Hallo Swen,
[1] einen Partner zu haben, dürfte ja wohl nicht so außergewöhnlich sein, um daraus einen Einzelfall konstruieren zu können, ich bin noch immer schockiert, dass die Überzeugung um sich greift, man dürfe Beamte in Abhängigkeit des Partnereinkommens alimentieren. Das hebelt doch das Leistungsprinzip total aus.
[2] Natürlich wäre es legitim, die Zahl der Neuverbeamtungen drastisch zu reduzieren. Bis das eine finanzielle Wirkung entfaltet, dauert es Jahrzehnte, nämlich erst dann, wenn diejenigen in Rente gehen, die anderenfalls eine Pension bezogen hätten. Wenn gar kein Bundesland mehr Lehrer verbeamtet, würde man m.E. auch trotzdem Lehrer finden, da es ja glücklicherweise jede Menge Menschen gibt, die Lehrer sein wollen.
[3] Die Mütterrente soll 5 Milliarden im Jahr an Mehrkosten bedeuten, da fragt man sich doch auch, warum man nicht zuförderst Beamte amtangemessen alimentiert. 5 Milliarden wäre da doch schon mal ein Anfang.
Hey clarion,
ich habe mal Deinen Post durchnummeriert, damit klar ist, worauf ich mich beziehe.
[1] Du darfst nicht den Fehler machen, der hier im Forum gerne gemacht wird - deshalb, weil dieser Fehler hier gerne gemacht wird, schreibe ich beharrlich lange Texte, um also die Zahl der Fehler zu reduzieren (alte Lehrerkrankheit) -, nämlich von Deinem Sprachgebrauch auf das Verfassungsrecht zu schließen.
Peter M. Huber hat wie zitiert das Folgende gesagt:
"Diesen Ergänzungszuschlag zum Familienzuschlag hat Frau Weber als Rechentrick
stigmatisiert. Es ist in gewisser Weise ein Rechentrick. Man kann ihn aber auch als
salvatorische Klausel für Einzelfälle verstehen, die nicht den typischen Fall ausma-
chen, in dem das Abstandsgebot zur sozialen Grundsicherung gewährleistet werden
muss. Solange sich das auf Einzelfälle beschränkt, sehe ich da keine Einwände und
Bedenken." (vgl. die S. 6
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA18-653.pdf).
Er hat damit im ersten Teil des Zitats bereits erhebliche Zweifel angemeldet, denn die Möglichkeit von Rechentricksereien ist unserer Verfassung nicht explizit zu entnehmen und auch nicht aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht ableitbar. Daraufhin hat er aber die verfassungsrechtliche Möglichkeit von salavtorischen Klauseln ins Feld geführt, die also gegeben ist - die Möglichkeit -, nämlich in atypischen Ausnahmefällen, die als Härtefälle nicht über eine Anzahl von wenigen Einzelfällen hinausreichen können.
Bei einer unmittelbaren Verletzung des Mindestabstandsgebots, die materiell-rechtlich regelmäßig weit über die erste Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe verheiratetet Beamten mit Kindern hinausreicht und die indiziell darüber hinaus regelmäßig darauf verweist, dass eine systematische Verletzung im Besoldungsgefüge vorliegen muss, dürfte es allerdings kaum möglich sein, hier Härtefallregelungen einzuziehen, die insbesondere so gestrickt - bzw. um im Wortlaut zu bleiben - getrickst sind, dass am Ende der Beamte für Dritte Nachweise zu erbringen hätte, die in keinem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Dienstherrn stehen, um nicht ggf. unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert zu werden, kann man aber sicherlich nicht von Härtefällen ausgehen, wobei natürlich in Rechnung zu stellen ist, dass das für die Dienstherrn so ist, da für sie mittlerweile offensichtlich jede amtsangemessene Alimentation eine Härte darstellt. Für sie gilt folglich: Nur die Harten komm'n Garten, wobei sich der Beamte in einem Sonderstatusverhältnis befindet und sich deshalb in der Amtsstube einzufinden hat und sich nicht im Garten tummeln darf, wo sowieso als - nach Ansicht der Dienstherrn - herrgebrachter Grundsatz des Berufsverdammententums das Betreten des Rasens verboten ist (s. Tempo 30 Zone im allgemeinen Dienstrecht, das Raserei verbietet, das ist verfassungsrechtlich verbürgt, sagt der Dienstherr, der auch sagt, dass das bisschen Haushalt kein Problem sei).
Entsprechend dürften solche Regelungen nicht mit der Verfassung im Einklang stehen, was zu begründen zunächst einmal Aufgabe des Klägers ist, sofern er ein Klageverfahren anstrengt und was für Hamburg umfassend nachgewiesen worden ist, auch wenn sich davon nichts in der betreffenden Klageschrift zu finden scheint, die deshalb in der umfangreichen Entscheidungebegründung der Kammer an keiner Stelle ihren Niederschlag finden dürfte.
[2] Bis auf den letzten Satz sehe ich das genauso. Der letzte Satz basiert auf der m.E. zu hinterfragenden Prämisse, dass nun umgehend alle 16 Länder ihre Verbeamtungspraxis von Lehrkräften - ggf. in Absprache - beenden würden. Das dürfte aber unwahrscheinlich sein; vielmehr dürfte es weiterhin Praxis bleiben, dass der Dienstherr oder Arbeitgeber in Anbetracht des raren Gutes neu ausgebildeter Lehrkräfte versuchen wird, diese zu sich zu locken, um sie davon abzuhalten, sich in anderen Gefilden zu tummeln. Dass also der harte Cut von einem Tag auf dem anderen in allen Rechtskreisen wie ein Fallbeil kommen wird, dürfte doch eher unwahrscheinlich sein, sodass die alltäglichen Beharrungskräfte, die die normative Kraft des Faktischen begünstigen, weiterhin ihre Wirkung entfalten dürften, so gilt es als begründete Kaffeesatzleserei zumindest zu vermuten, denke ich.
[3] Das Beispiel zeigt: Das Geld für eine amtsangemessene Alimentation ist da, wenn auch fünf Milliarden € an jährlichen Mehrausgaben im Bund sicherlich nicht ausreichen werden, um zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren. Hätten die politischen Verantwortungsträger in den letzten Jahrzehnten das in verfassungswidriger Weise in der Beamtenbesoldung eingesparte Geld auf ein Konto gelegt, brav verzinst oder gar einem schönen Aktienfond zugeführt und es also nicht in andere Projekte und Töpfe gesteckt, wäre heute auf jeden Fall mehr als genug Geld da, um nicht nur die Beamten amtsangemessen zu alimentieren, sondern auch, um noch viele schöne Brücken und Straßen und Schulen und was noch man zu bauen sich nun anschicken möchte. Aber das war nicht der Zweck der Übung, sodass es nun einmal teuer werden wird - gespart hat man durch die jahrzehntelangen "Sonderopfer" auf jeden Fall mehr als genug, da kann sich keiner beschweren, außer die, auf dessen Kosten das geschah und weiterhin fleißig geschieht.