Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4715890 times)

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8205 am: 23.10.2025 09:29 »
Das könnte tatsächlich ein Vorteil sein, dass die Tarifverhandlungen der Länder sich noch bis zum Frühjahr hinziehen werden. Bis dahin gibt es HOFFENTLICH eine klare Vorgabe des BVerfG.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8206 am: 23.10.2025 09:37 »
Das könnte tatsächlich ein Vorteil sein, dass die Tarifverhandlungen der Länder sich noch bis zum Frühjahr hinziehen werden. Bis dahin gibt es HOFFENTLICH eine klare Vorgabe des BVerfG.

Naja, das führt im Zweifel nur dazu, das sich die TVL knausrig gibt, weil sie ja das Geld für die Beamten brauchen... Ohne das garantiert ist, das zeitnah etwas substanzielles für die Beamten verbessert wird.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8207 am: 23.10.2025 10:03 »
https://www.tagesspiegel.de/berlin/in-berlin-lohnt-sich-fleiss-nicht-mehr-senat-streicht-leistungspramien-fur-beamte-und-tarifbeschaftigte-14635778.html

Zitat:
Die Finanzverwaltung verteidigte den Schritt, die Leistungsprämien zu streichen. Angesichts der kritischen Haushaltslage des Landes hätte dadurch „andere Konsolidierungsmaßnahmen zu Lasten des Personals vermieden werden“ können, sagte der Sprecher.
„Pauschale Stellen- oder Besoldungskürzungen wurden so beispielsweise bewusst nicht vorgenommen.“ Stattdessen gebe es nun finanziellen Spielraum, der die Übernahme und Perspektive für alle Auszubildenden des Landes – insbesondere bei Polizei, Feuerwehr, Justiz und in den Finanzämtern – gesichert habe.

n manche Beamte im höheren Dienst flossen mehr als 5000 Euro extra pro Jahr. Ähnliche Beträge erhielten auf diesem Weg auch einzelne Beamte im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) und dem Landesamt für Einwanderung (LEA) zusätzlich zum Grundsold. Beides sind der Innenverwaltung unterstellte Behörden."


Oha, Berlin weiß, was kommt.

Damit den link jeder lesen kann...
https://archive.ph/gdPrH

xap

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8208 am: 23.10.2025 10:35 »
Die Landesregierungen werden sich voraussichtlich erst nach Abschluss der nächsten Tarifrunde mit der Beamtenbesoldung der Länder beschäftigen.

Dabei dürften sowohl das noch kommende Tarifergebnis, das bis dahin hoffentlich ergangene Urteil zu den Verfahren vor dem BVerfG als auch die Lösungsansätze, mit denen der Bund versucht, eine aA wiederherzustellen, eine Rolle spielen.

Denke ich auch.

Wer wird sich schon gegen klare Vorgaben des BVerfG widersetzen und damit eine Klatsche bei einer Klage einhandeln. Umgehungen werden evtl. versucht.

Die Frage ist hoffentlich rhetorischer Natur. Mir fallen da so viele DH ein, da reichen meine 2 Hände nicht.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8209 am: 24.10.2025 17:50 »
https://www.juris.de/static/infodienst/autoren/D_NJRE001622982.htm

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Das Gericht prüft nur die vom Kläger dargelegten Gründe (§ 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO). Gemessen an dessen Darlegungen hat das Verwaltungsgericht die Klage mit dem Ziel, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger eine Nachzahlung zur Besoldung für die Jahre 2015 bis 2019 in Höhe von 44.516,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu leisten, hilfsweise festzustellen, dass dem Kläger in den streitgegenständlichen Jahren ein Schadensersatzanspruch wegen der absoluten Unterschreitung des Mindestabstandsgebotes zusteht, zu Recht abgewiesen.

Zitat
Der Kläger hat im Jahr 2021 Klage erhoben und beantragt festzustellen, dass seine Alimentation seit dem 1. Januar 2015 verfassungswidrig zu niedrig bemessen gewesen ist. Er hat im Jahr 2024 die Klage um einen Zahlungsantrag erweitert, der vom Verwaltungsgericht abgetrennt worden und hier mit dem Hauptantrag streitgegenständlich ist. Die ursprünglich erhobene Klage ist – im Erfolgsfall – dazu angetan, dem Kläger nach einer gesetzgeberischen Nachzahlungsregelung die zustehende Besoldung zu verschaffen und damit den Schaden abzuwenden, dessen Eintritt er belegen müsste, um einen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Da die ursprüngliche Klage (inzwischen mit dem Aktenzeichen VG 26 K 103/24) noch nicht rechtskräftig entschieden ist, kann der Hilfsantrag derzeit im Ergebnis keinen Erfolg haben.

Hatte glaub ich hier mal jemand vorgetragen, dass dieser Weg genutzt wird, um das geringe Honorar der RA bei Feststellungsklagen auszugleichen  ::)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8210 am: 25.10.2025 20:00 »
https://archive.ph/2025.10.25-080554/https://www.wiwo.de/politik/deutschland/besoldung-200000-bundesbeamte-machen-einen-kraeftigen-gehaltssprung/100165051.html
Wenn Bundesbeamte eine Gehaltserhöhung bekommen, weil der Abstand zum Bürgergeld zu gering ist, stellt sich zwangsläufig die Frage:
Die Landesbeamten liegen ohnehin rund 300–400 € netto darunter. Mit dieser „Richtigstellung“ auf Bundesebene und der letzten Tarifrunde müsste folglich auch das Landesniveau angehoben werden – andernfalls würde das Bundesgehalt faktisch den neuen sozialen Mindeststandard für den öffentlichen Dienst darstellen.

Damit stellt sich wiederum die Frage, ob bestehende Strukturbrückengesetze und Besoldungsabstände zwischen Bund und Ländern überhaupt noch haltbar sind, wenn sie unterhalb dieses Niveaus liegen.
« Last Edit: 25.10.2025 20:18 von Paterlexx »

yogiii

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8211 am: 25.10.2025 21:25 »
Das klingt eher nach einer kräftigen einmaligen Nachzahlung, als nach einem satten Gehaltsplus.

Mache ich einen Rechenfehler? Klar, ist jetzt immer nur der Durchschnitt über alle Gehaltsgruppen => unten weniger, oben mehr?

1.200.000.000 € / 200.000 Bundesbeamte / 5 Jahre / 12 Monate = 100 € brutto

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #8212 am: 25.10.2025 21:48 »
Das klingt eher nach einer kräftigen einmaligen Nachzahlung, als nach einem satten Gehaltsplus.

Mache ich einen Rechenfehler? Klar, ist jetzt immer nur der Durchschnitt über alle Gehaltsgruppen => unten weniger, oben mehr?

1.200.000.000 € / 200.000 Bundesbeamte / 5 Jahre / 12 Monate = 100 € brutto

Ich vermutete, dass es nur strategische Symbolpolitik ist. So kann man Initiative zeigen und heucheln.

Paterlexx

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« Antwort #8213 am: 26.10.2025 07:48 »
Das klingt eher nach einer kräftigen einmaligen Nachzahlung, als nach einem satten Gehaltsplus.

Mache ich einen Rechenfehler? Klar, ist jetzt immer nur der Durchschnitt über alle Gehaltsgruppen => unten weniger, oben mehr?

1.200.000.000 € / 200.000 Bundesbeamte / 5 Jahre / 12 Monate = 100 € brutto

Der Bund ist nach der letzten Verhandlung nicht mehr soweit weg von der aA. Es wurden hier auch schon Rückstellungen gebildet. Die 1,2 Mrd könnten der zusätzliche Bedarf sein.

HansGeorg

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« Antwort #8214 am: 26.10.2025 08:37 »
5 Jahre ist nichts passiert. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Kein Gericht hat es gestört. Da wissen wir ja schon was uns erwartet wenn jetzt ein Urteil aus Karlsruhe kommt. Nichts.

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« Antwort #8215 am: 26.10.2025 19:03 »
5 Jahre ist nichts passiert. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Kein Gericht hat es gestört. Da wissen wir ja schon was uns erwartet wenn jetzt ein Urteil aus Karlsruhe kommt. Nichts.

Dazu kommen defizitäre Haushalte und wie könnten mögliche Steigerungen -aA, Abstandsgebot- der Öffentlichkeit vermittelt werden. Eine Möglichkeit wäre die Ausgaben in die Zukunft zu verschieben

Paterlexx

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« Antwort #8216 am: 26.10.2025 21:58 »
Es ist doch relativ einfach. Der Bundesminister hat sicher einen Blick auf das Urteil erhalten. Er zieht nun vor.
1,2 Mrd. sind nichts. Nicht wenn das Defizit eh schon über 30 Mrd. liegt. Man hat ja nun eine Grundlage für ein neues Sondervermögen. Auch der Politik ist klar, wenn man die Beamten nicht hinter sich hat, wird es in unruhigen Zeiten schwer. Die Gemeinden, Kommunen, Kreise und Städte sind eh pleite.

Die gesamte Schuldenlast dürfte mittlerweile deutlich über 20 Billionen Euro betragen. Davon sind ca. 17 Billionen verdeckt. Wir reden hier also nur über den politischen Willen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #8217 am: 26.10.2025 22:52 »
Der Bund ist nach der letzten Verhandlung nicht mehr soweit weg von der aA. Es wurden hier auch schon Rückstellungen gebildet. Die 1,2 Mrd könnten der zusätzliche Bedarf sein.

Hüstel.

Die 1,2 Mrd. entsprechen in etwa einem olympischen Läufer, der nach 100 Metern jubelnd die Arme in die Luft reißt, aber dann von draußen zugerufen bekommt, dass es sich bei dem Rennen um einen 1500-Meter-Lauf handelt..


[P.S. Man munkelt, dass der Zuruf möglicherweise einem gewissen Herrn Maidowski zuzurechnen sein könnte.]

Paterlexx

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« Antwort #8218 am: 27.10.2025 15:31 »
https://www.t-online.de/finanzen/aktuelles/id_100973370/beamte-bekommen-mehr-geld-rueckwirkende-gehaltserhoehung.html

Bund zieht bei Beamtengehältern nach – Länder weiter im Rückstand

Beim Bund gibt es rückwirkend mehr Geld, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Besoldung zu niedrig war. Im einfachen und mittleren Dienst lag sie teils so knapp über der Grundsicherung, dass sie als verfassungswidrig galt.

Damit ist klar: Das Bundesgehalt bildet inzwischen das untere Mindestmaß.
In den Ländern sieht es oft noch schlechter aus – dort wird mit Besoldungstricks, Zulagen und Stufenverschiebungen gearbeitet, um die Zahlen schönzurechnen.

Langsam muss der Hinweis von uns kommen, dass diese Unterschiede nicht mehr tragbar sind. Wenn selbst der Bund seine Gehälter anheben muss, kann sich das Land nicht länger hinter Strukturspielereien verstecken.
« Last Edit: 27.10.2025 15:45 von Paterlexx »

Imperator

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