Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4685094 times)

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8205 am: 23.10.2025 09:29 »
Das könnte tatsächlich ein Vorteil sein, dass die Tarifverhandlungen der Länder sich noch bis zum Frühjahr hinziehen werden. Bis dahin gibt es HOFFENTLICH eine klare Vorgabe des BVerfG.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8206 am: 23.10.2025 09:37 »
Das könnte tatsächlich ein Vorteil sein, dass die Tarifverhandlungen der Länder sich noch bis zum Frühjahr hinziehen werden. Bis dahin gibt es HOFFENTLICH eine klare Vorgabe des BVerfG.

Naja, das führt im Zweifel nur dazu, das sich die TVL knausrig gibt, weil sie ja das Geld für die Beamten brauchen... Ohne das garantiert ist, das zeitnah etwas substanzielles für die Beamten verbessert wird.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8207 am: 23.10.2025 10:03 »
https://www.tagesspiegel.de/berlin/in-berlin-lohnt-sich-fleiss-nicht-mehr-senat-streicht-leistungspramien-fur-beamte-und-tarifbeschaftigte-14635778.html

Zitat:
Die Finanzverwaltung verteidigte den Schritt, die Leistungsprämien zu streichen. Angesichts der kritischen Haushaltslage des Landes hätte dadurch „andere Konsolidierungsmaßnahmen zu Lasten des Personals vermieden werden“ können, sagte der Sprecher.
„Pauschale Stellen- oder Besoldungskürzungen wurden so beispielsweise bewusst nicht vorgenommen.“ Stattdessen gebe es nun finanziellen Spielraum, der die Übernahme und Perspektive für alle Auszubildenden des Landes – insbesondere bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und in den Finanzämtern – gesichert habe.

n manche Beamte im höheren Dienst flossen mehr als 5000 Euro extra pro Jahr. Ähnliche Beträge erhielten auf diesem Weg auch einzelne Beamte im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) und dem Landesamt für Einwanderung (LEA) zusätzlich zum Grundsold. Beides sind der Innenverwaltung unterstellte Behörden."


Oha, Berlin weiß, was kommt.

Damit den link jeder lesen kann...
https://archive.ph/gdPrH

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8208 am: 23.10.2025 10:35 »
Die Landesregierungen werden sich voraussichtlich erst nach Abschluss der nächsten Tarifrunde mit der Beamtenbesoldung der Länder beschäftigen.

Dabei dürften sowohl das noch kommende Tarifergebnis, das bis dahin hoffentlich ergangene Urteil zu den Verfahren vor dem BVerfG als auch die Lösungsansätze, mit denen der Bund versucht, eine aA wiederherzustellen, eine Rolle spielen.

Denke ich auch.

Wer wird sich schon gegen klare Vorgaben des BVerfG widersetzen und damit eine Klatsche bei einer Klage einhandeln. Umgehungen werden evtl. versucht.

Die Frage ist hoffentlich rhetorischer Natur. Mir fallen da so viele DH ein, da reichen meine 2 Hände nicht.