deinem Fall ja schnell gehen, da Du an der jetzigen Stelle nicht mehr arbeiten kannst.
Durch den Änderungsvertrag bekommst Du auch die neue EG zugewiesen bzw. müsstest Du mit der neuen Personalstelle aushandeln, wie es gehandhabt wird. Wechsel mit derselben EG und Ausgleichzahlung oder Wechsel gleich in die höhere EG.

Viel Glück!



Angelsaxe

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Antw:Abordnung. Wie ist der Ablauf?
« Antwort #4 am: 01.09.2025 11:24 »
Also ich verstehe die Begrifflichkeiten folgendermaßen:
Umsetzung = (behörden)interner Wechsel auf eine andere Stelle
Abordnung = zeitweiser Wechsel zu einer anderen Behörde
Versetzung = dauerhafter Wechsel zu einer anderen Behörde

In deinem Fall klingt es nach Umsetzung, da gleicher Dienstherr.
Ich meine du müsstest dich intern auf eine entsprechende Stelle bewerben, alles andere in Absprache mit den Vorgesetzten und Personalverantwortlichen.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.