[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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PolareuD

Zitat von: InVinoVeritas in 06.10.2024 10:56
Zumindest schafft es hier endlich der dbb eine klare Sprache zu sprechen. Scheinbar gibt es ein Reparaturgesetzentwurf zur Besoldung für Bundesbeamte zum Verfassungsgerichtsurteil von vor 4 Jahren:

https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-besoldung-ist-voellig-unzureichend.html

Der Entwurf macht im Endeffekt den gleichen verfassungswidrigen Mist wie in den Bundesländern, also Zeit schinden mittels fiktiven Partnereinkommen und ein auf die Mietstufen des Wohngeldgesetzes abgestellten Familienzuschlag einzuführen.Dabei wird zu Gänze auf eine Härtefallregelung verzichtet. Im Rahmen des eventuellen parlamentarischen Verfahrens sollte das Teil dahin verschwinden, wo es hingehört, in den Mülleimer.

LehrerinRLP

Ein kurzer Hinweis zur Hinzuverdienerfamilie in RLP:

"Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maß­geblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besol­dungs­praxis ab­geleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjähri­gen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdiener­fami­lie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde."

Quelle: https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig

Wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Also, selbst wenn andere Länder nun auch diese Praxis anwenden (neu dabei ist ja BW), ist nicht klar, ob das so sein darf! Immer schön Widerspruch einreichen und klagen!

Saggse

Zitat von: Pallet3107 in 04.10.2024 15:04
Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.
Die Besoldungsgesetzgebung wurde ja zwischenzeitlich sicherlich mehrfach angepasst. Die Frage, ob nach den Änderungen "alles in Ordnung ist", muss du als Beamter beantworten. Wenn ja, bedarf es keines (weiteren) Einspruchs.

Carisson

Mein Dienstherr (Land NRW) steckt gerade auch in einer "Besoldungsmodernisierung".

Der Gesetzentwurf sieht neben einer Übertrag des Tarifergebnisses eine Änderung des Familienzuschlags für Kind 3 usw. (bei meiner Mietstufe eine Reduzierung :-\) und die Einführung des "Partnereinkommens" vor.

Zum "Partnereinkommen" heißt es auf S. 84 des Entwurfes bzw. der Begründung:

Die sich nach Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ergebende, aktuell geltende Rechtslage beruht auf dem derzeit dem Landesbesoldungsgesetz als Bezugsgröße zugrundeliegenden traditionellen Familienbild der Alleinverdienerfamilie. Bei diesem Familienbild handelt es sich jedoch nicht um ein zwangsläufiges oder vom Bundesverfassungsgericht als solches vorgegebenes Leitbild der Beamtenbesoldung (BVerfG v. 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18, Rn. 47).

Ich kämpfe mich aktuell noch durch die Berechnung. Grundsätzlich finde ich sie aber "interessant" und kann euch ihre Lektüre ans Herz legen...

HansGeorg

Das ist doch nichts neues. Natürlich dürfen die Gesetzgeber von dem "Alleinverdiener-Modell" abweichen. Dazu müssen diese aber ihre Hausaufgaben machen und das ganze auf ordentliche Beine stellen und gut begründen. Diese Mühe hat sich aber bisher keiner auch nur annähernd gemacht.

philipph

Gibt es Empfehlungen, welche Rechtanwaltskanzleien sich in der Materie gut auskennen und ein Mandat übernehmen, wenn man gegen die Alimentation vorgehen will?

Malkav

Zitat von: philipph in 08.10.2024 10:44
Gibt es Empfehlungen, welche Rechtanwaltskanzleien sich in der Materie gut auskennen und ein Mandat übernehmen, wenn man gegen die Alimentation vorgehen will?

Braucht man für das Verfahren vor dem VG nicht. Nach hiesiger Erfahrung stellt die erste Instanz erstmal alles ruhend, bis Karlsruhe sich gerührt hat oder eine Partei ausdrücklich widerspricht.

Die VGs suchen sich eh immer eine Hand voll Musterverfahren und lassen den Rest warm und trocken auf der Fensterbank liegen, denn wo wäre der Mehrwert tausende Verfahren nach Karlsruhe oder in die Berufung zum OVG/VGH zu schicken, wenn die zu klärenden Fragen eh schon beim BVerfG anhängig sind.

Und wenn ich Richter am VG wäre, würde ich mir selbst als Musterverfahren kein Verfahren mit selbstvertretender Naturalpartei aussuchen, da ich da viel mehr richterliche Hinweispflichten hätte. Da ist aus Richterperspektive ein Verfahren mit Anwalt viel einfacher zu handhaben.

PolareuD

Zitat von: philipph in 08.10.2024 10:44
Gibt es Empfehlungen, welche Rechtanwaltskanzleien sich in der Materie gut auskennen und ein Mandat übernehmen, wenn man gegen die Alimentation vorgehen will?

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, könnte ein Blick auf diese Liste hilfreich sein:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.msg333339.html#msg333339

Ohne RSV wäre der Weg den Malkav aufgezeigt hat die kostengünstigste Lösung.

philipph

Danke für den Hinweis!

Welchen Betreag von Malkav meinst du konkret?

PolareuD

Zitat von: philipph in 08.10.2024 11:51
Danke für den Hinweis!

Welchen Betreag von Malkav meinst du konkret?

Den Letzten von 11:13 Uhr.  ;)

Also in Eigenregie Klage erheben. Ist erstinstanzlich möglich.

Carisson

Um nochmal auf die "Besoldungsmodernisierung" in NRW zurück zu kommen:

Warum wird denn bei der Berechnung der "Monatlichen Nettoalimentation" das Kindergeld mit eingerechnet?
Ist das etwa ein Bestandteil meiner Besoldung?
Oder darf man mich geringer besolden, weil ich Kindergeld bekomme?

Wenn man nämlich das Kindergeld nicht mitrechnet, liege ich rd. 200,- € über den "115% des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfes".
Das ist doch irgendwie zu wenig? :o


philipph

Was waäre in der Klage den zu argumentieren? Muss die Klage schon vollinhaltlich begründet werden oder reicht die bloße Überschrift "Klage gegen die Alimentation"?

PolareuD

Es bedarf sowohl einer Klageschrift als auch einer Klagebegründung. Letztere kann nachgereicht werden. Es gibt hierzu das ein oder andere Muster, das natürlich einer jeweiligen individuellen Anpassung bedarf.

NordWest

Zitat von: LehrerinRLP in 06.10.2024 13:39
Ein kurzer Hinweis zur Hinzuverdienerfamilie in RLP:

"Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maß­geblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besol­dungs­praxis ab­geleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjähri­gen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdiener­fami­lie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde."
Quelle: https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig

Wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Interessant wäre das vollständige Urteil und seine Begründung.

Ozymandias

Zitat von: NordWest in 08.10.2024 22:10
Zitat von: LehrerinRLP in 06.10.2024 13:39
Ein kurzer Hinweis zur Hinzuverdienerfamilie in RLP:

"Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maß­geblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besol­dungs­praxis ab­geleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjähri­gen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdiener­fami­lie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde."
Quelle: https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig

Wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Interessant wäre das vollständige Urteil und seine Begründung.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Rheinland-Pfalz&Datum=25.09.2024&Aktenzeichen=2%20A%2011745%2F17

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Rheinland-Pfalz&Datum=25.09.2024&Aktenzeichen=2%20A%2010357%2F24

Schriftliche Beschlüsse werden noch erscheinen.