Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4650026 times)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8175 am: 18.10.2025 14:26 »
https://www1.wdr.de/nachrichten/wirtschaft/bundesregierung-wehrdienst-besser-bezahlen-100.amp


Bw stellt die aA richtig!!!


Bund zieht durch – Länder schauen zu

Die Bundeswehr hat verstanden, wie man Personal gewinnt:
Ab 2026 sollen Grundwehrdienstleistende rund 3.500 € brutto erhalten – zuzüglich Trennungsgeld, Kinder- und Ehegattenzuschlägen.
Ohne Tarifrunde, ohne Streik, ohne monatelanges Verhandeln.
Einfach beschlossen.

Damit liegt ein einfacher Wehrdienstleistender beim Bund künftig mindestens bei 3.000 € netto, oft deutlich darüber – denn Unterkunft wird gestellt.

Zum Vergleich:
Ein Auszubildender oder Polizeischüler in einer deutschen Großstadt bekommt 1100 – 1300 € netto und muss davon Miete, Strom, Fahrkosten und Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Selbst der mittlere und der gehobene Dienst ausgelernt und fertig studiert bleibt hinter der Bezahlung.

+
Alle anderen Dienstgrade müssen auch mehr verdienen, da es etwas witzlos ist, wenn der Zugführer weniger verdient als die Rekruten. Was ein Scam.
Fazit:
Der Bund zahlt real das Doppelte bis Dreifache eines Landesauszubildenden.
Wenn sich nichts ändert, werden die Länder bald niemanden mehr gewinnen – weder für Polizei noch Verwaltung.

Juppiter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8176 am: 18.10.2025 15:04 »
Was die aA im Bund für die Beamten angeht gibt es im Vorgriff auf das anstehende Urteil auch gewissen Fortschritt

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8177 am: 18.10.2025 15:59 »
Was die aA im Bund für die Beamten angeht gibt es im Vorgriff auf das anstehende Urteil auch gewissen Fortschritt

Danke für die Info. Interessant natürlich die 1,2Mrd - leider erst ab 2027 (weshalb?) und leider ohne zeitlichen Rahmen.

Alexander79

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8178 am: 18.10.2025 17:13 »
Danke für die Info. Interessant natürlich die 1,2Mrd - leider erst ab 2027 (weshalb?) und leider ohne zeitlichen Rahmen.
Naja, bis der Entwurf durchgeht und die Gesetze geändert sind und alles umgestellt wird, dürfte es 2027 sein.

Wobei 1,2 Mrd eine verschwindend geringe Summe ist.
Bei 200.000 Beamten und rund 180.000 Soldaten sind das mickricke 3000€ pro Person, Versorgungsempfänger nicht mal eingerechnet und diese 3000€ aufs Jahr?