Das Quellendokument (April, April) offenbart lediglich, dass er zu dieser Entscheidung beschlussfähig war. Es enthält keine Aussage über seinen Gesundheitszustand.
Also kann er zu anderen weder beschlussfähig noch -willig sein.
Wenn er "be back" ebenso wieder aus vollen Rohren mit gleichen Ergebnis Beschlüsse rausfeuert, dann dürfen wir in Deckung gehen, wenn es wieder heißt abgelehnt, zurückgewiesen, nicht angenommen, verworfen usw.
Schauen wir uns mal die letzten 50 an (Ja, er war nicht untätig, (außer Besoldung)):
- 2 BvR 1425/24 - nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvR 1505/20 - Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
- 2 BvE 10/25 - Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvQ 17/25 - abgelehnt.
- 2 BvE 13/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
- 2 BvE 12/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
- 2 BvE 11/25 - Die Anträge werden abgelehnt.
- 2 BvE 7/25 - Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvE 10/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
- 2 BvE 8/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.
- 2 BvQ 21/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
2 BvE 6/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
- 2 BvR 376/25 - Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt
- 2 BvE 5/25 - Die Anträge werden verworfen.
- 2 BvE 2/25 - Die Anträge werden verworfen.
- 2 BvE 4/25 - Die Anträge werden abgelehnt.
- 2 BvE 3/25 - Der Antrag wird verworfen.
- 2 BvC 46/23 - unzulässig verworfen.
- 2 BvQ 10/25 - Anordnung wird abgelehnt
- 2 BvE 3/19 - Der Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung wird verworfen.
- 2 BvR 490/18 - wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvR 444/21 - Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht
- 2 BvR 533/23 - Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht
- 2 BvR 19/25 - wird nicht zur Entscheidung angenommen
- 2 BvC 44/23 - Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvC 3/24 - Das Verfahren wird eingestellt; wird verworfen.
- 2 BvC 5/24 - Das Verfahren wird eingestellt; wird verworfen.
- 2 BvC 4/24 - Das Verfahren wird eingestellt; wird verworfen.
- 2 BvC 3/25 - Die Beschwerde wird verworfen.
- 2 BvR 920/24 - Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvE 1/25 - Der Antrag wird verworfen,
- 2 BvC 25/23 - Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
- 2 BvC 30/23 - Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
- 2 BvC 40/23 - Wahlprüfungsbeschwerde verworfen.
- 2 BvR 1524/24 - Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvQ 75/24 - Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt
- 2 BvE 9/24 - Der Antrag wird verworfen
- 2 BvC 37/19 - Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
- 2 BvC 42/19 - Die Wahlprüfungsbeschwerde hat sich erledigt.
- 2 BvC 6/24 - Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvR 1341/24 - Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvC 9/24 - Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvQ 73/24 - Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
- 2 BvE 15/23 - Anträge werden zurückgewiesen.
- 2 BvR 2189/22 - Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
- 2 BvE 1/24 - Der Antrag wird verworfen.
- 2 BvC 8/24 - Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvC 48/23 - Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
- 2 BvR 508/21 - Der Richter Wöckel ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen
- 2 BvL 6/19 - Sächsischen Kirchensteuergesetzes ist mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
Also vielleicht rechnet ein Mathematiker aus, dass man innerhalb von Jahrzehnten eher ein Fünfer im Lotto hat, als eine Entscheidung aus KarlRuhe in seinem Sinne (Rechtsempfinden/Gefühlsdusel).
Richter Maidowski ist wieder gesund.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/04/rk20250401_2bvr142524.html?nn=68080
"I'll be back" 