Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückforderung von zuviel gezahltem Entgeld
Rheini:
"Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber ich habe dann bei der Landesschulbehörde telefonisch nachgefragt. Bemerkung war das würde rückwirkend geändert werden. Aber seitdem ist nichts passiert und ich habe mich auch 13 Jahre nicht gemeldet."
Und evtl. jetzt schon überlegen, was man wie öffentlich sagt bzw. schreibt. Dies liest sich so für mich, als ob Dir zu jedem Zeitpunkt klar war, dass Du Zahlungen erhalten hast, die Dir lt. Arbeitsvertrag nicht zugestanden haben.
Umlauf:
Wenn dir bewusst war, dass du die falsche EG bekommen hast, dann sieht es eher schlecht für dich aus. Wenn du einen Nachweis hast, dass du es gemeldet hast sieht es schon wieder anders aus.
Ein Richtwert beim Bund lautet: Überzahlung bis zu 10% sind iR für den Beschäftigten nicht zu erkennen und es greift die Ausschlussfrist von 6 Monaten. Aber bei der EG sollte es immer erkennbar sein. Je nachdem, wie es vorher kommuniziert wurde.
Genau das kam bei meiner Überzahlung von ca. 2,5% zu tragen. Das hat mir immerhin über 1300 € netto extra eingebracht.
Darüber geht man iR davon aus, dass es auch für den Beschäftigten erkennbar sein muss.
Es gab da mal den krassen Fall einer (Lehrerin?) die 50% arbeitete, aber 100% bezahlt bekam. Da hatte das Gericht kein Erbarmen mehr. Es war einfach zu offensichtlich erkennbar, dass zu viel Geld geflossen ist.
Rowhin:
--- Zitat von: Umlauf am 28.08.2025 08:23 ---Es gab da mal den krassen Fall einer (Lehrerin?) die 50% arbeitete, aber 100% bezahlt bekam. Da hatte das Gericht kein Erbarmen mehr. Es war einfach zu offensichtlich erkennbar, dass zu viel Geld geflossen ist.
--- End quote ---
Könnte dieser Fall gewesen sein. Die Dame musste 237.000 € zurückzahlen.
Organisator:
--- Zitat von: Stefanneu am 27.08.2025 20:09 ---Am 27.7.2011 bekam ich eine Änderung des Arbeitsvertrages. Zum 1.08.2011 würde mein Vertrag geändert. Mit dem der Bemerkung, dass ich in TVL12 eingruppiert werde.
Ich habe aber weiterhin das Entgelt von TVL13 erhalten.
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber ich habe dann bei der Landesschulbehörde telefonisch nachgefragt. Bemerkung war das würde rückwirkend geändert werden. Aber seitdem ist nichts passiert und ich habe mich auch 13 Jahre nicht gemeldet.
--- End quote ---
Dir wurde (schriftlich) mitgeteilt, dass du niedriger eingruppiert bist und sich dein Entgelt verringert. Es wurde weiterhin das zu hohe Entgelt gezahlt, du hast darauf hingewiesen. Es hat sich nicht geändert.
Es war dir somit bewusst, dass du ein zu hohes Entgelt erhälst. Insofern sehe ich keine Chance, dass du die Überzahlung grundsätzlich behalten kannst, allenfalls die Einrede der Verjährung gemäß BGB wäre denkbar.
Hier bietet es sich auf jeden Fall an, juristischen Rat einzuholen. Als Gewerkschaftsmitglied ggf. dort.
ike:
--- Zitat von: Rowhin am 28.08.2025 08:36 ---
--- Zitat von: Umlauf am 28.08.2025 08:23 ---Es gab da mal den krassen Fall einer (Lehrerin?) die 50% arbeitete, aber 100% bezahlt bekam. Da hatte das Gericht kein Erbarmen mehr. Es war einfach zu offensichtlich erkennbar, dass zu viel Geld geflossen ist.
--- End quote ---
Könnte dieser Fall gewesen sein. Die Dame musste 237.000 € zurückzahlen.
--- End quote ---
Bei unserem Fall geht es um den TV-L (Tarifbeschäftigte).
=> Ausschlussfrist gem. § 37 TV-L = 6 Monate
DEIN Fall betrifft die Beamtenbesoldung, hilfreicher weise steht das beim Haufe-Artikel auch gleich oben in der Überschrift.
=> Ausschlussfrist anders!
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