Autor Thema: Frage zu Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben  (Read 1210 times)

MoinMoin

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Antw:Frage zu Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben
« Antwort #15 am: 27.08.2025 20:40 »
Schon mal darüber nachgedacht, dass es auch eine schützende Wirkung für den Mitarbeiter hat?
Denn wenn du ein sehr starres Korsett bzgl. deiner Tätigkeiten in deinem AV hast und diese wegfallen, dann kann dich halt der AG lockerer betriebsbedingt kündigen.
Wenn deine Arbeit also arbeitsvertraglich festgelegt die Wartung vom Faxgerät ist, dann ist mit Ende Faxgerät auch Ende AV einfacher möglich.

und ehrlich gesagt finde ich es typisch öD und absurd, dass man an so was wie eine TD klebt und meint unliebsame Dinge will ich nicht und nicht das für den AG notwendige machen will, weil man darauf kein Bock hat, aber das ist nur meine persönliche Meinung, weil ich stets im Einklang mit dem AG war oder gegangen bin und mich nicht unsinnige Ideen von Vorgesetzten unterwerfen musste.

Organisator

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Antw:Frage zu Sonderaufgaben/Zusatzaufgaben
« Antwort #16 am: 28.08.2025 08:31 »
@Organisator:

Guter Ansatz, danke für den Gedankenanstoß. Wenn es wirklich so ist, dass es wie gesagt einen sehr "schmalen Arbeitsvertrag" gibt wo nur die Entgeltgruppe drin steht und auch der Passus, dass jedwede Tätigkeit der selben Entgeltgruppe übertragen werden kann, dass ist das wohl so.

Dann hat wie viele Kollegen meinen die Tätigkeitsbeschreibung ja überhaupt keinen "schützenden" Charakter, oder? Wenn der Arbeitgeber diese einem neben dem Arbeitsvertrag so aushändigt geht man zuerst halt als Mitarbeiter stark davon aus, dass nur diese Tätigkeit auszuüben sind. Wenn man wie du/ihr sagt aber seitens des Arbeitgebers diese Tätigkeitsbeschreibung aber jederzeit einfach neu verfassen kann nach Lust und Laune, solange es nicht stark abweichende Tätigkeiten sind und auch Zusatzaufgaben mit reinpacken kann, ist das natürlich aus Mitarbeitersicht etwas bedauerlich und diese Blatt hat keinerlei Mehrwert oder Schutz vor weiteren Aufgaben. Dann bleibt einem wirklich nur im Gespräch drauf zu hoffen, keine unliebsamen Tätigkeiten zu erhalten bzw. sich ggf. für sich passende Tätigkeiten rauszusuchen damit man etwas vorzuweisen hat und erstmal Ruhe ist.

Zu Absatz 1 - ja, zutreffend. Typischerweise erfolgt im Arbeitsvertrag nur die deklarorische Nennung der Entgeltgruppe und eine ganz allgemeine Beschreibung der Tätigkeit (z.B. Sachbearbeiter im Bundesamt XY)

zum Rest:
Die TD hat keinen schützenden Charakter, dafür ist sie auch nicht gedacht. Vielmehr als organisatorisches Hilfsmittel zur Aufgabenverteilung und zur Stellenbewertung sowie als Klarstellung für Mitarbeiter und Führungskraft, welche Aufgaben von der konkreten Person zu erledigen sind.

Wenn man seiner Führungskraft einen Zettel vor die Nase halten will um bestimmte Aufgaben zu verweigern sollte man sich überlegen, ob man noch den richtigen Job / Arbeitgeber hat. Solange alles in einem angemessenen und wertschätzenden Rahmen bleibt würde ich Sonderaufgaben eher als Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung sehen bzw. nutzen.