'Glück auf' Morgen den Hagener Feuerwehrleuten (2 K 3645/22, 2 K 3664/22, 2 K 4042/22, 2 K 4180/22) beim VG Arnsberg, die leider einzeln klagen müssen, um für ihre Mehrarbeits-Diäten (Diäten sind Schadenersatz) Vollstreckungstitel zu bekommen. 2 K 3663/22 und 2 K 3646/22 waren bereits zuvor "erfolgreich".
...aber dennoch gehören sie wohl auch zu den vielen Verlierern. Denn weil sie ihren Dienstherren in seinem bewusst fortgesetzten rechtswidrigen Handeln bloßgestellt haben, werden sie dazu verdonnert die Kosten des Verfahrens mindestens zur Hälfte zu tragen.
Das VG Arnsberg behauptet, dass die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt, dass Beamte seinen Dienstherrn mit ihrer Rechtswidrigkeit konfrontieren, um ihm die Möglichkeit zu geben zu reagieren.
Dies äußert sich dann, z.B. in den (abgelehnten) Vergleichsangeboten von 35,51% oder 51,28% (ja man hat seine Feuerwehrleute unterschiedlich lieb) der per Urteil aufgebrummten Summe. (Das über den gesamten Zeitraum nachweisbare und bezifferbare rechtswidrige Verhalten ist nochmals deutlich größer.)
Die aufgebrummte Summe ist nämlich nur für den Zeitraum geschuldet, wo der Dienstherr ungeniert mit seinem rechtswidrigen Verhalten weitermacht, für die Vergangenheit haben die Feuerwehrleute ja das mit sich machen lassen, gehören mit zu der kriminellen Vereinigung. Damit haben sie z.T. mehrere Jahre ihre Freizeit unentgeltlich dem Dienstherrn "freiwillig" zur Verfügung gestellt
Das es auch anders laufen kann, zeigt sich an den Duisburger Feuerwehrleuten:
Für den Zeitraum 2001 und 2006 haben sie ich per Vergleich eingelassen, dass 87 Prozent der geleisteten Stunden allen gezahlt wird. (Das Bundesverwaltungsgericht (ein anderes als das worauf sich AG Arnsberg bezieht) entschied 2012, dass eine volle Entschädigungspflicht für Feuerwehrleute besteht.)
https://www.waz.de/staedte/duisburg/article8148050/feuerwehr-ueberstunden-kosten-duisburg-fuenf-millionen-euro.html900 Beschäftigte der Duisburger Feuerwehr warten zum Teil seit 2009 auf die Bezahlung geleisteter Überstunden von Januar 2009 bis Juni 2019. Für die volle Arbeit nur die halbe Kohle (ist in Duisburg noch die Zahlung in Naturalien und per Deputat Usus?), das ging
einem Mitarbeitenden der Duisburger Feuerwehr gegen den Strich, er klagte und forderte die volle Vergütung für die geleistete Mehrarbeit im Rahmen des Bereitschaftsdienstes. Dem gab das Verwaltungsgericht statt, eine Berufung der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte. Das Urteil für den einen Kameraden gilt nun für
alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
„Wartet man bei der Stadtverwaltung ab, bis die Pensionäre verstorben sind?“
https://www.waz.de/lokales/duisburg/article409291382/ueberstunden-nicht-ausgezahlt-900-feuerwehrleute-in-duisburg-betroffen.htmlFazit: Rückwirkend (bis 2009/2001 ) und ohne Antrag geht es z.B. in Duisburg (gem. OVG) , in Hagen (VG Arnsberg nur mit Antrag, ggf. Klage und nur auf die Zukunft gerichtet).
Allerdings hat sich Duisburg wohl zinslose Kredite seit 2009 erstohlen, während in Hagen zumindest die Prozesszinsen noch obendrauf kommen. Und das Finanzamt bedankt sich zusätzlich noch für die kommenden Millionen.
Fortentwicklung der Alimentation: Sie sollte sich aus der Verfassung ableiten, aber Ansprüche und deren Festsetzung und Zahlung sich gefälligst nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Dann bedürfen sie einer ständigen vorherigen Geltendmachung als Verhandlungsmasse gegenüber dem Dienstherrn.
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Originäre Anspruchsteller warten auf den BeRichterstatter, Hinterbliebene auf den Be
richterstatter.