Meine ungeklärte Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten.
Ich habe beides, da ich mich vom mittleren Dienst in den höheren Dienst gearbeitet habe.
Es begann mit einer Berufsausbildung, die mir die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst brachte, die ich allerdings als Angestellte absolvierte und in den 3 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt habe, da ich aber darüber hinaus nicht eingezahlt habe, erfülle ich hier nicht die Mindestanforderung für einen Rentenanspruch.
Es folgte ein Bachelor-Studium, welches mir die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst brachte. Und zuletzt absolvierte ich ein Masterstudium und über eine passende Stelle, habe ich die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erworben.
Nun wird eine Berufsausbildung mit bis zu 3 Jahren angerechnet. Ein Studium nur mit X Tagen (die genaue Zahl habe ich gerade nicht parat). Das Bachelorstudium lief Vollzeit mit Beurlaubung ohne Dienstbezüge, d.h. hier habe ich keine Zeiten erworben. Zählt jetzt nur das letzte Studium, da die letzte Laufbahn zählt? Oder können die 3 Jahre Berufsausbildung auch angerechnet werden, da sie im engen Zusammenhang zu meiner jetzigen Tätigkeit stehen?