Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4045262 times)

eclipsoid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7770 am: 30.07.2025 15:49 »

Ich befürchte der Wortlaut in der Sache umfasst die Klagenden (2021) und alle übrigen Beamten für 2022. Siehe Drucksache 23/505.

Ich lese die Drucksache so, dass auch für 2022 nur die Kläger berücksichtigt werden.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7771 am: 30.07.2025 16:24 »
Gibt es für 2022 Klagen? Für 2022 gab es keine ablehnende Bescheide, oder?

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7772 am: 31.07.2025 08:00 »

Das heißt im Umkehrschluss, man sollte den armen, bildungsschwachen Familien einfach mehr Geld geben und schon würden die Kinder einen höheren Bildungsgrad erreichen?
Ich glaube, das ist zu einfach gedacht…

Das mag meiner Meinung nach vielleicht funktionieren, wenn die Eltern einen hohen Bildungsgrad haben, den sie an die Kinder weitergeben können, ohne 3 Jobs machen zu müssen, um über die Runden zu kommen.
Aber bei bildungsfernen Familien wird auch mehr Geld in der Tasche nicht zwangsläufig dazu führen, dass mehr in die Kinder und Bildung geht…

Wissenschaftliche Studien haben genau diese Annahme widerlegt. Die Bildungschancen der Kinder sind stärker von der Einkommenssituation der Eltern abhängig als von deren Bildungsgrad.

Wenn der Beamte mit seinen 22 Kindern am Ende über ein mindestens 15 % höheres Einkommen verfügt als bei der Grundsicherung, dann zeigen die wissenschaftlichen Studien, dass er diese 15 % mit einem hohen Maße an Wahrscheinlichkeit überwiegend in die Bildung und Teilhabe der Kinder investieren wird und so die Kinder statistisch eine höhere Chance haben, während der Schulzeit höhere Kompetenzen zu erwerben, im Erwachsenenalter höhere Einkünfte zu erzielen und im Laufe ihres Lebens deutlich weniger auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.

Statistiken können jedoch nur einen Trend darstellen. Sehr viele, aber natürlich nicht alle, Eltern haben ein Interesse daran, dass es ihren Kindern später besser geht als ihnen selbst. Daher sind viele Eltern, aber nicht alle, auch bereit, auf eigenen Konsum zu verzichten, um den Kindern bessere Bildungschancen und eine bessere Teilhabe zu ermöglichen.

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass eine bessere Bildung und Ausbildung vor Armut schützt. Es ist auch wissenschaftlich belegt, dass Kinder, die nicht in Armut leben, deutlich bessere Bildungschancen haben.

Somit würde die Einführung einer Kindergrundsicherung oder Anhebung der Regelsätze für die Kinder nach der Einschätzung der Wissenschaft einen großen Beitrag dazu leisten können, die Bildungschancen dieser Kinder signifikant zu verbessern und so betrachtet würde sich diese Investition auch dann langfristig volkswirtschaftlich rechnen, wenn nicht alle Eltern oder nicht alle Kinder diese Chancen am Ende auch nutzen.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7773 am: 31.07.2025 09:14 »

Das heißt im Umkehrschluss, man sollte den armen, bildungsschwachen Familien einfach mehr Geld geben und schon würden die Kinder einen höheren Bildungsgrad erreichen?
Ich glaube, das ist zu einfach gedacht…

Das mag meiner Meinung nach vielleicht funktionieren, wenn die Eltern einen hohen Bildungsgrad haben, den sie an die Kinder weitergeben können, ohne 3 Jobs machen zu müssen, um über die Runden zu kommen.
Aber bei bildungsfernen Familien wird auch mehr Geld in der Tasche nicht zwangsläufig dazu führen, dass mehr in die Kinder und Bildung geht…

Wissenschaftliche Studien haben genau diese Annahme widerlegt. Die Bildungschancen der Kinder sind stärker von der Einkommenssituation der Eltern abhängig als von deren Bildungsgrad.


Da muss ich dir widersprechen. Es wurde festgestellt, Kinder aus Migrantenfamilien, deren Eltern Akademiker sind, bei der Bildung sogar besser abschneiden, als Kinder aus deutschen Akademikerfamilien. Es kommt also nicht auf die Einkommenssituation der Eltern an, sondern auf deren Bildungsgrad.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7774 am: 31.07.2025 10:05 »
Es bekommt einfach jedes Hartzi Kind 2-3k im Monat und wir haben in 20 Jahren kein Hartz4 Problem mehr. Dann haben wir massig Ingenieure, ITler, Ärzte usw. Das wurde uns ja schon einmal versprochen ;)

algo86

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7775 am: 31.07.2025 10:24 »
Ich habe heute die Kündigung meiner Rechtschutzversicherung erhalten, wegen zu vielen Fällen.
Ich habe die Klage für die Jahre 2020 bis 2023 eingereicht und dann 1x um 2024 erweitert.
Das wars.
Geht das Anderen auch so?
Kann ich bei einer neuen Versicherung dann direkt für 2025 weiter klagen?

andreasstudent

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7776 am: 31.07.2025 10:59 »
Ich habe heute die Kündigung meiner Rechtschutzversicherung erhalten, wegen zu vielen Fällen.
Ich habe die Klage für die Jahre 2020 bis 2023 eingereicht und dann 1x um 2024 erweitert.
Das wars.
Geht das Anderen auch so?
Kann ich bei einer neuen Versicherung dann direkt für 2025 weiter klagen?

Das Problem wird sein, eine andere Versicherung zu finden.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7777 am: 31.07.2025 11:39 »
Ich habe heute die Kündigung meiner Rechtschutzversicherung erhalten, wegen zu vielen Fällen.
Ich habe die Klage für die Jahre 2020 bis 2023 eingereicht und dann 1x um 2024 erweitert.
Das wars.
Geht das Anderen auch so?
Kann ich bei einer neuen Versicherung dann direkt für 2025 weiter klagen?

Das ist aber sehr sehr ungewöhnlich. In der Regel werden die Fälle erst betrachten, nachdem der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Wenn du gewinnst muss deine Versicherung ja nicht bezahlen und es wird so gewertet als wenn du keinen Rechtsschutzfall gehabt hättest. Ich hatte in den letzten Jahren bestimmt 10 Fälle von denen ich 9 gewonnen habe. Die Versicherung hat deswegen nur einen Schaden begleichen müssen und der Vertrag läuft weiter.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7778 am: 31.07.2025 12:10 »

Da muss ich dir widersprechen. Es wurde festgestellt, Kinder aus Migrantenfamilien, deren Eltern Akademiker sind, bei der Bildung sogar besser abschneiden, als Kinder aus deutschen Akademikerfamilien. Es kommt also nicht auf die Einkommenssituation der Eltern an, sondern auf deren Bildungsgrad.

Das eine schließt das andere nicht aus. Das Anlage-Umwelt-Modell, auch bekannt als Anlage-Umwelt-Interaktion, beschreibt die Wechselwirkung zwischen genetischen Anlagen und Umwelteinflüssen bei der Entwicklung eines Individuums. Das Anlage-Umwelt-Modell betont, dass Anlage und Umwelt nicht unabhängig voneinander wirken, sondern sich gegenseitig beeinflussen und gemeinsam die Entwicklung gestalten.

Das, was wissenschaftliche Studien jedoch belegen, ist, dass Kinder, die in Armut leben, überproportional oft keinen Schulabschluss haben und überproportional oft keine abgeschlossen Berufsausbildung haben. Dadurch haben sie eine viel höhere Armutsgefährdung im Erwachsenenalter.

Bei der Frage, welchen Schulabschluss oder welchen Berufsabschluss die Kinder am Ende haben, kommt es auf die Frage der vererbten Anlagen an. Bei der Frage, ob es ihnen überhaupt gelingt, irgendeinen Abschluss zu erreichen, spielt jedoch die Frage des Geldes eine deutlich größere Rolle.

Ich sage ja nicht, dass man mit Geld aus jedem Hauptschüler einen Professor machen kann. Die Frage ist jedoch, ob die Gesellschaft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels es sich leisten kann und will, dass fast 50.000 junge Menschen pro Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen und etwa 16 bis 18 % der Schulabgänger (mit oder ohne Abschluss) keine qualifizierte Berufsausbildung erwerben.

Das BVerfG wünscht ausdrücklich keine Besserstellung der Beamtenkinder. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, für alle Kinder mehr Geld in die Hand zu nehmen. Solange er es nicht tut, hat der Beamte jedoch einen Anspruch auf eine Versorgung für seine Kinder, selbst wenn es 22 sind.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation von Zugroaster, man solle nur einen Teil der Kinder amtsangemessen alimentieren (und in letzter Konsequenz müssten dann die anderen Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen), weder verfassungsrechtlich haltbar noch aus den oben genannten Gründen wissenschaftlich oder volkswirtschaftlich sinnvoll.