Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4329813 times)

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8040 am: 05.09.2025 14:30 »
Sorry das ich Dir wiederspreche. Der aktive Beamte wäre teurer, wenn Rückstellungen für die Versorgung tatsächlich erfolgen würden. So ist der aktive Beamte aber günstiger, da hier das St. Florians Prinzip gilt .....

Keine Ahnung, was du da für ein Prinzip meinst. Meins ist Recht und Gesetz und beim Bund erfolgen diese Rückstellungen tatsächlich und nachweisbar.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8041 am: 05.09.2025 14:33 »
Wenn es beim Bund zu 100% erfolgt, super ...

Meines Wissen wird es z. B. beim Land NRW nicht gemacht (und wir sind hier ja in dem Bereich - Beamte der Länder  ;D).

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8042 am: 05.09.2025 14:37 »
Wenn es beim Bund zu 100% erfolgt, super ...

Meines Wissen wird es z. B. beim Land NRW nicht gemacht (und wir sind hier ja in dem Bereich - Beamte der Länder  ;D).

Der Hinweis auf die Länder stimmt natürlich 😁

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8043 am: 05.09.2025 14:42 »
Sehe ich ähnlich. LEhrer müssen keine BEamte sei.

Wichtig ist, dass es Netto gleich bleibt....ansonsten findet man keine qualifizierten Leute mehr, was heute in vielen Unterrichtsfächern  eigentlich schon der Fall ist
Bei den Lehrern ist das Problem aber nicht eine schlechte Bezahlung. Die ist nämlich - auch im EU-Vergleich - gerade in Deutschland ganz weit vorne.
Sehe ich anders.

Welchen BWLer oder Informatiker...(bin Berufsschullehrer) bekommst mit dem Gehalt nur annähern gelockt?
Und das merkt man beim Nachwuchs im Übrigen deutlich, wenn es noch welchen gibt...
Bei anderen Fächern kann es anders aussehen...

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8044 am: 05.09.2025 15:32 »
Wir haben ganz andere Probleme mit Fehlanreizen.

Wenn ich in den Bereich Lehramt schaue, haben wir eine Teilzeitquote, die Richtung 50% geht, mit der Tendenz, zumindest in meinem Bekanntenkreis, einer Besoldungserhöhung stets mit einer Ausweitung der Teilzeit zu begegnen.

Das ist ja auch in Ordnung so. Für diejenigen, die sich hauptsächlich um die Familie kümmern, ist das Gehalt anscheinend ausreichend. Der Hauptverdiener der Familie macht dann halt etwas anderes. In meinem Kreis sehr beliebt ist die Kombination Arzt/Lehrer(Teilzeit) oder Rechtsanwalt/Jurist h.D.(Teilzeit).

Männlich/weiblich darf jeder frei wählen. Hauptverdienst steht stets vorne.







NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8045 am: 05.09.2025 16:30 »
Wir haben ganz andere Probleme mit Fehlanreizen.

Wenn ich in den Bereich Lehramt schaue, haben wir eine Teilzeitquote, die Richtung 50% geht, mit der Tendenz, zumindest in meinem Bekanntenkreis, einer Besoldungserhöhung stets mit einer Ausweitung der Teilzeit zu begegnen.

Das Problem sehe ich auch, einen Zusammenhang zu Besoldungserhöhungen aber nicht, dazu waren sie in den letzten Jahren auch viel zu marginal, sieht man mal von vereinzelten Kinderzuschlagssteigerungen ab.

Jetzt könnte der Staat natürlich hingehen und Lehrer verdonnern, alle 80 oder gar 100 Prozent arbeiten zu müssen. Ich wette, die Zahl der Dauererkrankten und Frühpensionierungen würde daraufhin durch die Decke schießen. Nach meine Erfahrung gehen 80% der Lehrer nämlich stressbedingt heute schon psychisch-emotional am Stock und reduzieren vor allem deshalb.

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8046 am: 05.09.2025 16:42 »
Belastung ist mit Sicherheit einer der Gründe, aber es passt zum Großteil auch überhaupt nicht in die Lebensplanung der Beteiligten. Ich habe mir mal den Spaß gemacht und eine nette private Kaffeerunde meiner Frau mit einer solchen Andeutung auf Einschränkung der Teilzeit aus Dienstlichen Gründen gesprengt  ;D

Kurz und bündig: Der öffentliche Dienst ist für Menschen, die sich als Hauptverdiener/innen sehen nicht interessant.

Aber wir wollen es so. Weil Pension und Familienfreundlichkeit alles ist, womit wir noch werben.






Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8047 am: 05.09.2025 17:33 »
Früher hat nur einer gearbeitet und meistens war die Frau für die Betreuung der Kinder Zuhause. Jetzt gehen oft beide arbeiten und dott wo man es sich leisten kann nur 1 1/2 und es reicht wieder nicht um Deutschland nach vorne zu bringen.


Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8048 am: 05.09.2025 20:56 »
Wir haben ganz andere Probleme mit Fehlanreizen.

Wenn ich in den Bereich Lehramt schaue, haben wir eine Teilzeitquote, die Richtung 50% geht, mit der Tendenz, zumindest in meinem Bekanntenkreis, einer Besoldungserhöhung stets mit einer Ausweitung der Teilzeit zu begegnen.

Das ist ja auch in Ordnung so. Für diejenigen, die sich hauptsächlich um die Familie kümmern, ist das Gehalt anscheinend ausreichend. Der Hauptverdiener der Familie macht dann halt etwas anderes. In meinem Kreis sehr beliebt ist die Kombination Arzt/Lehrer(Teilzeit) oder Rechtsanwalt/Jurist h.D.(Teilzeit).

Männlich/weiblich darf jeder frei wählen. Hauptverdienst steht stets vorne.

Genau, der Hauptverdiener darf nicht BEamter sein, damit so etwas aufgeht.
Sollte er aber.

Teilzeit ist auch so hoch, da die Belastung immens ist und immer mehr ansteigt (heterogene Klassen, hoher Migrationsanteil, schlechte Ausstattung)