Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3890558 times)

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6450 am: 30.09.2024 20:04 »
... hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23
...BVerfG&Datum=31.12.2222

KarlsRuhe antwortet doch bereits im Januar 24 auf eine Sachstandanfrage "Derzeit ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung in diesem Verfahren gerechnet werden kann." Diese umfangreiche und individuell ausgeklügelte Antwort ist die entsprechende Wertschätzung der impertinenten Frage und findet ebenso in eine um mindestens 12 Monate aufgeschobene Wiedervorlage des Verfahrens ihre Berücksichtigung. Dennoch bleibt damit das Verfahren im  198jährigen Beschlusshorizont noch unfassbar schnell.

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6451 am: 02.10.2024 07:19 »
Da wird jetzt aber die Verzögerungsrüge (der juristische Begriff ist mE ein anderer), die Karlsruhe damals abgeschmettert hat mit dem Hinweis "Urteil fast fertig", jetzt langsam schwerer abzulehnen. Entweder verzögert der Gesetzgeber mit Hunderten Seiten Unsinn - dann hat aber der Kläger Recht, oder Karlsruhe liefert endlich - dann aber bitte langsam mal zeitnah.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6452 am: 02.10.2024 07:59 »
Da wird jetzt aber die Verzögerungsrüge (der juristische Begriff ist mE ein anderer), die Karlsruhe damals abgeschmettert hat mit dem Hinweis "Urteil fast fertig", jetzt langsam schwerer abzulehnen. Entweder verzögert der Gesetzgeber mit Hunderten Seiten Unsinn - dann hat aber der Kläger Recht, oder Karlsruhe liefert endlich - dann aber bitte langsam mal zeitnah.

Doch der Begrif ist so richtig (§ 97b Abs. 1 S. 2 BVerfGG).

Ich warte nur darauf, dass sich der Brandenburger Beschwerdeführer mal an den EGMR wendet hinsichtlich des fehlenden individuellen Rechtsschutzes. Denn hinsichtlich des Alimentationsanspruches existiert in der Bundesrepublik Deutschland faktisch kein Rechtsschutz durch die unabhängige Justiz bzw. dieser wird praktisch durch Arbeitsverweigerung aktuell nicht gewährt.

Man stelle sich dies bitte mal in irgendeinem anderen Justizkontext vor:

  • "Ihre Kinder werden Ihnen seitens des Jugendamtes willkürlich entzogen, weil Sie zu Hause [beliebige Fremdsprache] sprechen? Natürlich ist ihr Elternrecht betroffen. Sie werden zeitnah binnen zwanzig Jahren eine Entscheidung erhalten. Die Kinder sind/waren ja nicht weg ... sie sind nur woanders"
  • "Die Krankenkasse bezahlt ein zugelassenes Medikament nicht, welches Ihr voraussichtliches Ableben in zwei Jahre abwenden könnte? Da droht der KV aber eine heftige Schadenersatzforderung Ihrer, wenn wir als Sozialgericht darüber in zehn Jahren entschieden haben."
  • "Ihnen wurde im Winter das Gas abgedreht, weil angeblich Zahlungsrückstände bestünden, welche aber nur ein Buchungsfehler beim Versorger sein können? Wärme ist ja nachholbar (heizen Sie halt nach dem Aufdrehen ein wenig mehr), sodass es doch nicht schlimm ist, wenn das Vollstreckungsgericht sich ein paar Jahre Zeit nimmt."

Und wehe es kommt mir nun jemand mit: "Es ist doch nur Geld! Das kann nachbezahlt werden.". Das mag gelten, wenn die Verfahrensdauer (bis zur abschließenden Regelung!) ein oder zwei Jahre beträgt. Hier geht es aber um den Lebensstandart von teilweise Jahrzehnten, welcher erheblich unter dem liegt, was dem jeweiligem Amtsinhaber nach dem Grundgesetz zusteht. Und ein (mit Nachzahlungen bezahlter) zweimonatiger Maledivenurlaub als Pensionär gleicht halt nicht den (wegen festgestellter Unteralimentation) unfinanzierbaren Familienurlaub 2007 mit dem Kindern aus.

Wilkinson13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6453 am: 02.10.2024 11:45 »
Schöne Beispiele. ;)

Warum machen die Medien eigentlich keinen Rummel um das Thema.
Das ist doch mittlerweile so skandalös, dass man auch Beamtenferne
Bevölkerungsschichten erreichen könnte.

Allein, wenn für die Allgemeinheit mal aufbereitet würde, dass selbst im
Staatsdienst unter (oder gleich) Bürgergeld bezahlt wird, müsste das für
Springer und Co. doch eine einen Artikel wert sein.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6454 am: 02.10.2024 12:05 »
Schöne Beispiele. ;)

Warum machen die Medien eigentlich keinen Rummel um das Thema.
Das ist doch mittlerweile so skandalös, dass man auch Beamtenferne
Bevölkerungsschichten erreichen könnte.

Allein, wenn für die Allgemeinheit mal aufbereitet würde, dass selbst im
Staatsdienst unter (oder gleich) Bürgergeld bezahlt wird, müsste das für
Springer und Co. doch eine einen Artikel wert sein.
Ich glaube BILD hat doch schon von Polizisten berichtet, die einen Nebenjob haben, um über die Runden zu kommen.

Wilkinson13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6455 am: 02.10.2024 12:50 »
Und wann landet das bei Maischberger ?
Hart aber Fair?

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6456 am: 02.10.2024 18:37 »
Niemand hat Mitleid mit uns Beamten. Eher dürfte das Gegenteil der Fall sein. Die Materie ist dann auch noch so trocken, dass alle abschalten würden. Ich denke, das lohnt sich nicht für die Sender. Ich glaube in der Öffentlichkeit werden wir eher wie folgt wahrgenommen :

https://m.focus.de/panorama/kommissarin-im-focus-online-interview-polizistin-beklagt-geringes-gehalt-jetzt-entbrennt-debatte-um-beamten-sold_id_259737787.html

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6457 am: 03.10.2024 20:47 »
https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Bezahlung-von-Beamten-soll-vor-das-Bundesverfassungsgericht-article25266678.html

zu meinem Vorredner. Das Problem ist halt, dass die jungen Berufsanfänger arme Schweine sind und nach 20 Jahren zu viel Gehalt für E-Mail-Checken bekommen. Da aber vor 24 Jahren 2400 Mark auch ne Stange Geld war und es heute eben nicht mehr wäre, vergessen viele der Alten. Da wurde aA noch gedeckt, jetzt halt nicht mehr ;-)

Dass sich niemand um die Beamten Gehälter kümmert, ist auch klar. Daher gibt es ja Dachverbände der Gewerkschaften, die kommen aber nicht in die Puschen oder wollen es einfach nicht. Daher ist man komplett ohne Lobby und dann geht es halt so wie jetzt, ewig weiter. 

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6458 am: 04.10.2024 13:06 »
Nach der Feuerwehr hier nun ein Vermes­sungshauptsekretär:
...
https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig
Da würde ich gerne beide Beschlüsse lesen:
Als A8er - 6,9 % unter amtsungebundenes Beamtenexistenzminimum, als A9er alles Paletti!?

Na denn, eine weitere Vorlage, ein weiterer Auslöser für KK (KarlsRuher-Katalepsie)...

Pallet3107

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6459 am: 04.10.2024 15:04 »
Die ganzen Urteile und Aussagen in letzter Zeit haben mich etwas verunsichert. Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben und von meinem Dienstherr eine Empfangsbestätigung und im Wortlaut Folgendes erhalten:

ch beabsichtige, ab dem Kalenderjahr x Ihrem Wunsch entgegenzukommen und das
Verfahren bis zu einer abschließenden rechtskräftigen Entscheidung und der gegebenenfalls
gesetzlichen Umsetzung ruhend zu stellen. Das bedeutet, dass Sie für die folgenden
Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen.


Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.

Nun bin ich seitdem von A9 bis A12 befördert worden.

Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".

Viele Grüße und schon einmal Danke!

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6460 am: 04.10.2024 15:14 »
Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".

Viele Grüße und schon einmal Danke!

In der Vergangenheit dienten z.B. in Hamburg neue Besoldungsgesetze als Grund, die sogar schriftlich zugesagte Wirkung für weitere Jahre nicht mehr gelten lassen zu wollen. Eine Beförderung könnte ähnliche Argumentationsversuche auslösen. Und überhaupt denken sich die Dienstherren ständig neue Manöver aus, die teils so absurd sind, dass wir nie darauf gekommen wären. Also hör besser auf, dir Gedanken zu machen und geh auf Nummer sicher.

Verlass Dich auf keinen Fall auf eine unverbindliche telefonsiche Auskunft. Es kostet Dich nen Euro, jedes Jahr Widersrpuch einzureichen - im Risiko stehen aber jährlich vier- oder fünfstellige Summen; was gibt es da noch zu überlegen?

JEDES JAHR WIDERSPRUCH  EINREICHEN!


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« Antwort #6461 am: 04.10.2024 16:50 »
...Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben ...

Es kommt auch auf den Wortlaut des Widerspruchs an, vielleicht wurde dort nur ein Teilaspekt der Alimentation thematisiert (z.B. Jahressonderzahlung), der abschlägig beschieden werden kann, weil Formulierungen nie grosszügig ausgelegt werden.

Oikos

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« Antwort #6462 am: 05.10.2024 16:55 »
Die ganzen Urteile und Aussagen in letzter Zeit haben mich etwas verunsichert. Ich habe bereits vor einigen Jahren Widerspruch gegen die Beamtenbesoldung erhoben und von meinem Dienstherr eine Empfangsbestätigung und im Wortlaut Folgendes erhalten:

ch beabsichtige, ab dem Kalenderjahr x Ihrem Wunsch entgegenzukommen und das
Verfahren bis zu einer abschließenden rechtskräftigen Entscheidung und der gegebenenfalls
gesetzlichen Umsetzung ruhend zu stellen. Das bedeutet, dass Sie für die folgenden
Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen.


Seitdem habe ich keinen weiteren Widerspruch mehr eingelegt, da ich mich darauf verlassen habe, dass soweit alles in Ordnung ist. Insbesondere die Formulierung "...für die folgenden Jahre keinen Widerspruch mehr einreichen müssen..." hielt ich bisher für ausreichend.

Nun bin ich seitdem von A9 bis A12 befördert worden.

Würde die Allgemeinheit dazu raten, die Füße weiter still zu halten und den Widerspruch als eingelegt zu betrachten, oder hätte ich weiter jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen?
Auf einen Anruf bei der zuständigen Stelle im letzten Jahr erhielt ich die Auskunft "wir haben Ihren Widerspruch hier. Sie müssen nicht erneut widersprechen".

Viele Grüße und schon einmal Danke!

Mein Kenntnisstand ist, dass solche Zusagen keine Rechtsgültigkeit haben, im Gegenteil: Da sie keine Wirkung haben, dürfte nicht einmal quasi auf Kulanz rückwirkend nachgezahlt werden.
Daher jährlich Widerspruch einlegen...

HansGeorg

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« Antwort #6463 am: 05.10.2024 17:05 »
Heute als Artikel in den Kieler Nachrichten Online (Leider hinter Paywall): Beamtenbesoldung: „Spartrick“ aus Schleswig-Holstein macht bundesweit Schule" Zumindest wird in dem Artikel darauf eingegangen, dass viele untere Besoldungsgruppen nicht mehr als 15% Abstand zum Bürgergeld haben und nächstes Jahr noch mehr gespart werden soll.

https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/beamtenbesoldung-spartrick-aus-schleswig-holstein-macht-schule-53HXNGEXU5E3FGODGVQQCJ2U74.html

InVinoVeritas

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« Antwort #6464 am: 06.10.2024 10:56 »
Zumindest schafft es hier endlich der dbb eine klare Sprache zu sprechen. Scheinbar gibt es ein Reparaturgesetzentwurf zur Besoldung für Bundesbeamte zum Verfassungsgerichtsurteil von vor 4 Jahren:

https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-besoldung-ist-voellig-unzureichend.html