Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4262598 times)

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7950 am: 29.08.2025 01:55 »
Es gibt ein  Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der  Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.
Es gibt kein Urteil, welches besagt, dass der Unterhalt für Ehefrau und zwei Kinder über die Grundbesoldung zu erfolgen hat. Eben weil es das nicht gibt, erfolgt dies in BW allein über Zuschlagsorgien, die auch noch nach oben abschmelzen und im hD überhaupt nicht mehr ankommen.
Gäbe es ein Urteil hätte man erfolgreich gegen diese üble Praxis klagen können


Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7952 am: 29.08.2025 08:17 »
LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7953 am: 29.08.2025 08:43 »
LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung

Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7954 am: 29.08.2025 08:57 »
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden Freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)
« Last Edit: 29.08.2025 09:08 von Malkav »

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7955 am: 29.08.2025 09:02 »
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)

Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7956 am: 29.08.2025 09:41 »
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)

Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.

Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch vor Ihr stirbt aller Glaube!

Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7957 am: 29.08.2025 09:45 »
Angespornt wird diese Erwartung, durch die hier verbreitete Mär der besonders ansteigenden Fertigstellungsmoral der Richter deren Amtszeit bald enden könnten. Erst dann arbeiten sie Tag und Nacht hochkonzentriert zielgerichtet und effizient. Im Umkehrschluss hieße das, das sie davor alles jahrelang haben schleifen lassen.

(An ihrer jetzigen Wirkungsstätte antwortet Frau Kessal-Wulf auf ihr angetragene Anliegen, dass sie innerhalb von 90 Tagen entscheidet (wenn alle Unterlagen vorliegen). Tja, solch einen verlässlichen Zeithorizont kundzutun,  würde dem BVerfG nicht mal im Traum einfallen.)

Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)

It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D

Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden  ::)

Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7958 am: 29.08.2025 09:59 »
Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"

Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.

Wenn sich alle Besoldungsgesetzgeber an Art. 33 II und V GG halten würden, hätte doch kaum jemand ein grundsätzliches Problem mit der Föderalisierung des Besoldungsrechts. Expetrimentelle Vorstöße (wie z.B. in BRB und RLP die kostenneutrale jeweils hälftige Integrierung des Verheiratetenzuschlags in die Grundgehalt und Familienzuschlag für das erste Kind) lassen sich so wesentlich einfacher realisieren. Selbiges würde für zusätzliche Alimentationskomponenten gelten, welche über die verfassungsrechtliche Untergrenze hinaus gehen (z.B. Münchenzulage in BY oder Inselzulagen in SH/NDS).

Aber da wir uns ununterbrochen in einem Race to the Bottom befinden und der Besoldungsföderalismus aktuell nur einer Suche nach möglichst kreative Wege dient die zu zahlende Gesamtbesoldung zu minimieren, bleiben solche Gedanken wohl Fieberträume überzeugter Föderalisten  :(

Illunis

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7959 am: 29.08.2025 10:09 »
Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.

Ist nur eine wirre Idee meinerseits nach zu viel Mate in leicht des­il­lu­si­o­nie­rter Verstimmung.
Wenn man die Geschichte so betrachtet muss man mittlerweile ja von Vorsatz/Absicht ausgehen.
Es würde die Anzahl der "Gegner" und damit der Verfahren erheblich reduzieren.