[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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DrStrange

Zitat von: Bastel in 06.02.2021 09:28

Wie man hier immer wieder liest, wird auch bei den Angestellten getrickst. Sei es durch subalterndes Führungspersonal, unfähigen Personalern oder einfache Gleichgültigkeit. Zudem führen die  Tätigkeitsmerkmale bei den Angestellten oft zu einer niedrigeren Eingruppierung. Noch nie einen A12er und E10er auf dem ,,gleichen Dienstposten" gesehen? Also fang bitte nicht das weinen an.

Das habe ich allerdings noch nicht gesehen. Bei uns ist A11=E11. Nun sitzt da seit mehr als drei Jahren der Beamte mit A9 und hofft mal auf die A10, während der Angestellte die E11 von Anfang an bekommt. Gleiche Stelle, gleiche Tätigkeit.
Der Angestellte bekommt Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, mehr Urlaubstage bei Schichtarbeit und höhere Vergütung bei Nachtschichten. Ich weine trotzdem nicht. Man muss immer beide Seiten betrachten bevor man wieder mal über die Beamten herzieht. Dafür bekommt der Beamte als Verheirateter mit Kind einen schönen Zuschlag. Als Single ohne Kind sieht der Vergleich dann ganz anders zum Nachteil des Beamten aus.

Warum man die selben  Stellen für Beamte und Angestellte ausgestaltet, verstehe ich trotzdem nicht.


DrStrange

Weiteres Beispiel: Beamter A8, alle anderen Angestellten E9b. Gleiche Stelle, selbe Tätigkeit.

IGL

Falls jemand den Stuttmann-Text aus der NVwZ-Beilage vom Okt. 2020 lesen möchte, hier ist er online:

https://docdro.id/8ZSwiUz

Ozymandias

Bawü LBV:

Zitatwir bestätigen den Eingang Ihres o.a. Schreibens, mit dem Sie Widerspruch gegen die Ihnen
gewährte Besoldung erhoben und die Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung im
Hinblick auf den gebotenen Mindestabstand der Besoldung zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum beantragt haben.
Wir werden das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die
Vorlagebeschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 2017 - Az.: 2 C
56.16 u.a. – aussetzen.
Die Einrede der Verjährung wird in diesen Fällen nicht erhoben, es sei denn, dass der geltend gemachte Anspruch bereits bei der Geltendmachung verjährt oder verwirkt war. Das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung bleibt hiervon unabhängig bestehen.
Wir bitten Sie höflich, bis auf Weiteres von weiteren schriftlichen oder telefonischen Anfragen
zum Stand des Verfahrens abzusehen; nach abschließender Klärung der Rechtslage werden
wir unaufgefordert auf Ihr Schreiben zurückkommen

Epiin

Der DBB Hamburg schreibt:
"Sowohl focus online als auch der NDR haben den aktuellen Stand der Widersprüche der hamburger Beamtenschaft zum Anlass genommen, darüber einen Artikle zu schreiben.

Hier zwei links über den Streit des Senats mit der hamburger Beamtenschaft:"

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburg-Streit-um-Weihnachtsgeld-fuer-Beamte-,weihnachtsgeld156.html

https://www.focus.de/politik/deutschland/fatale-schere-365-millionen-euro-fuer-22-500-beamte-hamburg-droht-millionen-nachzahlung_id_12955963.html

Gruenhorn



BStromberg

Zitat von: Gruenhorn in 10.02.2021 14:04
Was hat das mit dem Thema zu tun?

Es ist schon erwähnenswert; nicht bloß auf Grund der rechtlichen Bewertung.

Viel mehr ist es höchst interessant zu sehen, dass die Politik/Exekutive (hier der Senat) sich NICHT mehr an die einst ausgesprochenen Garantien gebunden fühlt und - im Zuge der sich immer stärker abzeichnenden Niederlage (Weihnachtsgeld ist ein Teilaspekt der Gesamtverfasstheit der Besoldung!) - einfach mal so tut, als hätte es keine vertrauensbegründenden Zusagen in der Vergangenheit gegeben.  :o

Starkes Stück  :-\

Das ist im allerhöchsten Maße befremdlich...
bestätigt mich persönlich aber in der damaligen Entscheidung,
individuell Einspruch einzulegen, die verfassungswidrige Besoldung anzuprangern
und auf die schriftliche Erklärung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu bestehen.

Dennoch:
Ich sehe unverändert schwarz, was die Rückwirkung anbelangt... zu teuer, um den Berechtigten hier ansatzweise entgegenzukommen. Das wird wieder ein halbseidenes Urteil in höchster Instanz und die Besoldungsgesetzgeber können sich dann solidarisch auf die Schultern klopfen, weil alles richtig gemacht mit dem Aussitzen!

Wvl. 2035
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DrStrange

Was ist denn eigentlich mit Bayern? Das FM dort hatte doch letztes Jahr angekündigt bis Ende 2020 eine Lösung zu liefern? Taschenrechner kaputt gegangen?

Big T


newT

Zitat von: DrStrange in 12.02.2021 14:18
Was ist denn eigentlich mit Bayern? Das FM dort hatte doch letztes Jahr angekündigt bis Ende 2020 eine Lösung zu liefern? Taschenrechner kaputt gegangen?
Ich gehe stark davon aus den  betreffenden Juristen ist dann erst hinterher aufgefallen, dass bei korrekter Auslegung der Beschlüsse ihnen ihr komplettes Besoldungssystem um die Ohren fliegt, und das alles nicht mit einem einfachen Reperaturgesetz getan ist, wie es jetzt manche Besoldungsgesetzgeber verzweifelt versuchen ;D

EinMecklenburger

https://beamte.verdi.de/themen/beamtenrecht/++co++fd00048a-6c6f-11eb-b54d-001a4a160116

Ich lese hier was vom neuen Gesetz des Bundes. Hat da schon jemand detaillierte Informationen bzw. kann das jemand einordnen, was hier geschrieben wird.

Sarde


uw147

Zitat von: EinMecklenburger in 12.02.2021 21:28
https://beamte.verdi.de/themen/beamtenrecht/++co++fd00048a-6c6f-11eb-b54d-001a4a160116

Ich lese hier was vom neuen Gesetz des Bundes. Hat da schon jemand detaillierte Informationen bzw. kann das jemand einordnen, was hier geschrieben wird.

Zur Einordnung kann man in dem Parallelthread im Bundesforum was lesen (ab Seite 4):

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.45.html