Autor Thema: [BE] Familienzuschlag Stufe 1 - Widerspruch?  (Read 599 times)

Tulpenzeit

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Hallo zusammen,

bekanntlich wurde der FZ Stufe 1 in Berlin derart abgeschafft, dass alle Kollegen / Kolleginnen 75,10 € auf das Grundgehalt ihrer Bruttobesoldung erhalten haben und die bisher den FZ Stufe 1 erhalten habenden Kollegen / Kolleginnen die andere Hälfte im Rahmen einer Besitzstandswahrung erhalten, wobei diese sukzessive bei Besoldungserhöhungen abgeschmolzen wird.

Bislang habe ich noch keine Kenntnis von Widersprüchen gegen dieses Vorgehen erlangt und frage mich, ob ein solcher Widerspruch sinnvoll sein könnte. Gibt es insoweit hier im Forum schon Erfahrungswerte?

Talion

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Antw:[BE] Familienzuschlag Stufe 1 - Widerspruch?
« Antwort #1 am: 29.10.2025 11:28 »
Zumindest mir sind keine Widersprüche im Kollegenkreis bekannt.

Auf welcher Grundlage / welchen Überlegungen wären denn Dein Widerspruch ?

matthew1312

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Antw:[BE] Familienzuschlag Stufe 1 - Widerspruch?
« Antwort #2 am: 29.10.2025 12:41 »
Diese Ausgleichszulage mit Abschmelzung wurde rückwirkend zum 1. November 2024 eingeführt. Zwischen Weihnachten und Neujahr 2024/2025 wurde das Gesetz veröffentlicht.

Dementsprechend haben wir schon 2024 über das Justizpostfach Widerspruch eingelegt.

Begründung: Aushöhlung des Schutzes von Ehe und Familie. Und: Innere Widersprüchlichkeit, da einerseits ein fiktives Partnereinkommen unterstellt wird, andererseits aber für die eheliche Unterhaltspflicht kaum noch etwas gewährt wird (mit Abschmelzung auf null). Da ist eine logische Inkonsistenz erkennbar.

Achtung:

Die Ausgleichszulage würde ich, falls noch nicht geschehen, so schnell wie möglich mit Formular Nr. 717 beantragen. Zum Beispiel über das Justizpostfach ans Landesverwaltungsamt Berlin. Grund: Es sollte nicht ein ganzes Jahr zwischen Inkrafttreten des gesetzlichen Anspruchs und Antrag liegen. Kann als Verwirkung interpretiert werden.

Besonders spannend sind dann noch die Fälle, in denen das Land Berlin sogar die Gewährung der Ausgleichszulage versagt. Von Interesse ist hierbei das Rundschreiben 13/2025 vom 4. April 2025. Näheres dazu steht hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122259.msg405194.html#msg405194

Sollte ein Versagungsbescheid kommen, unbedingt Widerspruch einlegen.