Sofern das Gericht tatsächlich örtlich zuständig ist.
Da das LBV regelmäßig den Wohnort mit dem dienstlichen Wohnsitz (also Dienstsitz) verwechselt hat, sind in vielen Fällen die Rechtsbehelfsbelehrungen alleine deswegen fehlerhaft, weil ein örtlich unzuständiges Verwaltungsgericht genannt wurde. Auch in diesen Fällen dürfte sich die Klagefrist auf 1 Jahr verlängern, so denke ich.
In jedem Fall entscheidet das Gericht und nicht das LBV, ob die Klage fristgemäß eingelegt wurde und somit zulässig ist. Daher ist die Rechtsauffassung des LBV nice to know, für die Entscheidung jedoch unerheblich. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich das LBV bzw. das Land NRW irrt.
Sofern man erst jetzt die Klage einlegt, sollte man das tun, was Swen schon mehrfach geschrieben hat: Begründen, begründen, begründen.
Alle Fehler, die der Bescheid hat, helfen, das Gericht argumentativ davon zu überzeugen, dass mehr für eine Klagefrist von einem Jahr spricht als von einem Monat.