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Berufsbetreuer -> Einschätzung

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SüdWest:
Hallo zusammen,

ich bräuchte eure Einschätzung. Natürlich habe ich auch eine Anfrage an das Personalamt gestellt.

Ich bin Verwaltungsfachangestellter und beim Landkreis angestellt. Weil es mich persönlich sehr interessiert, werde ich den Sachkundenachweis für den Berufsbetreuer machen und auch selbst zahlen. Das ist für mich kein Problem und darum geht es mir und hier auch nicht.

Mir geht es darum: Wenn ich den Sachkundenachweis habe und mich bei der Betreuungsbehörde bewerbe, hier in der E10, wäre dadurch die tarifliche Voraussetzung erfüllt?

vG

Fettschwanzmaki:
Ich verstehe das richtig, dass Du als "Behörden"betreuer eingesetzt werden willst?

Es gibt da ja unterschiedliche Modelle, in unserer Betreuungsbehörde arbeiten überwiegend Soz.päds und die fürchten "Amtsbetreuungen" wie der Söder den Habeck ohne Wurst im Rucksack. Steht zwar so im Gesetz, aber das soll nur der absolute Notfall sein.

Das ist öD pur, "eine Unterbringung am Freitag nach 12:00 Uhr? Echt jetzt? Reicht da nicht auch Montag?"

Ich sehe bei Dir eher das Problem eines fehlenden Studiums, um nach Verg.tabelle C entlohnt zu werden. Ich weiß nicht, wie bei euch die Refinanzierung vorgesehen ist, aber gesetzliche Betreuungen werden allgemein aus der Justizkasse bezahlt, sofern die betreute Person nicht vermögend ist. Mit der Tabelle A oder B kann das nur ansatzweise durch erhöhte Fallzahlen kompensiert werden, was wiederum zu Lasten der langfristigen Qualität geht.

Der Sachkundenachweis wird eigentlich nur verlangt, damit nicht "der letzte Honk" mit dieser verantwortungsvollen Arbeit betraut werden kann. Generell wird es hier sehr gern gesehen, wenn die Bewerber über entsprechende Qualifikationen/Kenntnisse verfügen, aber auch da herrscht mittlerweile ein erheblicher Mangel an geeigneten Nachwuchs.

Vollkommen verständlich, denn man ist die eierlegende Wollmilchsau mit sehr viel Verantwortung für eindeutig zu wenig Vergütung/Gehalt.

SüdWest:
Ja, ich würde gerne den Behördenbetreuer machen.

Da der Personenkreis, der keinen Sachkundenachweis benötig, sehr eingeschränkt ist, sehe ich nicht das fehlende Studium, auch nicht die Tabelle B als Problem.

Ich sehe eher die fehlende Kreativität des Personalamtes als Problem. Aber ich lasse mich sehr gerne eines Besseren belehren.

Der Geograph:
Ohne Studium hast du da keine Chance- spreche aus Erfahrung

UNameIT:

--- Zitat von: SüdWest am 27.08.2025 17:55 ---Hallo zusammen,

ich bräuchte eure Einschätzung. Natürlich habe ich auch eine Anfrage an das Personalamt gestellt.

Ich bin Verwaltungsfachangestellter und beim Landkreis angestellt. Weil es mich persönlich sehr interessiert, werde ich den Sachkundenachweis für den Berufsbetreuer machen und auch selbst zahlen. Das ist für mich kein Problem und darum geht es mir und hier auch nicht.

Mir geht es darum: Wenn ich den Sachkundenachweis habe und mich bei der Betreuungsbehörde bewerbe, hier in der E10, wäre dadurch die tarifliche Voraussetzung erfüllt?

vG

--- End quote ---

Ich gehe davon aus, du machst den Sachkundelehrgang - das sind min. 270 Zeitstunden.

Ob du die E10 bekommst hängt von der Behörde ab - bei uns bekommen auch normale Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde ohne Studium E9c/E10. Es kann einfach passieren, dass sie dich dann wie tariflich vorgesehen eine Stufe niedriger eingruppieren. Probieren würde ich es auf jedenfall.

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