Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3963854 times)

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7515 am: 08.05.2025 08:30 »
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.

Mir fällt es bisweilen schwer zu verstehen, worauf Du hinaus willst?

Ozymandias

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Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7517 am: 09.05.2025 08:04 »
Verfassungsgericht rügt langsame Justiz.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article256080700/Nach-Klage-von-Springer-Bundesverfassungsgericht-ruegt-langsame-Justiz.html

Das ist doch keine Neuigkeit und man ist hier müde und abgehärtet, dass hier noch zu verbreiten.

Denn die Originalnachricht ist diese hier: Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 468/25 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250410_2bvr046825.html?nn=68112

Aus der 2. Kammer des Schreckens in der ProkrastinationsRichter U. M. wieder mal mit einem Finger auf andere zeigt und damit wie immer drei Finger auf ihn.

"Im hier zugrundeliegenden Einzelfall bestehen ... verfassungsrechtliche Bedenken", aber man kann doch nicht von ihm dem Verfassungsrichter verlangen, Bedenken verfassungsrechtlich zu durchdenken.

(Die sich Beschwerenden hätten doch die  Sach- und Rechtslage selbst begründen können.)

Und damit bestätigte er für das Landgericht seine Arbeitspraxis "erledigt durch Liegenlassen". Auf Nachfrage mal ausflüchtende Begründungen vorgetäuschter Bemühungen vorbringen. Das reicht.

Übertragen auf die Lebenswirklichkeit: "B b B.. Bi Bi Bi Bitt..." und Peng, da war er erschossen. Beschluss des zur Tat Anwesenden U.M. - Freispruch: Es bestehen strafrechtliche Bedenken, das der Schütze vorsätzlich die Todesfolge herbeigeführt hat. Aber wenn das Opfer "Bitte nicht schießen!" ausgerufen hätte, wäre womöglich die Schussabgabe vermieden worden. Man kann auch vom erschossenen Stotterer erwarten, dass er sich substanziiert, tiefgehend, deutlich und vor allen Dingen fristgemäss artikuliert.

Im übrigen, kam ihm die Moskauer-Drohnen Beschwerde gelegen, weil ihm der Kopf dröhnt, weil Ramstein-Drohnen ihn seit der mündlichen Verhandlung umschwirren.

Dann muss noch beschlossen werden, ob bei Malu D. ein Malus in ihren Lebenslauf eingetragen wird.

Da eine "baldige" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beim Weihnachtsgeld der Beamten erfolgen sollte, hat der dbb schleswig-holstein eine Verzögerungsrüge im Februar eingereicht. Diese wird noch ernster genommen, als die vorherige, deren Stellungnahme bereits nach sechs Monaten vorgelegt wurde. Die angemahnte Hinausschiebung überschneidet sich mit dem Wunschzeitraum des Personalwechsels, in der die beschlussfassende Diskontinuität, sprich "erledigt durch Liegenlassen" für scheidende Amtsinhaber, da eine Vorwegnahme der wenigen ausstehenden Beschlüsse sich doch nicht geziemt. Die Stellungnahme zur Verzögerungsrüge lautet entweder, überlassen wir den Nachfolger, oder wir Nachfolger müssen erst mal neu durchdenken, wie wir verfassungsrechtliche Bedenken" vorsortieren.

Mir fällt es bisweilen schwer zu verstehen, worauf Du hinaus willst?

Oder um es anders zu formulieren:

Seine ausufernden ironischen Geschichten um den eigenen Frust zum Ausdruck zu bringen sind langsam ausgelutscht und nerven mittlerweile auch diejenigen, die sich hier informieren wollen.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7518 am: 09.05.2025 08:16 »
https://www.bverwg.de/user/data/media/Einladungsflyer-Leipziger-Dialog-2025.pdf
Besoldung kein Thema beim Leipziger Dialog?

Das wird im Forum 1 "Dienstrecht" abehandelt, da der 2. Senat des BVerwG für das gesamte Recht des öff. Dienstes verantwortlich ist. Daneben wird das Besoldungsrecht auch regelmäßig als "Finanzielles Dienstrecht" bezeichnet.

Da würde ich gerne dabeisitzen, wie die Richter:innen sich abends nach dem dritten Bier/Glas Wein abends über die Alimentationsverfahren auskotzen und die unnötige Verfahren finden, welche die Gesetzgeber den Gerichten bewusst einbrocken.

waynetology

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7519 am: 09.05.2025 10:39 »
https://www.bverwg.de/user/data/media/Einladungsflyer-Leipziger-Dialog-2025.pdf
Besoldung kein Thema beim Leipziger Dialog?

Das wird im Forum 1 "Dienstrecht" abehandelt, da der 2. Senat des BVerwG für das gesamte Recht des öff. Dienstes verantwortlich ist. Daneben wird das Besoldungsrecht auch regelmäßig als "Finanzielles Dienstrecht" bezeichnet.

Da würde ich gerne dabeisitzen, wie die Richter:innen sich abends nach dem dritten Bier/Glas Wein abends über die Alimentationsverfahren auskotzen und die unnötige Verfahren finden, welche die Gesetzgeber den Gerichten bewusst einbrocken.

Oder sich darüber amüsieren welche Ansprüche wir an eine Entscheidung von dort haben.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7520 am: 09.05.2025 10:43 »
diejenigen, die sich hier informieren wollen.

sei auf diesen "[Sammelthread] - Amtsangemessene Alimentation" unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html verwiesen. Und wer auf Stand ist, dem reicht es alljährlich 1x im Herbst nachzuprüfen, ob es beim fortgesetzten Stillstand geblieben ist. Bei Klageverfahren nach abgelehnten Widersprüchen sind/werden entsprechende Fäden erstellt/befüllt.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7521 am: 12.05.2025 11:39 »
Ob unter der alten Besetzung des zweiten Senats noch eine Entscheidung getroffen wird?! Ein wirklich enger Zeitrahmen  :o

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/neuwahl-von-drei-verfassungsrichterinnen

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7522 am: 12.05.2025 11:43 »
Ist unser Berichterstatter eigentlich wieder im Dienst?


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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7524 am: 13.05.2025 09:18 »
ist kostenlos leider nicht zu lesen und hört in der Vorschau an der interessanten Stelle auf.
Daher die Frage: welche Fehler wurden denn gemacht?

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7525 am: 13.05.2025 09:28 »
"Die Landesregierung hat eingeräumt, dass das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW rund 45.000 fehlerhafte Widerspruchsbescheide an die Landesbeamten verschickt hat. Das berichtet die „Rheinische Post“ (Dienstagausgabe) unter Berufung auf eine Antwort von NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Demnach wurde bei 45.633 maschinell versandten Bescheiden ein falsches Datum verwendet. Zudem enthielten 6.156 Bescheide eine fehlerhafte Postleitzahl für das zuständige Verwaltungsgericht Münster – 48.174 statt richtigerweise 48.147. Das hat Konsequenzen: Denn durch die Fehler ist die Rechtsmittelbelehrung als unrichtig zu werten, womit die Klagefrist auf ein Jahr verlängert wird.

Gerd Hamme, Landesvorsitzender des Deutschen Richterbunds NRW, zeigte sich verärgert: „Von den 55.000, die Widerspruch eingelegt haben, klagen über 2.000. Und durch den nun aufgetretenen Fehler bei den Bescheiden dürften durch die dadurch entstandene Fristverlängerung um etwa elf Monate weitere hinzukommen.“ Das belaste die ohnehin durch die zahlreichen Asylverfahren ausgelasteten Verwaltungsgerichte unnötigerweise noch viel mehr.

FDP-Politiker Werner Pfeil wertete die handwerklichen Fehler als Alarmsignal. „Es zeigt sich erneut: Rechtsstaatlichkeit beginnt bei der Sorgfalt in der Verwaltung. Und Digitalisierung ersetzt keine rechtliche Sorgfalt.“ Die FDP fordert von der Landesregierung eine umfassende Aufarbeitung und klare Konsequenzen, um künftige Verfahren rechtssicher und effizient zu gestalten."

https://www.hasepost.de/nrw-besoldungsamt-verschickt-ueber-45-000-fehlerhafte-bescheide-597670/

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7526 am: 13.05.2025 09:35 »
ist kostenlos leider nicht zu lesen und hört in der Vorschau an der interessanten Stelle auf.
Daher die Frage: welche Fehler wurden denn gemacht?

https://archive.is/P1JHZ

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7527 am: 13.05.2025 11:31 »
Die Kleine Anfrage unter LT-Drs. 18/13495 vom 15.04.25 findet sich hier:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13495.pdf

Die Antwort vom heutigen Tage ist derzeit noch nicht online gestellt, dürfte aber alsbald als LT-Drs. 18/13748 auch online vorliegen.

Kalliope73

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« Antwort #7528 am: 13.05.2025 19:18 »
Auch in RP gab es eine Kleine Anfrage zur amtsangemessenen Alimentation und zwar bezüglich Widersprüche. Für 2024 gibt es 1.290 Widersprüche, die bald beschieden werden sollen.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/12093-18.pdf

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7529 am: 13.05.2025 23:06 »
Die Antwort vom heutigen Tage ist derzeit noch nicht online gestellt, dürfte aber alsbald als LT-Drs. 18/13748 auch online vorliegen.

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-13748.pdf