Autor Thema: [HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden  (Read 10820 times)

Magda

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Antw:[HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden
« Antwort #45 am: 28.10.2025 09:13 »
Meine ungeklärte Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten.

Ich habe beides, da ich mich vom mittleren Dienst in den höheren Dienst gearbeitet habe.

Es begann mit einer Berufsausbildung, die mir die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst brachte, die ich allerdings als Angestellte absolvierte und in den 3 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt habe, da ich aber darüber hinaus nicht eingezahlt habe, erfülle ich hier nicht die Mindestanforderung für einen Rentenanspruch.

Es folgte ein Bachelor-Studium, welches mir die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst brachte. Und zuletzt absolvierte ich ein Masterstudium und über eine passende Stelle, habe ich die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erworben.

Nun wird eine Berufsausbildung mit bis zu 3 Jahren angerechnet. Ein Studium nur mit X Tagen (die genaue Zahl habe ich gerade nicht parat). Das Bachelorstudium lief Vollzeit mit Beurlaubung ohne Dienstbezüge, d.h. hier habe ich keine Zeiten erworben. Zählt jetzt nur das letzte Studium, da die letzte Laufbahn zählt? Oder können die 3 Jahre Berufsausbildung auch angerechnet werden, da sie im engen Zusammenhang zu meiner jetzigen Tätigkeit stehen?

Zauberberg

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Antw:[HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden
« Antwort #46 am: 28.10.2025 12:34 »
Hallo Magda,

die erstmalige Berechnung mit 58. Jahren ist völlig sinnfrei. Da helfen auch keine Rechner, weil sie die individuelle Situation nicht berücksichtigen.
Da Du jetzt 28 Jahre bist, solltest Du die 71,25 % voll bekommen.
Mein Werdegang ist ähnlich, ich habe Verwaltungsfachangestellter gelernt, dann Bachelor und später Aufstiegslehrgang. Die Lehre ist raus, die Angestelltenzeit bis zum Bachlor auch. Hast Du das Masterstudium im Beamtenverhältnis durchgeführt (Entscheidungsmanagement) ? Dann ist es ja inklusive.
Wenn ich mit 58. Jahren die erste Berechnung muß die sitzen, denn die zweite geht erst ab 60 Jahren und da man ja mit 60 Jahren in ATZ gehen kann (noch), muß der Vertrag mit 60 Jahren geschlossen sein, somit bleibt eine Berechnung mit 58. Jahren !That´s it!
Ich kann Dir die Bildungszeit bei der VHS "Wege in die ATZ/Pension" empfehlen.

Magda

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Antw:[HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden
« Antwort #47 am: 28.10.2025 12:53 »
Danke für den Tipp mit der Bildungszeit.

Ich war während meines gesamten Studiums verbeamtet, allerdings habe ich dafür Sonderurlaub ohne Dienstbezüge gewährt bekommen. Ich habe also 3 Jahre Berufsausbildung und 5 Jahre Studium investiert und davon werden dann offensichtlich nur die paar Tage für das Studium angerechnet, was ich ziemlich ungerecht finde in Zeiten von Fachkräftemangel.

Zauberberg

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Antw:[HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden
« Antwort #48 am: 28.10.2025 13:31 »
Gerne !

Da hast Du Recht! ...aber mit 28 jahren in den hD ist doch schon sehr genial!

Bin echt gespannt was die nächsten Jahre so bringen, Anstieg der Besoldung nach Tarifabschlüssen, Familenergänzungszuschlag, belieben die 71,25 %, bleibt die ATZ und NATÜRLICH, was wird aus der amtsangemessenen Allimentation. Irgendeines dieser, oder ein weiteres Feld, wird uns immer begleiten.

Wir werden noch viel in diesem Forum lesen und schreiben, was ich sehr interssant finde.

....aber mein Motto ist, immer positiv bleiben ...und das bestmögliche rausholen.

Zauberberg

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Antw:[HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden
« Antwort #49 am: 29.10.2025 07:19 »
Magda, wie soll ich meine Pension mit diesen Rechenkünsten schaffen ? Sorry !

...aber alles was ich schrieb, gilt auch für 38 ! ;-)