Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4329808 times)

maxg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8010 am: 05.09.2025 07:23 »
Genau darin liegt eben auch ein systemischer Fehler (...) führt im Kombination mit extremen Bearbeitungszeiten aber zu einer Nichtdurchsetzbarkeit von Recht.
Wenn das BVerfG dann mal wieder ein paar Leitplanken eingezogen hat, (...) Serie von Gesetzentwürfen mit wilden Dreistigkeiten (...), dann wieder etliche Jahre bis zum nächsten BVerfG-Urteil.
(...) In der Zwischenzeit haben Beamtenfamilien zu wenig Geld für Urlaub und (...) sterben ganze Kohorten von Pensionären bevor sie ihr Recht bekommen.

Danke! Das war im Kern das, was ich meinte mit "Frage des Umgangs mit den getroffenen Feststellungen, also, ob das BVerfG es erneut bei einer bloßen Feststellung der Verfassungswidrigkeit belässt oder nun zum einem gröberen Keil greift".

Der "systemische Fehler" mit der Folge der überlangen Zeiten bis zur Rechtsdurchsetzung macht es den Regierenden (aller Parteien, selbst AfD und Linke würde es nach meiner Überzeugung nicht anders machen) so einfach und verlockend, die "Dreistigkeiten" zu begehen und es damit auf (Nach-)Nachfolger abzuwälzen. Und zugleich ist es ja die Zeitkomponente, die es vielen Betroffenen am schwersten macht.

Lichtstifter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8011 am: 05.09.2025 07:40 »
Zitat
In der Zwischenzeit haben Beamtenfamilien zu wenig Geld für Urlaub und die Wünsche ihrer Kinder.

A8, 5 Kinder und seit März mit Nebentätigkeit und trotzdem kein Urlaub. Und wir haben kein Ausgabenproblem. Das Geld schwindet für die ganz elementaren Dinge.

Und wenn dann mal diese Einmalzahlung kommen sollte, kann man gar nicht so viel steuerlich geltend machen, wie einem bei Auszahlung genommen wurde. Bin nicht so privilegiert, um es in eine Stiftung etc zu stecken.

Danke an Swen und wahrscheinlich auch GoodBye, die einem so viel an die Hand geben, auch wenn das Erwachen kein Schönes war, aber notwendig.
Und auch an lotsch, der zu nahezu jedem Thema ein passendes Urteil herzaubert.

Letztlich muss unsere Demographie bei der Korrektur helfen. Sprich wenig bis keine Kompensation von vielen Beamten, die in den nächsten Jahren ausscheiden. Wie sich das auf das Funktionieren des Staates auswirkt, kann nur Sorgen bereiten.
« Last Edit: 05.09.2025 07:48 von Lichtstifter »

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8012 am: 05.09.2025 08:12 »
Man kann ahnen wo das ganze hingehen soll, wenn man sich die Aussagen der Politik anhört, wonach Bildung und Verwaltung auf einmal keine "hoheitlichen Aufgaben" mehr sein sollen, weswegen dort keine Beamten gebraucht werden. Meiner Meinung nach gehört gerade die Bildung der Kinder zu einer der hoheitlichsten Aufgaben eines Staates. Und wenn dann wegen eines Streiks mal eben wochenlang keine Anträge auf Sozialleistungen mehr bearbeitet werden, dann wünschen sich auf einmal alle die Beamten zurück.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8013 am: 05.09.2025 08:20 »
Man kann ahnen wo das ganze hingehen soll, wenn man sich die Aussagen der Politik anhört, wonach Bildung und Verwaltung auf einmal keine "hoheitlichen Aufgaben" mehr sein sollen, weswegen dort keine Beamten gebraucht werden. Meiner Meinung nach gehört gerade die Bildung der Kinder zu einer der hoheitlichsten Aufgaben eines Staates. Und wenn dann wegen eines Streiks mal eben wochenlang keine Anträge auf Sozialleistungen mehr bearbeitet werden, dann wünschen sich auf einmal alle die Beamten zurück.

Hoheitliches Handeln ist definiert als Handlung oder Anordnung vom Staat gegenüber dem Bürger in einem Über-/Unterordnungsverhältnis. Bildungs gehört somit nicht dazu, weshalb es auch private Schulen geben kann.
Um bei dem Beispiel zu bleiben - private Schulen funktionieren und bieten wohl auch ein ganz angemessenes Bildungsniveau.

Insoweit ist Bildung zwar eine staatliche Aufgabe, die der Staat jedoch nicht selbst wahrnehmen, wohl aber beaufsichtigen bzw. finanzieren muss.

Lichtstifter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8014 am: 05.09.2025 08:47 »
Zitat
private Schulen funktionieren und bieten wohl auch ein ganz angemessenes Bildungsniveau

Dem Konstantin lässt sich Bildung auch besser vermitteln und man hat wohl auch von Zuhause aus ein besseres Auge auf ihn.

Auch wieder eine Geldfrage, wer sich ins Private flüchten kann.

Der Staat muss die "Pflegefälle" und Defizite übernehmen und kann sie nicht wegschieben.

Aber du hast ja sowieso einen komischen Blick auf die Welt. Manches ist in gewissen Dosen ja richtig, was du so produzierst, aber bis zu Ende ist das selten gedacht.

Genau bei der Bildung wird schon separiert, wer es später mal zu was bringen kann und wer später mal verliert.

Ist aber auch wieder eine Charakterfrage nehme ich an. Falsches Mindset und so.

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8015 am: 05.09.2025 08:57 »
Sehe ich ähnlich. LEhrer müssen keine BEamte sei.

Wichtig ist, dass es Netto gleich bleibt....ansonsten findet man keine qualifizierten Leute mehr, was heute in vielen Unterrichtsfächern  eigentlich schon der Fall ist

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8016 am: 05.09.2025 09:10 »
Zitat
private Schulen funktionieren und bieten wohl auch ein ganz angemessenes Bildungsniveau

Dem Konstantin lässt sich Bildung auch besser vermitteln und man hat wohl auch von Zuhause aus ein besseres Auge auf ihn.

Auch wieder eine Geldfrage, wer sich ins Private flüchten kann.

Der Staat muss die "Pflegefälle" und Defizite übernehmen und kann sie nicht wegschieben.

Aber du hast ja sowieso einen komischen Blick auf die Welt. Manches ist in gewissen Dosen ja richtig, was du so produzierst, aber bis zu Ende ist das selten gedacht.

Genau bei der Bildung wird schon separiert, wer es später mal zu was bringen kann und wer später mal verliert.

Ist aber auch wieder eine Charakterfrage nehme ich an. Falsches Mindset und so.

Und deine Einlassungen haben welchen Bezug auf die Ausgangsfrage, ob Bildung hoheitliches Handeln ist?

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8017 am: 05.09.2025 09:12 »
Sehe ich ähnlich. LEhrer müssen keine BEamte sei.

Wichtig ist, dass es Netto gleich bleibt....ansonsten findet man keine qualifizierten Leute mehr, was heute in vielen Unterrichtsfächern  eigentlich schon der Fall ist

Genau - Lehrer müssen angemessen bezahlt werden, ob an staatlichen wie privaten Schulen.

Knarfe1000

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« Antwort #8018 am: 05.09.2025 09:13 »
Sehe ich ähnlich. LEhrer müssen keine BEamte sei.

Wichtig ist, dass es Netto gleich bleibt....ansonsten findet man keine qualifizierten Leute mehr, was heute in vielen Unterrichtsfächern  eigentlich schon der Fall ist
Bei den Lehrern ist das Problem aber nicht eine schlechte Bezahlung. Die ist nämlich - auch im EU-Vergleich - gerade in Deutschland ganz weit vorne.

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« Antwort #8019 am: 05.09.2025 09:17 »
Sehe ich ähnlich. LEhrer müssen keine BEamte sei.

Wichtig ist, dass es Netto gleich bleibt....ansonsten findet man keine qualifizierten Leute mehr, was heute in vielen Unterrichtsfächern  eigentlich schon der Fall ist
Bei den Lehrern ist das Problem aber nicht eine schlechte Bezahlung. Die ist nämlich - auch im EU-Vergleich - gerade in Deutschland ganz weit vorne.
Die Kosten des Bildungssystems sind aber ein ganz anderes Thema. Da ist Deutschland europaweit ganz vorne, bei den Ergebnissen jedoch eher im unteren Mittelfeld.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8020 am: 05.09.2025 09:21 »

Die Kosten des Bildungssystems sind aber ein ganz anderes Thema. Da ist Deutschland europaweit ganz vorne, bei den Ergebnissen jedoch eher im unteren Mittelfeld.
Ja, aber das Problem ist nicht eine schlechte Bezahlung der Lehrer. Über die ja hier auch diskutiert wurde.

Die Ursachen für die Bildungsmisere sind vielfältig und liegen woanders.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8021 am: 05.09.2025 09:41 »
Insoweit ist Bildung zwar eine staatliche Aufgabe, die der Staat jedoch nicht selbst wahrnehmen, wohl aber beaufsichtigen bzw. finanzieren muss.
Insbesonere solange wir eine Schulpflicht haben.

MoinMoin

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« Antwort #8022 am: 05.09.2025 09:44 »
Zitat
private Schulen funktionieren und bieten wohl auch ein ganz angemessenes Bildungsniveau

Dem Konstantin lässt sich Bildung auch besser vermitteln und man hat wohl auch von Zuhause aus ein besseres Auge auf ihn.

Auch wieder eine Geldfrage, wer sich ins Private flüchten kann.

Der Staat muss die "Pflegefälle" und Defizite übernehmen und kann sie nicht wegschieben.

Aber du hast ja sowieso einen komischen Blick auf die Welt. Manches ist in gewissen Dosen ja richtig, was du so produzierst, aber bis zu Ende ist das selten gedacht.

Genau bei der Bildung wird schon separiert, wer es später mal zu was bringen kann und wer später mal verliert.

Ist aber auch wieder eine Charakterfrage nehme ich an. Falsches Mindset und so.
Deswegen sollte der Staat auch alles dran setzen, dass wir alle auf ein gutes Bildungsniveau heben, das ist eine Investition n die Zukunft und die dortigen Versäumnisse kommen uns stets teurer.
Wenn man mit solchen Begründungen der Meinung ist, dass Lehrer Beamte sein müssen, damit das klappt, dann müssten auch Kindererzieher Beamte werden.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8023 am: 05.09.2025 09:50 »
Die Lehrer bei uns sind teilweise fachlich fast zu gut ausgebildet, aber pädagogisch sieht es dann oftmals anders aus. 30 hormongesteuerte/teilweise sozialgestörte Kinder und teilweise mit hohem Migrationshintergrund zu dirgieren, erfordert auch oftmals andere Fähigkeiten.

Ich halte das staatliche Schulsystem nicht mehr für sehr vorteilhaft, es ist zu kollektivistisch angelegt und legt viel zu wenig Wert auf das Individuum. Die individuelle Förderung ist zu 99% gar nicht vorhanden.

PolareuD

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« Antwort #8024 am: 05.09.2025 09:57 »
Die Verbeamtungspraxis wird letztendlich solange fortgesetzt wie aktive Beamte günstiger sind als vergleichbare Angestellte. Für die Dienstherrn ist das eine rein ökonomische Betrachtung.