[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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MoinMoin

Zitat von: Wilkinson13 in 02.10.2024 11:45
Schöne Beispiele. ;)

Warum machen die Medien eigentlich keinen Rummel um das Thema.
Das ist doch mittlerweile so skandalös, dass man auch Beamtenferne
Bevölkerungsschichten erreichen könnte.

Allein, wenn für die Allgemeinheit mal aufbereitet würde, dass selbst im
Staatsdienst unter (oder gleich) Bürgergeld bezahlt wird, müsste das für
Springer und Co. doch eine einen Artikel wert sein.
Ich glaube BILD hat doch schon von Polizisten berichtet, die einen Nebenjob haben, um über die Runden zu kommen.

Wilkinson13

Und wann landet das bei Maischberger ?
Hart aber Fair?

Verwaltungsgedöns

Niemand hat Mitleid mit uns Beamten. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Die Materie ist dann auch noch so trocken, dass alle abschalten würden. Ich denke, das lohnt sich nicht für die Sender. Ich glaube in der Öffentlichkeit werden wir eher wie folgt wahrgenommen :

https://m.focus.de/panorama/kommissarin-im-focus-online-interview-polizistin-beklagt-geringes-gehalt-jetzt-entbrennt-debatte-um-beamten-sold_id_259737787.html

Paterlexx

https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Bezahlung-von-Beamten-soll-vor-das-Bundesverfassungsgericht-article25266678.html

zu meinem Vorredner. Das Problem ist halt, dass die jungen Berufsanfänger arme Schweine sind und nach 20 Jahren zu viel Gehalt für E-Mail-Checken bekommen. Da aber vor 24 Jahren 2400 Mark auch ne Stange Geld war und es heute eben nicht mehr wäre, vergessen viele der Alten. Da wurde aA noch gedeckt, jetzt halt nicht mehr ;-)

Dass sich niemand um die Beamten Gehälter kümmert, ist auch klar. Daher gibt es ja Dachverbände der Gewerkschaften, die kommen aber nicht in die Puschen oder wollen es einfach nicht. Daher ist man komplett ohne Lobby und dann geht es halt so wie jetzt, ewig weiter. 

A9A10A11A12A13

Nach der Feuerwehr hier nun ein Vermes­sungshauptsekretär:
Zitat von: LehrerinRLP in 04.10.2024 12:34
...
https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig
Zitat von: A9A10A11A12A13 in 04.10.2024 12:57
Da würde ich gerne beide Beschlüsse lesen:
Als A8er - 6,9 % unter amtsungebundenes Beamtenexistenzminimum, als A9er alles Paletti!?

Na denn, eine weitere Vorlage, ein weiterer Auslöser für KK (KarlsRuher-Katalepsie)...

Pallet3107

Die ganzen Urteile und Aussagen in letzter Zeit haben mich etwas verunsichert. Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben und von meinem Dienstherr eine Empfangsbestätigung und im Wortlaut Folgendes erhalten:

ch beabsichtige, ab dem Kalenderjahr x Ihrem Wunsch entgegenzukommen und das
Verfahren bis zu einer abschließenden rechtskräftigen Entscheidung und der gegebenenfalls
gesetzlichen Umsetzung ruhend zu stellen. Das bedeutet, dass Sie für die folgenden
Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen.


Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.

Nun bin ich seitdem von A9 bis A12 befördert worden.

Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".

Viele Grüße und schon einmal Danke!

NordWest

Zitat von: Pallet3107 in 04.10.2024 15:04
Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".

Viele Grüße und schon einmal Danke!

In der Vergangenheit dienten z.B. in Hamburg neue Besoldungsgesetze als Grund, die sogar schriftlich zugesagte Wirkung für weitere Jahre nicht mehr gelten lassen zu wollen. Eine Beförderung könnte ähnliche Argumentationsversuche auslösen. Und überhaupt denken sich die Dienstherren ständig neue Manöver aus, die teils so absurd sind, dass wir nie darauf gekommen wären. Also hör besser auf, dir Gedanken zu machen und geh auf Nummer sicher.

Verlass Dich auf keinen Fall auf eine unverbindliche telefonsiche Auskunft. Es kostet Dich nen Euro, jedes Jahr Widersrpuch einzureichen - im Risiko stehen aber jährlich vier- oder fünfstellige Summen; was gibt es da noch zu überlegen?

JEDES JAHR WIDERSPRUCH  EINREICHEN!


A9A10A11A12A13

Zitat von: Pallet3107 in 04.10.2024 15:04
...Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben ...

Es kommt auch auf den Wortlaut des Widerspruchs an, vielleicht wurde dort nur ein Teilaspekt der Alimentation thematisiert (z.B. Jahressonderzahlung), der abschlägig beschieden werden kann, weil Formulierungen nie grosszügig ausgelegt werden.

Oikos

Zitat von: Pallet3107 in 04.10.2024 15:04
Die ganzen Urteile und Aussagen in letzter Zeit haben mich etwas verunsichert. Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben und von meinem Dienstherr eine Empfangsbestätigung und im Wortlaut Folgendes erhalten:

ch beabsichtige, ab dem Kalenderjahr x Ihrem Wunsch entgegenzukommen und das
Verfahren bis zu einer abschließenden rechtskräftigen Entscheidung und der gegebenenfalls
gesetzlichen Umsetzung ruhend zu stellen. Das bedeutet, dass Sie für die folgenden
Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen.


Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.

Nun bin ich seitdem von A9 bis A12 befördert worden.

Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".

Viele Grüße und schon einmal Danke!

Mein Kenntnisstand ist, dass solche Zusagen keine Rechtsgültigkeit haben, im Gegenteil: Da sie keine Wirkung haben, dürfte nicht einmal quasi auf Kulanz rückwirkend nachgezahlt werden.
Daher jährlich Widerspruch einlegen...

HansGeorg

Heute als Artikel in den Kieler Nachrichten Online (Leider hinter Paywall): Beamtenbesoldung: ,,Spartrick" aus Schleswig-Holstein macht bundesweit Schule" Zumindest wird in dem Artikel darauf eingegangen, dass viele untere Besoldungsgruppen nicht mehr als 15% Abstand zum Bürgergeld haben und nächstes Jahr noch mehr gespart werden soll.

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/beamtenbesoldung-spartrick-aus-schleswig-holstein-macht-schule-53HXNGEXU5E3FGODGVQQCJ2U74.html

InVinoVeritas

Zumindest schafft es hier endlich der dbb eine klare Sprache zu sprechen. Scheinbar gibt es ein Reparaturgesetzentwurf zur Besoldung für Bundesbeamte zum Verfassungsgerichtsurteil von vor 4 Jahren:

https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-besoldung-ist-voellig-unzureichend.html

PolareuD

Zitat von: InVinoVeritas in 06.10.2024 10:56
Zumindest schafft es hier endlich der dbb eine klare Sprache zu sprechen. Scheinbar gibt es ein Reparaturgesetzentwurf zur Besoldung für Bundesbeamte zum Verfassungsgerichtsurteil von vor 4 Jahren:

https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-besoldung-ist-voellig-unzureichend.html

Der Entwurf macht im Endeffekt den gleichen verfassungswidrigen Mist wie in den Bundesländern, also Zeit schinden mittels fiktiven Partnereinkommen und ein auf die Mietstufen des Wohngeldgesetzes abgestellten Familienzuschlag einzuführen.Dabei wird zu Gänze auf eine Härtefallregelung verzichtet. Im Rahmen des eventuellen parlamentarischen Verfahrens sollte das Teil dahin verschwinden, wo es hingehört, in den Mülleimer.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

LehrerinRLP

Ein kurzer Hinweis zur Hinzuverdienerfamilie in RLP:

"Ausgangspunkt zur Bestimmung des hierbei maß­geblichen Nettoalimentationsniveaus sei weiterhin die aus der bisherigen Besol­dungs­praxis ab­geleitete Bezugsgröße der Alleinverdienerfamilie mit zwei minderjähri­gen Kindern und nicht – wie vom beklagten Land argumentiert – eine Hinzuverdiener­fami­lie, bei der zu den Besoldungsbezügen noch ein Partnereinkommen im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung hinzugerechnet werde."

Quelle: https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig

Wurde dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Also, selbst wenn andere Länder nun auch diese Praxis anwenden (neu dabei ist ja BW), ist nicht klar, ob das so sein darf! Immer schön Widerspruch einreichen und klagen!

Saggse

Zitat von: Pallet3107 in 04.10.2024 15:04
Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.
Die Besoldungsgesetzgebung wurde ja zwischenzeitlich sicherlich mehrfach angepasst. Die Frage, ob nach den Änderungen "alles in Ordnung ist", muss du als Beamter beantworten. Wenn ja, bedarf es keines (weiteren) Einspruchs.

Carisson

Mein Dienstherr (Land NRW) steckt gerade auch in einer "Besoldungsmodernisierung".

Der Gesetzentwurf sieht neben einer Übertrag des Tarifergebnisses eine Änderung des Familienzuschlags für Kind 3 usw. (bei meiner Mietstufe eine Reduzierung :-\) und die Einführung des "Partnereinkommens" vor.

Zum "Partnereinkommen" heißt es auf S. 84 des Entwurfes bzw. der Begründung:

Die sich nach Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ergebende, aktuell geltende Rechtslage beruht auf dem derzeit dem Landesbesoldungsgesetz als Bezugsgröße zugrundeliegenden traditionellen Familienbild der Alleinverdienerfamilie. Bei diesem Familienbild handelt es sich jedoch nicht um ein zwangsläufiges oder vom Bundesverfassungsgericht als solches vorgegebenes Leitbild der Beamtenbesoldung (BVerfG v. 4. Mai 2020 – 2 BvL 4/18, Rn. 47).

Ich kämpfe mich aktuell noch durch die Berechnung. Grundsätzlich finde ich sie aber "interessant" und kann euch ihre Lektüre ans Herz legen...