Es gibt noch eine Handvoll anderer Uralt-Verfahren in der „Lügenliste“, die entweder im laufenden Jahr endgültig entschieden, oder entschieden in die kommenden laufenden Jahre geschoben werden. Auch da sammeln sich weitere zeitliche Verzögerungen durch trödelnde Politiker, weil die zu ändernde Senatszusammensetzung auf sich warten lässt.
Wiegt da z.B. nicht die Kommunalverfassungsbeschwerde von 67 Gemeinden schwerer, als die über siebzig widerspenstigen Einzelbeamten?
Chronologisch liegt der Jahrgang 2014 vor den 16 und 18er Besoldungsfragen und daher hat man wie angekündigt den „Treaty Override“ Zyklus vorangetrieben.
Den Anfang des Zyklus macht der Beschluss vom 15. Dezember 2015 zu- 2 BvL 1/12. In diesem „Treaty Override 1” gab es eine Minderheitinnenmeinung von Frau BVR König.
Daher dachte ich, weil ohne in der Materie vertieft zu sein, dass zum Ende ihrer Amtszeit sie in 2 BvL 15/14 „Treaty Override 2” als Vizepräsidentin eine für sie annehmbare Rechtsauffassung herbeiführen kann, ohne als Minderheitinnenmeinung dazustehen.
Leider war der Beschluss vom 4. Juli 2025 aber lediglich ein neunjähriges „erledigt sich durch Liegenlassen“, weil darauf hingewirkt wurde, das der Bundesfinanzhof seinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss mit Beschluss vom 4. Juni 2025 aufgehoben hat.
Damit ist aber nun der Weg frei für „Treaty Override 3” 2 BvL 21/14, dem Dekaden-Bremsklotz aller Entscheidungen.
Dem vielfach angeführten Brummifaher-, ähm nein, Binnenschifffahrtskapitäns-???, ich habs Pilot-entscheidung, die über eines Flugzeugführers einer in Irland ansässigen Fluggesellschaft.
Denn wie das BVerfG beschloss, dass jede andere „Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist“
Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus 
It's BVerfG-Wochenausblick-Day! 
Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden 
Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.