Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Frage zu Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben

<< < (3/4) > >>

pcman09:
@Organisator: Worauf ich hinaus wollte fragst du. Gerne zu Erklärung. Es werden wie gesagt neben der Haupttätigkeit immer mehr herausfordernde Zusatzaufgaben erwartet. Ich war wie erläutert der Annahme und habe schon mehrmals die Info von Kollegen die länger dabei sind erhalten, dass man dazu nicht verpflichtet werden kann, da die eigene TD gilt. Das wollte ich bei euch mal geklärt haben und in solchen Gesprächen mit mehr Hintergrundwissen auftreten zu können. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Arbeitgeber dies wohl ohne weiteres bis zu einem gewissen prozentualen Anteil "einfach so" machen kann, dann ist das wohl leider so hinzunehmen, gut zu wissen.

MoinMoin:

--- Zitat von: pcman09 am 27.08.2025 14:54 ---Ok, dann ist es wohl "leider" so. Dann werden oft falsche Hoffnungen geschürt bzw. wohl sehr oft Unwahrheiten erzählt. Es heißt ganz oft aus der Kollegschafft das man als TB nur die Aufgaben explizit machen muss die in der TD beschrieben sind und nichts davon abweichend, nur auf freiwilliger Basis.
--- End quote ---
Nochmal: Wenn die TB im Arbeitsvertag fixiert ist, dann stimmt die Aussage.
Ansonsten ist das halt nur das übliche Halbwissen der Kollegenschaft.

--- Zitat ---1) Wenn die Arbeit immer fordernder und komplexer wird darüber hinaus und man immer mehr beachten muss z.B. aufgrund von Datenschutz etc. immer mehr Gesetze kennen muss oder auch viel mehr Prüfungen vornehmen muss bei seiner Tätigkeit, ist dies schon aufgrund der zunehmenden Komplexität und Dauer pro Vorgang eine Möglichkeit eine Höhergruppierung anzustoßen oder erfordert dies einen anderen Umfang um dies zu realisieren bzw. das diese auch erfolgsversprechend ist?

--- End quote ---
Wenn sich bei unveränderter Tätigkeit die Eingruppierung der Tätigkeit ändert, dann ist das ein Fall für §13

--- Zitat ---2) Wie meintest du das @BalBund mit TBe können jederzeit kündigen und woanders arbeiten und Beamte nicht. Beamte können doch auch um Entlassung bitten (sprich kündigen) und woanders sich bewerben/umsetzen lassen oder etwa nicht?

--- End quote ---
Das was BalBund da geschrieben hat ist halt kein sinnvolles Argument.
Denn wie du schon selber erkannt hast, kann der Beamte auch kündigen, bzw. sich einen anderen Dienstherren suchen. Nur ist es als Beamter "schwieriger" und mit mehr Unannehmlichkeiten verbunden.
Aber das ist ja auch der Sinn und Zweck des besonderen Dienst und Treueverhältnisse, dass der Beamte nicht Lohn gegen Leistung bekommt, sondern alleinig für sein Existenz und Treue zum Dienstherren lebenslang alimentiert wird
Aber auch ein Beamter kann nicht nach belieben versetzt werden, da hat der DH auch einen einschränkenden Rechtsrahmen.

MoinMoin:

--- Zitat von: pcman09 am 27.08.2025 15:00 ---@Organisator: Worauf ich hinaus wollte fragst du. Gerne zu Erklärung. Es werden wie gesagt neben der Haupttätigkeit immer mehr herausfordernde Zusatzaufgaben erwartet. Ich war wie erläutert der Annahme und habe schon mehrmals die Info von Kollegen die länger dabei sind erhalten, dass man dazu nicht verpflichtet werden kann, da die eigene TD gilt. Das wollte ich bei euch mal geklärt haben und in solchen Gesprächen mit mehr Hintergrundwissen auftreten zu können. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Arbeitgeber dies wohl ohne weiteres bis zu einem gewissen prozentualen Anteil "einfach so" machen kann, dann ist das wohl leider so hinzunehmen, gut zu wissen.

--- End quote ---
Der AG kann die TD einseitig und jederzeit den betrieblichen Bedürfnissen anpassen, unter den oben schon genannte Rahmen.
Daher sollte man durchaus darauf achten, dass man eine angepasste TD vom Personalamt bekommt, wenn neue potentiell höherwertige Dinge dazu kommen oder einen höheren Zeitanteil bekommen.

Organisator:

--- Zitat von: pcman09 am 27.08.2025 15:00 ---@Organisator: Worauf ich hinaus wollte fragst du. Gerne zu Erklärung. Es werden wie gesagt neben der Haupttätigkeit immer mehr herausfordernde Zusatzaufgaben erwartet. Ich war wie erläutert der Annahme und habe schon mehrmals die Info von Kollegen die länger dabei sind erhalten, dass man dazu nicht verpflichtet werden kann, da die eigene TD gilt. Das wollte ich bei euch mal geklärt haben und in solchen Gesprächen mit mehr Hintergrundwissen auftreten zu können. Aber wenn ihr der Meinung seid, dass der Arbeitgeber dies wohl ohne weiteres bis zu einem gewissen prozentualen Anteil "einfach so" machen kann, dann ist das wohl leider so hinzunehmen, gut zu wissen.

--- End quote ---

Typischerweise sind Tätigkeiten, die in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsvorang stehen, auch wahrzunehmen. Dazu gehört das Beispiel mit der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, da du lediglich erklärst, was du in dem Arbeitsvorgang machst.

Wenn es Zusatzaufgaben sind, die mit keinen der dir übertragenen Arbeitsvorgänge zu tun haben, könntest du es ablehnen, weil dies dann nicht in deiner Tätigkeitsdarstellung aufgeführt ist. Das hätte zur Folge, dass dein Arbeitgeber die Tätigkeitsdarstellung anpasst und du dann die Aufgaben übernehmen müsstest. Ist die Überlegung, ob ein Ablehnen solcher Aufgaben einen dauerhaften Effekt hätte bzw. du damit was gewinnen würdest.

Erst wenn solche Zusatzaufgaben tatsächlich tariflich höherwertig sind und auch einen eingruppierungsrelevanten Zeitanteil erreichen hätte dies Auswirkungen auf die Eingruppierung.

Rein praktisch hätte es eher Sinn, die Zusatzaufgaben im Gespräch mit der Führungskraft so zu gestalten, dass sie spannend sind und dich persönlich (zusätzliches Wissen generieren, neue Fähigkeiten erlangen) voranbringen statt sie abzulehnen.

pcman09:
@Organisator:

Guter Ansatz, danke für den Gedankenanstoß. Wenn es wirklich so ist, dass es wie gesagt einen sehr "schmalen Arbeitsvertrag" gibt wo nur die Entgeltgruppe drin steht und auch der Passus, dass jedwede Tätigkeit der selben Entgeltgruppe übertragen werden kann, dass ist das wohl so.

Dann hat wie viele Kollegen meinen die Tätigkeitsbeschreibung ja überhaupt keinen "schützenden" Charakter, oder? Wenn der Arbeitgeber diese einem neben dem Arbeitsvertrag so aushändigt geht man zuerst halt als Mitarbeiter stark davon aus, dass nur diese Tätigkeit auszuüben sind. Wenn man wie du/ihr sagt aber seitens des Arbeitgebers diese Tätigkeitsbeschreibung aber jederzeit einfach neu verfassen kann nach Lust und Laune, solange es nicht stark abweichende Tätigkeiten sind und auch Zusatzaufgaben mit reinpacken kann, ist das natürlich aus Mitarbeitersicht etwas bedauerlich und diese Blatt hat keinerlei Mehrwert oder Schutz vor weiteren Aufgaben. Dann bleibt einem wirklich nur im Gespräch drauf zu hoffen, keine unliebsamen Tätigkeiten zu erhalten bzw. sich ggf. für sich passende Tätigkeiten rauszusuchen damit man etwas vorzuweisen hat und erstmal Ruhe ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version