Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4015059 times)

waynetology

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7515 am: 09.05.2025 10:39 »
https://www.bverwg.de/user/data/media/Einladungsflyer-Leipziger-Dialog-2025.pdf
Besoldung kein Thema beim Leipziger Dialog?

Das wird im Forum 1 "Dienstrecht" abehandelt, da der 2. Senat des BVerwG für das gesamte Recht des öff. Dienstes verantwortlich ist. Daneben wird das Besoldungsrecht auch regelmäßig als "Finanzielles Dienstrecht" bezeichnet.

Da würde ich gerne dabeisitzen, wie die Richter:innen sich abends nach dem dritten Bier/Glas Wein abends über die Alimentationsverfahren auskotzen und die unnötige Verfahren finden, welche die Gesetzgeber den Gerichten bewusst einbrocken.

Oder sich darüber amüsieren welche Ansprüche wir an eine Entscheidung von dort haben.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7516 am: 09.05.2025 10:43 »
diejenigen, die sich hier informieren wollen.

sei auf diesen "[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation" unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html verwiesen. Und wer auf Stand ist, dem reicht es alljährlich 1x im Herbst nachzuprüfen, ob es beim fortgesetzten Stillstand geblieben ist. Bei Klageverfahren nach abgelehnten Widersprüchen sind/werden entsprechende Fäden erstellt/befüllt.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7517 am: 12.05.2025 11:39 »
Ob unter der alten Besetzung des zweiten Senats noch eine Entscheidung getroffen wird?! Ein wirklich enger Zeitrahmen  :o

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-von-drei-verfassungsrichterinnen

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7518 am: 12.05.2025 11:43 »
Ist unser Berichterstatter eigentlich wieder im Dienst?


Dienstleister

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7520 am: 13.05.2025 09:18 »
ist kostenlos leider nicht zu lesen und hört in der Vorschau an der interessanten Stelle auf.
Daher die Frage: welche Fehler wurden denn gemacht?

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7521 am: 13.05.2025 09:28 »
"Die Landesregierung hat eingeräumt, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW rund 45.000 fehlerhafte Widerspruchsbescheide an die Landesbeamten verschickt hat. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Demnach wurde bei 45.633 maschinell versandten Bescheiden ein falsches Datum verwendet. Zudem enthielten 6.156 Bescheide eine fehlerhafte Postleitzahl für das zuständige Verwaltungsgericht Münster – 48.174 statt richtigerweise 48.147. Das hat Konsequenzen: Denn durch die Fehler ist die Rechtsmittelbelehrung als unrichtig zu werten, womit die Klagefrist auf ein Jahr verlängert wird.

Gerd Hamme, Landesvorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, zeigte sich verärgert: „Von den 55.000, die Widerspruch eingelegt haben, klagen über 2.000. Und durch den nun aufgetretenen Fehler bei den Bescheiden dürften durch die dadurch entstandene Fristverlängerung um etwa elf Monate weitere hinzukommen.“ Das belaste die ohnehin durch die zahlreichen Asylverfahren ausgelasteten Verwaltungsgerichte unnötigerweise noch viel mehr.

FDP-Politiker Werner Pfeil wertete die handwerklichen Fehler als Alarmsignal. „Es zeigt sich erneut: Rechtsstaatlichkeit beginnt bei der Sorgfalt in der Verwaltung. Und Digitalisierung ersetzt keine rechtliche Sorgfalt.“ Die FDP fordert von der Landesregierung eine umfassende Aufarbeitung und klare Konsequenzen, um künftige Verfahren rechtssicher und effizient zu gestalten."

https://www.hasepost.de/nrw-besoldungsamt-verschickt-ueber-45-000-fehlerhafte-bescheide-597670/

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7522 am: 13.05.2025 09:35 »
ist kostenlos leider nicht zu lesen und hört in der Vorschau an der interessanten Stelle auf.
Daher die Frage: welche Fehler wurden denn gemacht?

https://archive.is/P1JHZ

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7523 am: 13.05.2025 11:31 »
Die Kleine Anfrage unter LT-Drs. 18/13495 vom 15.04.25 findet sich hier:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13495.pdf

Die Antwort vom heutigen Tage ist derzeit noch nicht online gestellt, dürfte aber alsbald als LT-Drs. 18/13748 auch online vorliegen.

Kalliope73

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7524 am: 13.05.2025 19:18 »
Auch in RP gab es eine Kleine Anfrage zur amtsangemessenen Alimentation und zwar bezüglich Widersprüche. Für 2024 gibt es 1.290 Widersprüche, die bald beschieden werden sollen.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/12093-18.pdf

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7525 am: 13.05.2025 23:06 »
Die Antwort vom heutigen Tage ist derzeit noch nicht online gestellt, dürfte aber alsbald als LT-Drs. 18/13748 auch online vorliegen.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13748.pdf


Unlucky

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7526 am: 15.05.2025 08:57 »
Wie unrichtig muss ein Rechtsbehelf denn sein, damit dieser die Klagefrist auf ein Jahr verlängert? Die Antwort zu den Fragen 4 und 5 ist jedenfalls nicht eindeutig, meine ich.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7527 am: 15.05.2025 09:24 »
Das falsche Datum, ab wann die normale Monatsfrist läuft und die falsche PLZ sollte die Belehrung falsch machen, so dass 1 Jahr Klagefrist gilt.
Die Post wäre aber trotzdem am richtigen Gericht angekommen.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7528 am: 15.05.2025 10:38 »
Sofern das Gericht tatsächlich örtlich zuständig ist.

Da das LBV regelmäßig den Wohnort mit dem dienstlichen Wohnsitz (also Dienstsitz) verwechselt hat, sind in vielen Fällen die Rechtsbehelfsbelehrungen alleine deswegen fehlerhaft, weil ein örtlich unzuständiges Verwaltungsgericht genannt wurde. Auch in diesen Fällen dürfte sich die Klagefrist auf 1 Jahr verlängern, so denke ich.

In jedem Fall entscheidet das Gericht und nicht das LBV, ob die Klage fristgemäß eingelegt wurde und somit zulässig ist. Daher ist die Rechtsauffassung des LBV nice to know, für die Entscheidung jedoch unerheblich. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich das LBV bzw. das Land NRW irrt.

Sofern man erst jetzt die Klage einlegt, sollte man das tun, was Swen schon mehrfach geschrieben hat: Begründen, begründen, begründen.

Alle Fehler, die der Bescheid hat, helfen, das Gericht argumentativ davon zu überzeugen, dass mehr für eine Klagefrist von einem Jahr spricht als von einem Monat.

OnkelConny

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7529 am: 15.05.2025 13:31 »
Das falsche Datum, ab wann die normale Monatsfrist läuft und die falsche PLZ sollte die Belehrung falsch machen, so dass 1 Jahr Klagefrist gilt.
Die Post wäre aber trotzdem am richtigen Gericht angekommen.

Das fehlerhafte Datum im Ablehnungsbescheid wird nicht zur Verlängerung der Klagefrist führen, da in der Rechtsbehelfsbelehrung das korrekte Datum (16.02.2025) des Ablehnungsbescheids mit aufgenommen wurde und der Start der einmonatigen Klagefrist auf den Zeitpunkt der Zustellung (per PZU) terminiert wurde. Von daher würde ich da keineswegs meine Argumentation darauf aufbauen.

Peinlich ist es trotzdem für den LBV NRW, dass selbst so einfache Sachen wie Datumsangaben nicht richtig funktionieren.