Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich beziehe mich auf TV-L §4-er Regelung und der ABORDNUNG.
Kurz zu mir. Durch gesundheitliche Einschränkungen werde ich nicht mehr in meinem Bereich arbeiten können (Bestätigung Betriebsarzt, Reha, Amtsarzt liegt vor). Leider konnte durch die Engstirnigkeit der Führungskraft in einem BEM mein bisheriger Arbeitsplatz nicht leidensgerecht gestaltet werden.
Die meinige Idee ist jetzt: Abordnung in einer andere Abteilung, denn in meinem Wunschreferat gegen 2026 zwei Kollegen in Rente.
Jetzt die Frage.
Wie kommt eine Abordnung zustande. Ich habe mir sagen lassen, dass die „abgebende Abteilung“ die neue „aufnehmende Abteilung“ kontaktieren muss bzw. offiziell anfragen muss, ob es Bedarf gibt. Ist das so richtig? Oder kann auch die aufnehmende Abteilung (da wo ich hin abgeordnet werden möchte) den Vorgang einleiten, da ich dort schon mal eine Initiativbewerbung hingeschickt habe, im Sinne von „…vielen Dank für Ihre Initiativbewerbung, aber leider können wir Ihnen nur eine Abordnung anbieten…“ Der Hintergrund: mit der neuen Abteilung und dem Vorgesetzten da verstehe ich mich ganz gut.
Ah noch etwas: beide SBV können auch hinzugezogen werden, da Schwerbehinderung vorliegt.
Und noch eine Frage: da es von einer EG in einer höhere geht, würde dann die Differenz gezahlt werden, oder? Da mir höherwertige Aufgaben zugewiesen werden.
DANKE FÜR EUREN INPUT