[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Neuer12

Karlsruhe.
Wo kann man die jeweilige mietstufe nachschauen?

Und gilt Wohn- oder Dienstort?

sapere aude

#1231
Karlsruhe (Stadt) = Mietstufe 4
Im Entwurf ist der Hauptwohnsitz maßgeblich.


Verstehe ich es eigentlich richtig, dass bei Beamtenehepaaren der REZ halbiert wird? Dies kann doch dann nur für die "Stufe 1" gelten, da für Kinder immer nur der Kindergeldempfänger berechtigt ist.

Neuer12

Danke.

Und wo kann ich mietstufe und Familienzuschläge bzw. Änderungen jetzt nachlesen?

Yvonne


xap

Zitat von: WasDennNun in 20.02.2021 14:00
Zitat von: Neuer12 in 20.02.2021 13:58
Kann mich bitte jemand aufklären:

Wie viel hätte ein A11er mit 2 Kinder beim Bund jetzt mehr?
Und wo kann ich das nachlesen?

Danke
Kommt drauf an wo du wohnst (Mietstufe).

Nachzulesen im Thread der Bundesbeamten.

LehrerInNRW

Hat eigentlich mal eines der Bundesländer gezuckt, um den Urteilen gerecht zu werden?


sapere aude

Berlin war sogar schneller als der Bund. Anmerkung: schneller heißt nicht (unbedingt) besser.
Mecklenburg-Vorpommern hat den 3-Kinder-Beschluss versucht unzusetzen.
Thüringen ist in der politischen Diskussion.
Bayern ist bzgl. der selbstgesetzten "Frist" erheblich in Verzug.
Hessen wird bestimmt Urteil/Beschluss des VGH Kassel abwarten.

LehrerInNRW

Danke!

Mal gucken, wann Armin und Lutz aus der Deckung kommen.

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

Zitat von: LehrerInNRW in 24.02.2021 18:52
Danke!

Mal gucken, wann Armin und Lutz aus der Deckung kommen.

Garantiert nicht vor der NRW Landtagswahl im nächsten Jahr, aber bis dahin ist der Thronfolger von Karl dem Großen ja quasi schon Kaiser Augustus geworden... er wird sich sagen: "Nach mir die Sintflut!"
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

nero

Gab es für NRW nicht eine Frist vom Gericht bis Mitte des Jahres? Zumindest für einen Teilaspekt, ich glaube das dritte Kind?

Mask

Zitat von: sapere aude in 24.02.2021 18:14
Hessen wird bestimmt Urteil/Beschluss des VGH Kassel abwarten.

Ist den aktuell diesbezüglich etwas in Kassel anhängig?

was_guckst_du

Zitat von: nero in 25.02.2021 06:29
Gab es für NRW nicht eine Frist vom Gericht bis Mitte des Jahres? Zumindest für einen Teilaspekt, ich glaube das dritte Kind?
...NRW muss die Besoldung kinderreicher Richter aufstocken (muss bis Ende Juli 2021 geregelt werden). Die Entscheidung des BverfG bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2; hier ist ab dem 3. Kind die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gegeben)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

sapere aude

Ja, beim VGH Kassel ist ein Musterverfahren anhängig. Dies war im Hinbkick auf die BVerfG-Verfahren ausgesetzt und ist nunmehr wieder aufgenommen worden. Der hessische Richterbund rechnet "alsbald" mit einer Entscheidung.

WasDennNun

Zitat von: was_guckst_du in 25.02.2021 06:50
Zitat von: nero in 25.02.2021 06:29
Gab es für NRW nicht eine Frist vom Gericht bis Mitte des Jahres? Zumindest für einen Teilaspekt, ich glaube das dritte Kind?
...NRW muss die Besoldung kinderreicher Richter aufstocken (muss bis Ende Juli 2021 geregelt werden). Die Entscheidung des BverfG bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2; hier ist ab dem 3. Kind die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gegeben)
Und wie es zu machen ist, ist ja auch unstrittig und kostet nicht sonderlich viel.
Ob sie da dieses gleich für A und B auch durchziehen? Würde mehr kosten, man könnte sich aber als Famfreundlich und ProAktiv feiern lassen.

Und bei dieser Erhöhung kann man ja nur wenig tricksen.