Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3737338 times)

cyrix42

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7200 am: 06.03.2025 15:05 »
Von dem Sonfervermögen wirst du nichts sehen; es sei denn, du bist eine Brücke oder eine Kanone.

Aber der Spaß dürfte den restlichen Haushalt natürlich entlasten.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7201 am: 06.03.2025 15:38 »
Hat eigentlich auch irgendwer irgendwo einen Hoffnungsschimmer für mich übrig dass wir von dem Sondervermögen auch mal einen Cent für eine amtsangemessene Alimentation sehen werden?
Ich befürchte zwar nicht, dass man gewillt ist uns finanziell endlich so zu behandeln wie es das Grundgesetz vorsieht, aber vielleicht ist auch das ein Vorgriff auf ein Urteil das sonst wehtun würde. Who knows....

Selbstredend. Wir Beamte hier in SH haben in den letzten Jahren durch Abzüge von der Besoldung ein Sondervermögen aufgebaut. Eigentlich um unsere Pensionen zu bezahlen. Es wurde aber nun bereits gesagt, dass dieses herangezogen wird, falls das BVerfG ein finanziell unvorteilhaftes Urteil für das Land fällt. Danach dürfen wir dieses Sondervermögen natürlich wieder mit Abzügen füllen. Am besten geben alle die geklagt haben und Ansprüche haben ihren Anspruch per neuem "Landessolidaritätsbesoldungsanpassungsgesetz" direkt wieder in das Sondervermögen zurück.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7202 am: 06.03.2025 18:29 »
VG Hamburg, 17.10.2024 - 21 B 148/24

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20148%2F24


Neues aus Hamburg zum Jahr 2022
Zitat
Leitsatz

    1. Die Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 10 wahrte im Jahr 2022 auch unter Zugrundelegung der – mit dem Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz eingeführten – Bezugsgröße der Zweiverdienerfamilie nicht das Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau.
    2. Die Zweiverdienerfamilie als Bezugsgröße des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ist grundsätzlich mit dem Alimentationsprinzip vereinbar.
    3. Die rückwirkende Erstreckung der Bezugsgröße der Zweiverdienerfamilie auf das Besoldungsjahr 2022 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot.
    4. Am Mindestabstandsgebot sind im Rahmen des Hamburger Zweiverdienermodells diejenigen Fallgruppen mit dem geringsten Familieneinkommen zu messen, in denen gerade kein Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a i.V.m. Anlage VIIa HmbBesG mehr gewährt wird.
    5. Der für das Jahr 2022 gewährte Besoldungsergänzungszuschuss nach § 45a i.V.m. Anlage VIIa HmbBesG ist bei der Prüfung des Abstandsgebots jedenfalls deshalb zu berücksichtigen, weil er mit aufsteigender Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe abnimmt und in höheren Besoldungsgruppen oder Erfahrungsstufen sogar ganz wegfällt.
    6. Der Besoldungsergänzungszuschuss führte für das Jahr 2022 dazu, dass bei identischer Familienkonstellation (gleiche Anzahl an Kindern, gleich hohes Einkommen der zweiten erwachsenen Person) die Gesamtbesoldung verschiedener Besoldungsgruppen teilweise vollständig nivelliert oder Abstände zumindest erheblich vermindert wurden. Diese Beeinträchtigung des Abstandsgebots ist nicht gerechtfertigt.
    7. Es konnte offen bleiben, ob die Regelungen des Hamburgischen Besoldungsgesetzes für die Besoldung im Jahr 2022 zudem wegen eines Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig sind, weil sie Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 10 beim Besoldungsergänzungszuschuss ohne sachlichen Grund im Vergleich zu niedrigeren Besoldungsgruppen benachteiligen.


Der Beschluss steht im ersten Blick im Gegensatz zum Gutachten von Di Fabio.

Ähnliche Entscheidung

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=17.10.2024&Aktenzeichen=21%20B%20149%2F24
« Last Edit: 06.03.2025 18:40 von Ozymandias »

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7203 am: 07.03.2025 09:46 »
Jeden Freitag immer wieder das Gleiche!  >:( Bei über 60 anhängigen Verfahren!  :-\ Ob wir das noch erleben werden?!  :o

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7204 am: 07.03.2025 12:26 »
Wahrscheinlich als Pensionär - wenn überhaupt.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7205 am: 07.03.2025 13:45 »
Oder am Sterbebett  :-\

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7206 am: 07.03.2025 15:33 »
Jeden Freitag immer wieder das Gleiche!  >:( Bei über 60 anhängigen Verfahren!  :-\ Ob wir das noch erleben werden?!  :o
Das stimmt doch nicht. Was die Spiegelstrich Wochenshow nicht verrät: Nächste Woche Freitag gibt es doch 60 unvergleichlich gute andere Gründe für einen feierlichen Wochenausklang.  Was soll man sich da noch ereifern, stellt doch lieber für Martin vom 1. den Sekt schon mal kalt, drechselt stundenlang in liebevoller Detailarbeit eine Glückwunschkarte, probt im mehrstimmigen Chor, holt ein paar Geschenke aus Kenia ab,... alles andere hat natürlich zurückzustehen.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7207 am: 07.03.2025 18:08 »

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7208 am: 07.03.2025 18:36 »

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐

War ein Übertragungsfehler von mir, sorry. Hier mit Quelle:
https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_1_25.pdf

18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7209 am: 07.03.2025 19:15 »

Allerdings wird es noch eine ganze Weile dauern, bis die dazugehörigen Klagen vor dem BVerfG landen.
Am 16.3 wird vor dem VG Karlsruhe das 4-Säulen-Modell verhandelt, vermutlich aber noch ohne Anrechnung von Partnereinkommen.

Bist du dir da sicher?
Hab mir überlegt hinzufahren weil ich krankgeschrieben bin um es mir anzuschauen.
Der 16.3. ist aber ein Sonntag 🤔🧐

War ein Übertragungsfehler von mir, sorry. Hier mit Quelle:
https://www.drb-bw.de/fileadmin/Landesverband-Baden-Wuerttemberg/Dokumente/Newsletter/Newsletter_1_25.pdf

18.03.2025 mdl. Verhandlung Besoldungsklagen vor dem VG (Karlsruhe)
Vielen lieben Dank...bin schon dabei ne Fahrgelegenheit zu organisieren...grad bissle durch Sportunfall gehandicapt 😒
Montag mal noch die Uhrzeit rausbekommen

infabi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7210 am: 08.03.2025 11:26 »
Hallo,
wenn das 2 Verdienermodell sich tatsächlich durchsetzt frage ich mich, was aus dem im GG verankerten  Leistungsprinzip wird? Das ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar...!

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7211 am: 08.03.2025 13:17 »
Eckpunkte des Urteils zur Beamtenbesoldung in Hamburg (Besoldungsgruppe A 10, Jahr 2022)
Verfassungswidrig zu niedrig: Die Nettoalimentation für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 10, Stufe 3, lag unter der verfassungsrechtlich gebotenen Mindestalimentation.
Unterschreitung des Mindestabstandsgebots: Die Besoldung lag unter den erforderlichen 115 % des Grundsicherungsniveaus.
Vergleich mit Grundsicherung: Die Mindestalimentation hätte 43.089,47 € betragen müssen, die tatsächliche Nettoalimentation lag jedoch bei 42.717,44 €.
Besoldungsergänzungszuschuss: Wurde als unzureichend angesehen, da er mit steigender Besoldungsgruppe abnimmt oder entfällt.
Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat das Verfahren ausgesetzt und zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7212 am: 08.03.2025 15:29 »
Hallo,
wenn das 2 Verdienermodell sich tatsächlich durchsetzt frage ich mich, was aus dem im GG verankerten  Leistungsprinzip wird? Das ist doch alles nicht mehr nachvollziehbar...!

Wenn das durchgeht, dann gibt es überhaupt keine Mindestalimentation mehr, da der Gesetzgeber dann ein beliebig hohes Partnereinkommen erfinden kann.
Spanne liegt ja jetzt schon bei einem angenommenen Partnereinkommen von 20 000€ wie in Bayern und 6000€ in den anderen Ländern.
Dann muss er einfach bei einer nicht gegebenen Alimentation nur das Partnereinkommen ändern...zack Problem gelöst.
Falls das durchkommen sollte...oder die Trickserei mit den nach oben abschmelzenden Beträgen....dann verliere ich den Glauben in den Rechtsstaat

infabi

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7213 am: 08.03.2025 18:23 »
.
Falls das durchkommen sollte...oder die Trickserei mit den nach oben abschmelzenden Beträgen....dann verliere ich den Glauben in den Rechtsstaat
[/quote]

Genau so sieht es aus, insbesondere wenn man im Kontext das schlüssige  Gutachten von Prof. Dr. Dr. DI Fabio betrachtet.

InternetistNeuland

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« Antwort #7214 am: 08.03.2025 18:28 »
In den Sondierungsgesprächen wurde ein Mindestlohn von 15 € vereinbart.

Das würde bedeuten, dass einige Kollegen vor allem im Juli (23 Arbeitstage) unter Mindestlohn arbeiten würden.

Muss der Zoll dann gegen den Arbeitgeber tätig werden?