Eckpunkte des Urteils zur Beamtenbesoldung in Hamburg (Besoldungsgruppe A 10, Jahr 2022)
Verfassungswidrig zu niedrig: Die Nettoalimentation für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 10, Stufe 3, lag unter der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation.
Unterschreitung des Mindestabstandsgebots: Die Besoldung lag unter den erforderlichen 115 % des Grundsicherungsniveaus.
Vergleich mit Grundsicherung: Die Mindestalimentation hätte 43.089,47 € betragen müssen, die tatsächliche Nettoalimentation lag jedoch bei 42.717,44 €.
Besoldungsergänzungszuschuss: Wurde als unzureichend angesehen, da er mit steigender Besoldungsgruppe abnimmt oder entfällt.
Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Verfahren ausgesetzt und zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.