@Alle, vielen Dank von meiner Seite für die sehr interessante Diskussion auf den letzten Seiten. Ich bin gerade im Urlaub, daher kann ich nur eingeschränkt posten (und insbesondere recherchieren), somit nur ganz kurz:
1.) Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Lebenshaltungskosten regional sehr unterschiedlich sind, und zwar vermutlich deutlich ausgeprägter als früher. Das betrifft natürlich als erstes die Wohnkosten (egal ob Miete oder Eigentum), aber auch vieles andere, wie z.B. KiTa, Handwerker, Restaurants, usw. usf.
2.) In der Privatwirtschaft spiegeln sich diese Unterschiede in entsprechenden regionalen Gehaltsdifferenzen wider (zumindest insgesamt, natürlich gibt es Ausnahmen).
3.) Für uns Beamte gelten aber nun mal andere Regeln, quasi die "WittenbergerKarlsruher Thesen". Ich wäre der erste, der sich über einen saftigen Ortszuschlag für meine (sehr teure) Region freuen würde, aber ich habe volles Verständnis für die von @Swen erläuterten verfassungsrechtlichen Grenzen. Gleiches gilt aus meiner Sicht für die familienbezogenen Zuschläge (die in der Privatwirtschaft übrigens unisono NULL Euro betragen).
Somit möchte ich nur nochmals kurz darauf hinweisen, dass das Brutto-Besoldungsäquivalent zur Mindestalimentation für eine vierköpfige Bundes-Beamtenfamilie zurzeit bei rund 5.200 € liegt. Stattdessen bekommt die "kleinste" Beamtenfamilie aktuell jedoch nur rund 3.200 €.
- Ja, unser Besoldungsgesetzgeber kann möglicherweise A3 und vielleicht auch A4 streichen.
- Ja, er kann beispielsweise einen (begrenzten, siehe @Swens Ausführungen) Ortszuschlag einführen.
- Ja, er kann gegebenenfalls die Kinderzuschläge (maßvoll, wie bis zum Abwinken diskutiert) erhöhen.
- Ja, er kann sich eventuell eine etwas leistungsbezogenere Besoldungsdifferenzierung ausdenken (wie auch immer diese dann aussehen soll).
Aber alle diese Maßnahmen werden ihn nicht davon entbinden, sämtliche Grundgehälter signifikant erhöhen zu müssen.
Und falls er dies nicht tut (wovon angesichts der "Geschichte" der letzten Jahre leider auszugehen ist), bleibt uns vermutlich nur der Klageweg, um zumindest individuell zu unserem Recht zu gelangen..