Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"
Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.
Wenn sich alle Besoldungsgesetzgeber an Art. 33 II und V GG halten würden, hätte doch kaum jemand ein grundsätzliches Problem mit der Föderalisierung des Besoldungsrechts. Expetrimentelle Vorstöße (wie z.B. in BRB und RLP die kostenneutrale jeweils hälftige Integrierung des Verheiratetenzuschlags in die Grundgehalt und Familienzuschlag für das erste Kind) lassen sich so wesentlich einfacher realisieren. Selbiges würde für zusätzliche Alimentationskomponenten gelten, welche über die verfassungsrechtliche Untergrenze hinaus gehen (z.B. Münchenzulage in BY oder Inselzulagen in SH/NDS).
Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden und der Besoldungsföderalismus aktuell nur einer Suche nach möglichst kreative Wege dient die zu zahlende Gesamtbesoldung zu minimieren, bleiben solche Gedanken wohl Fieberträume überzeugter Föderalisten
