Um nochmal auf die "Besoldungsmodernisierung" in NRW zurück zu kommen:
Warum wird denn bei der Berechnung der "Monatlichen Nettoalimentation" das Kindergeld mit eingerechnet?
Ist das etwa ein Bestandteil meiner Besoldung?
Oder darf man mich geringer besolden, weil ich Kindergeld bekomme?
Wenn man nämlich das Kindergeld nicht mitrechnet, liege ich rd. 200,- € über den "115% des grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarfes".
Das ist doch irgendwie zu wenig?
