[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Taigawolf

Ich war jetzt längere Zeit wieder nur stiller Mitleser und den Ausführungen von Swen allen Respekt, auch weiterhin. Aber inzwischen ist das für mich wie befürchtet und öfters gesagt nur noch eine Farce.

Glaubt hier jemand ernsthaft, dass die Grundgehaltssätze angesichts der momentanen Herausforderungen signifikant angehoben werden? Und wo ist das Urteil, das uns seit Jahren als übermorgen angekündigt wird?

Ich habe inzwischen jede Hoffnung verloren. Das sind alles nette und juristisch geprägte Diskussionen, die an der bitteren Realität nichts ändern werden. Sollte wirklich das Grundgehalt signifikant erhöht werden, dann wird es uns eben bei der Pension wieder weggenommen.

Wir bauen hier Luftschlösser...diese Diskussionen werden jetzt schon viel zu lange geführt. Wahrscheinlich kommt irgendwann ein Urteil und einen Monat später gibt's ne rechte Regierung, die alles wieder ad acta legt.

Das wird für die Beamten nie zufriedenstellend ausgehen, egal was mancher glaubt.

SwenTanortsch

Zitat von: Taigawolf in 03.05.2025 04:16
Ich war jetzt längere Zeit wieder nur stiller Mitleser und den Ausführungen von Swen allen Respekt, auch weiterhin. Aber inzwischen ist das für mich wie befürchtet und öfters gesagt nur noch eine Farce.

Glaubt hier jemand ernsthaft, dass die Grundgehaltssätze angesichts der momentanen Herausforderungen signifikant angehoben werden? Und wo ist das Urteil, das uns seit Jahren als übermorgen angekündigt wird?

Ich habe inzwischen jede Hoffnung verloren. Das sind alles nette und juristisch geprägte Diskussionen, die an der bitteren Realität nichts ändern werden. Sollte wirklich das Grundgehalt signifikant erhöht werden, dann wird es uns eben bei der Pension wieder weggenommen.

Wir bauen hier Luftschlösser...diese Diskussionen werden jetzt schon viel zu lange geführt. Wahrscheinlich kommt irgendwann ein Urteil und einen Monat später gibt's ne rechte Regierung, die alles wieder ad acta legt.

Das wird für die Beamten nie zufriedenstellend ausgehen, egal was mancher glaubt.

Ich kann die Art "stille Verzweiflung", die aus Deinen Zeilen spricht, gut nachvollziehen, Taigawolf. Denn von außen betrachtet, kann man - ggf. sogar: muss man beinah fast schon - den Eindruck einer Art Monolith bekommen, als der da das nicht sachgerecht geregelte Besoldungsrecht in die Zeit ragt, das sich also in ihrer Gestalt nicht ändert. Tatsächlich ist das aber nicht so, sondern entfaltet der seit spätestens Anfang 2021 zunehmend erratische Gehalt des Besoldungsrechts in den Rechtskreisen eine Wirkung, die nicht folgenlos bleibt.

Dabei kenne ich jene Art "stille Verzweiflung" als der Historiker, der ich ja eigentlich vor allem bin, wenn's ums Schreiben geht, sehr gut, da ich in den letzten rund dreißig Jahren sehr viele Zeugnisse aus verschiedenen Zeiten der Vergangenheit gelesen habe, die voll sind von ihr, da die Zeitgenossen nicht wussten (so wie wir nicht wissen), wie sich die Zukunft entwickeln wird, deren Leben also nicht selten an solch scheinbaren Monolithen krankte; die Geschichte der Menschheit ist in nicht geringen Teilen eine der stillen Verzweiflung.

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Bastel

Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 06:55

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

SwenTanortsch

Zitat von: Bastel in 03.05.2025 17:35
Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 06:55

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...

Versuch

Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 23:45
Zitat von: Bastel in 03.05.2025 17:35
Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 06:55

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

SwenTanortsch

Zitat von: Versuch in 04.05.2025 09:50
Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 23:45
Zitat von: Bastel in 03.05.2025 17:35
Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 06:55

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.

Und wem's reicht, hier Trübsal und Fatalismus zu bekunden, soll halt das machen (das hört sich jetzt schärfer formuliert an, als es gemeint ist, Bastel, und soll kein persönlicher Angriff sein, eher eine Art Aufruf, ggf. auch eher ein Wort zum Sonntag).

Roberto12

Ich sehe bei den Entwicklungen zur Besoldung psychologisch gewisse Parallelen zum Gardner Hype Cycle für Technologie - und danach wären wir in der aktuellen Diskussion wohl nun mitten in Phase 3 angekommen

Phasen des Hype Cycles:
1. Technologischer Auslöser (Technology Trigger); hier: Urteile des BVerfG
2. Gipfel der überzogenen Erwartungen (Peak of Inflated Expectations); hier: Musterberechnungen neuer Besoldung, Widersprüche
3. Tal der Enttäuschung (Trough of Disillusionment); hier: Tricks der Besolder, Urteile unterer Instanzen 
4. Pfad der Erleuchtung (Slope of Enlightenment)
5. Plateau der Produktivität (Plateau of Productivity)


HansGeorg

Ich finde dieses Forum überaus wertvoll. Jedoch wünsche ich mir, dass manch einer manchmal lieber einen zweiten Thread mit dem Titel "Gefühle und Meinungen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)" eröffnet und dort seinen Beitrag kund tut. Es ist echt schwer geworden wertvolle Beiträge mitzubekommen, wenn man hier nicht täglich mitliest.

PolareuD

Zitat von: SwenTanortsch in 04.05.2025 10:59

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.


Volle Zustimmung, Swen. Wer will das etwas vorwärtsgeht, der sollte, besonders im Bundesbereich, endlich den Rechtsweg beschreiten und sich nicht wiederholend darüber echauffieren, dass nichts passiert oder den Kopf in den Sand stecken.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Floki

Grundsätzlich Zustimmung, aber gerade auf Landesebene wird seit Jahren(-zehnten) der Rechtsweg beschritten, aber die Ergebnisse, ob positiv oder negativ, bleiben trotzdem aus.

SwenTanortsch

Sie werden aber kommen, Floki, da es genauso ist, wie es PolareuD schreibt: Sachgerecht substantiierte Klagen werden am Ende in der heutigen Situation des Besoldungsrechts faktisch zwangsläufig zu Vorlagebeschlüssen führen müssen, die wiederum also in Karlsruhe anhängig werden.

Mit den angekündigten Entscheidungen in den "Pilotverfahren" kann für den Senat nach Darstellung des Berichterstatters keine Veranlassung mehr bestehen, nicht zu einer erheblich schnelleren Entscheidung in den anhängigen weit über 60 Normenkontrollverfahren aus zwölf Bundesländern zu gelangen. Das aber muss über kurz oder lang die besoldungsrechtlichen Regelungen betreffen - so wie sich seit 2020/21 die besoldungsrechlichen Regelungen genauso wie die Höhe des Besoldungsniveaus in fast allen Rechtskreisen im starken Maße verändert haben. Dass diese Veränderungen vielfach nicht sachgerecht waren, steht nicht auf einem anderen Blatt, sondern bildet die Kehrseite der Medaille. Auch darf man davon ausgehen, dass kein Besoldungsgesetzgeber sich darum reißt, in Zukunft im Zuge einer sachgerechten Besoldungsgesetzgebung die Grundgehaltssätze der Bediensteten erheblich anzuheben. Der Anspruch an die angekündigten Entscheidungen in den "Pilotverfahren" muss nun allerdings sein, dass genau das - die ungebrochene Fortführung heutige sachwidriger Entscheidungen - unterbunden wird.

Die Güte der angekündigten Entscheidungen wird sich an diesem Kriterium bemessen lassen müssen. Da das Bundesverfassungsgericht in Gestalt beider Senate kein Interesse daran haben kann, dass seine Alimentationsrechtsprechung für alle in der Bundesrepublik und Europa mit jedem neuen Fall gut sichtbar offen missachtet wird, muss man davon ausgehen, dass es im Interesse beider Senate liegt, diesen Zustand zu beenden. Denn in Anbetracht der Massivität der Missachtung eindeutiger Rechtsprechung dürfte die Alternative nur der Dammbruch sein. Eine solche "Kanalisierung" wäre folglich wertlos und könnte noch einmal weniger eine "Einhegung" zur Folge haben. Das aber dürfte alsbald die europäische Rechtsprechung auf den Plan rufen.

Dienstleister

Guten Morgen zusammen,

ich habe gerade erfahren, dass der Niedersächsische Städtetag mit HVB-Schreiben Nr. 135 jetzt dazu aufruft, alle Widersprüche ab 2023 mit einem zur Verfügung gestellten Muster-Widerspruchsbescheid als erledigt zu erklären.
Über kurz oder lang werden sich also alle niedersächsischen Widerspruchsführer überlegen müssen, ob sie klagen oder nicht.
Insofern wäre ich zum einen an einer Vernetzung mit Leidensgenossen interessiert, zum anderen an Informationen, ob es in Niedersachsen eine gute Anwaltskanzlei gibt, die eventuell schon in solchen Verfahren agiert.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, würde ich mich vermutlich lieber anwaltlich vertreten lassen als unwissend irgendetwas falsch oder unvollständig zu machen und damit eventuelle Ansprüche zu verlieren.

@admin - ich bin mir nicht sicher, ob dieses Thema unter Umständen sogar ein eigener Thread werden sollte.
Falls ja, wäre ich für eine Verschiebung dankbar.

clarion

Ich wäre im niedersächsischen Vernetzungsthread dabei. Ich bin Beamter einer Landesbehörde, habe bisher aber noch keine Nachricht erhalten.

waynetology

Zitat von: SwenTanortsch in 04.05.2025 10:59
Zitat von: Versuch in 04.05.2025 09:50
Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 23:45
Zitat von: Bastel in 03.05.2025 17:35
Zitat von: SwenTanortsch in 03.05.2025 06:55

Du wirst allerdings alsbald ein paar Zeilen lesen können, die - empirisch gesichert - einen weitgehend neuen oder zumindest recht anderen Blick auf das Thema werfen werden. Jener Blick schaut etwas an, was alles andere als ein Monolith ist. Und die sich aus jenem Blick ergebenden Konsequenzen können gleichfalls nicht ohne Wirkung bleiben - und wie die sich gestalten werden, weiß keiner. Aber eines ist dabei sicher: Da ist nirgends ein Monolith, sondern da ist ein in 17 Rechtskreisen evident sachwidriges Besoldungsrecht, das deshalb in seiner sachlichen Substanz so brüchig ist, das es nur noch von dem zur Schau gestellten Selbstbewusstsein der Besoldungsgesetzgeber zusammengehalten wird, mehr Substanz, schon gar keine sachliche, ist da nicht mehr - es ist kein Fleisch, aber dennoch wie Gras und wird als solches ebenfalls oder gerade nicht dem Schnitter entgehen.

https://www.youtube.com/watch?v=z1GHq20aztU

Die schönen Gutachten scheinen nur keinen zu interessieren. Und Karlsruhe schläft seit Jahren!

Na, dann können wir ja die Arbeit am Recht sein lassen und uns darauf beschränken, anzumerken, dass es nicht richtig sei, dass die Arbeit am Recht seingelassen wird...
Na ja, es ist schon zermürbend und die Durchhalteparolen kommen nun seit Jahren.

Ich will damit nicht deine tolle Arbeit schmälern... gleichzeitig man fühlt sich schon an der Base herumgeführt;

Ein weiteres Beispiel: die Kostendämpfungspauschale in BW wird als nichtig erklärt und der Gesetzgeber beschließt ein rückwirkendes Gesetz.

Hier wird halt mit ungleichen Waffen gekämpft und durch die immense Zeitdauer noch eines obendrauf gesetzt.

Und wird es dann besser, indem man den bekannten Zustand hier in schöner Regelmäßigkeit wiederholt? Nach meinem Empfinden sollte man ggf. die eigene Lebenszeit besser nutzen, um daran zu arbeiten, dass sich die Zustände verbessern, als hier regelmäßig in Fatalismus zu verfallen, getreu dem von Bastel heraugestellten Motto, dass es sowieso unerheblich sei, ob am Recht gearbeitet werde oder nicht. Ich kann mit dieser Haltung wenig bis nichts anfangen und fände es als jemand, der recht viel Lebenszeit darauf verwendet, dass sich die Sachlage ändert, erfreulicher, wenn statt Fatalismusbehauptungen besser andere Taten folgten. Das dürfte nämlich die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass sich tatsächlich etwas ändert.

Wer also will, das sich was ändert, muss den Allerwertesten hochbekommen; das ist zugleich nach meiner Lebenserfahrung auch eines der besten Mittel, um nicht in Trübsal zu verfallen. Steh auf und geh! Es ist Dir kein Knochen gebrochen.

Und wem's reicht, hier Trübsal und Fatalismus zu bekunden, soll halt das machen (das hört sich jetzt schärfer formuliert an, als es gemeint ist, Bastel, und soll kein persönlicher Angriff sein, eher eine Art Aufruf, ggf. auch eher ein Wort zum Sonntag).

Lieber Swen,

dein Wissen in allen Ehren, deine Bemühungen ebenso. Aber hast du das Gefühl, das du mit deiner Zeit, die du hier offensichtlich Tag für Tag aufbringst, etwas voran bringst?

Ich bin kein Kläger, erhebe lediglich jedes Jahr meinen Widerspruch, dass aber aus dem Grund, das Gefühl zu haben, dass alles weitere nichts bringt, außer vielleicht mein Gewissen etwas mehr beruhigt zu haben. Von denen, die bereits Kläger sind, hört man auch nichts, das einem Mut macht. Ja- hier und da mal, dass einem Geld angeboten wurden ist aber auch nichts genaueres, was einem Hoffnung machen könnte. Lediglich deine Ausführungen hier machen mir etwas Mut und ich werde das Gefühl nicht los, dass du engere Kontakte zum Bundesverfassungsgericht hast.

Malkav

Zitat von: waynetology in 06.05.2025 07:01
dein Wissen in allen Ehren, deine Bemühungen ebenso. Aber hast du das Gefühl, das du mit deiner Zeit, die du hier offensichtlich Tag für Tag aufbringst, etwas voran bringst?

Ach ich glaube um Swens Selbstwirksamkeit ist es nicht so schlecht gestellt. Ein nicht ganz geringer Teil der tausenden neueren Besoldungsklagen in Thüringen und Hamburg sind "seine Schuld", welche insbesondere im Fall HH ja auch bereits beim BVerfG oder BVerwG angekommen sind.

Zweiteres ist natürlich für den individuellen Kläger doof, aber wenn Leipzig sagen würde: "Richtervorlage gem. Art. 100 GG, da Partnereinkommen bei dem Vergleich mit der Mindestalimentation nicht berücksichtigt werden darf.", kann da auch das VG Hintertupfingen ohne erheblichen Begründungsaufwand in seinen Verfahren kaum hinter zurückbleiben.

Und wenn ich berücksichtige, dass BVR aD Di Fabio in seinem NRW-Gutachten zig mal fachlich zustimmend auf Laien (im Sinne von "nicht formalejuritisch ausgebildete Verfassungsrechtler") rekuriert und sich dabei ausschließlich an der Verwendung des zugespitzten Begriffes der "Herdprämie" stößt, scheinen mir die entsprechenden Argumente stichhaltig zu sein (jaja Autoritätsargument blabla, aber so funktioniert Politik nunmal).

Es fiele mir sehr schwer sich dies in einem anderem Fachgebiet vorzustellen. Wenn z.B. ein Philosoph Aufsätze zu neuen Ansätzen in der  Baustatik schriebe, würde ich diese als Architekt oder Bauingenieur pauschal auch erstmal mit einer gehörigen Portion fachlicher Skepsis betrachten, bevor ich mich überzeugen ließe  ;)

Viel spannender finde ich immer wieder, dass der VRiVG Stuttmann im VG Düsseldorf hinsichtlich der ihm besten vertrauten Besoldungsthematik durch das dortige Präsidium "kaltgestellt" ist (https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilungsplan_2025_in_Rechtssachen/2024_11_22_VGD_Vfg_Geschaeftsverteilungsplan-2025.pdf). Der gute Mann darf sich jetzt u.a. mit Personenbeförderungsrecht, dem TÜV und Fahrerlaubnissen rumschlagen.
[Aluhut]
Ob da jemand mit einer R2-Stelle zum fachlichen Schweigen gebracht wurde?
[/Aluhut]