Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3980787 times)

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7740 am: 21.07.2025 16:31 »
Schon jetzt ist aber klar, dass die Wahrscheinlichkeit für eine notwendige Anhebung aller Grundgehälter mit der Deutlichkeit der Unterschreitung des Mindestabstandsgebotes bei der niedrigsten Besoldungsgruppe zunimmt.

Schön wäre eine klare Quotenvorgabe des BVerfG, bspw. dass für den Bedarf einer vierköpfige Familie x% der Besoldung über die Grundbesoldung abgedeckt sein muss.

Nur so lassen sich wahrscheinlich weitere Tricks vermeiden - und es hätte endlich auch direkte Auswirkungen auf Beamte ohen Kinderzuschläge.

emdy

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7741 am: 21.07.2025 18:47 »
Absolut richtig, NordWest. Darauf hoffe ich. Wie Alimentationsprinzip und Leistungsprinzip zueinander stehen, muss mit dem nächsten Beschluss endlich konkretisiert werden, sonst bleiben die Darlegungen zu akademisch was es den Gesetzgebern leichter macht zu behaupten, man käme den Vorgaben ausreichend nach.

Mal davon abgesehen kommt mir auch einfach zu kurz, wie teuer das Leben für Alleinstehende ist (was ich noch nicht mal bin). Es sind nicht nur die lieben Kinder, die Geld kosten, sondern es geht maßgeblich um die Frage, was das Dach überm Kopf kostet und ob man sich das mit jemandem teilen kann. Wo ist da das Alimentationsprinzip, vom Leistungsprinzip ganz zu schweigen...

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7742 am: 21.07.2025 20:12 »
Ich war schon mal optimistischer. Die Lösung über teils exorbitanten Zulagen wurde nicht abschließend ausgeurteilt. Zum Abstandsgebot gibt es m.W. noch gar keine Rechtssprechung. Es dauert und dauert und dauert.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7743 am: 21.07.2025 21:28 »
Ich war schon mal optimistischer. Die Lösung über teils exorbitanten Zulagen wurde nicht abschließend ausgeurteilt.

Sämtliche Zuschlagsorgien wurden ja erst NACH dem letzten BVerfG-Urteil von 2020 eingeführt (2019 lagen die leistungslosen Familienzuschläge für den kleinsten 4K-Beamten in allen Ländern im Bereich von rund 14-21% der Grundbesoldung, 2024 dann plötzlich bei bis zu 58%).

Somit bin ich guter Hoffnung, dass im nächsten Urteil aus Karlsruhe diesem Spuk ein jähes Ende bereitet wird..