Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4058500 times)

eclipsoid

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7770 am: 30.07.2025 15:49 »

Ich befürchte der Wortlaut in der Sache umfasst die Klagenden (2021) und alle übrigen Beamten für 2022. Siehe Drucksache 23/505.

Ich lese die Drucksache so, dass auch für 2022 nur die Kläger berücksichtigt werden.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7771 am: 30.07.2025 16:24 »
Gibt es für 2022 Klagen? Für 2022 gab es keine ablehnende Bescheide, oder?

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7772 am: 31.07.2025 08:00 »

Das heißt im Umkehrschluss, man sollte den armen, bildungsschwachen Familien einfach mehr Geld geben und schon würden die Kinder einen höheren Bildungsgrad erreichen?
Ich glaube, das ist zu einfach gedacht…

Das mag meiner Meinung nach vielleicht funktionieren, wenn die Eltern einen hohen Bildungsgrad haben, den sie an die Kinder weitergeben können, ohne 3 Jobs machen zu müssen, um über die Runden zu kommen.
Aber bei bildungsfernen Familien wird auch mehr Geld in der Tasche nicht zwangsläufig dazu führen, dass mehr in die Kinder und Bildung geht…

Wissenschaftliche Studien haben genau diese Annahme widerlegt. Die Bildungschancen der Kinder sind stärker von der Einkommenssituation der Eltern abhängig als von deren Bildungsgrad.

Wenn der Beamte mit seinen 22 Kindern am Ende über ein mindestens 15 % höheres Einkommen verfügt als bei der Grundsicherung, dann zeigen die wissenschaftlichen Studien, dass er diese 15 % mit einem hohen Maße an Wahrscheinlichkeit überwiegend in die Bildung und Teilhabe der Kinder investieren wird und so die Kinder statistisch eine höhere Chance haben, während der Schulzeit höhere Kompetenzen zu erwerben, im Erwachsenenalter höhere Einkünfte zu erzielen und im Laufe ihres Lebens deutlich weniger auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein.

Statistiken können jedoch nur einen Trend darstellen. Sehr viele, aber natürlich nicht alle, Eltern haben ein Interesse daran, dass es ihren Kindern später besser geht als ihnen selbst. Daher sind viele Eltern, aber nicht alle, auch bereit, auf eigenen Konsum zu verzichten, um den Kindern bessere Bildungschancen und eine bessere Teilhabe zu ermöglichen.

Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass eine bessere Bildung und Ausbildung vor Armut schützt. Es ist auch wissenschaftlich belegt, dass Kinder, die nicht in Armut leben, deutlich bessere Bildungschancen haben.

Somit würde die Einführung einer Kindergrundsicherung oder Anhebung der Regelsätze für die Kinder nach der Einschätzung der Wissenschaft einen großen Beitrag dazu leisten können, die Bildungschancen dieser Kinder signifikant zu verbessern und so betrachtet würde sich diese Investition auch dann langfristig volkswirtschaftlich rechnen, wenn nicht alle Eltern oder nicht alle Kinder diese Chancen am Ende auch nutzen.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7773 am: 31.07.2025 09:14 »

Das heißt im Umkehrschluss, man sollte den armen, bildungsschwachen Familien einfach mehr Geld geben und schon würden die Kinder einen höheren Bildungsgrad erreichen?
Ich glaube, das ist zu einfach gedacht…

Das mag meiner Meinung nach vielleicht funktionieren, wenn die Eltern einen hohen Bildungsgrad haben, den sie an die Kinder weitergeben können, ohne 3 Jobs machen zu müssen, um über die Runden zu kommen.
Aber bei bildungsfernen Familien wird auch mehr Geld in der Tasche nicht zwangsläufig dazu führen, dass mehr in die Kinder und Bildung geht…

Wissenschaftliche Studien haben genau diese Annahme widerlegt. Die Bildungschancen der Kinder sind stärker von der Einkommenssituation der Eltern abhängig als von deren Bildungsgrad.


Da muss ich dir widersprechen. Es wurde festgestellt, Kinder aus Migrantenfamilien, deren Eltern Akademiker sind, bei der Bildung sogar besser abschneiden, als Kinder aus deutschen Akademikerfamilien. Es kommt also nicht auf die Einkommenssituation der Eltern an, sondern auf deren Bildungsgrad.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7774 am: 31.07.2025 10:05 »
Es bekommt einfach jedes Hartzi Kind 2-3k im Monat und wir haben in 20 Jahren kein Hartz4 Problem mehr. Dann haben wir massig Ingenieure, ITler, Ärzte usw. Das wurde uns ja schon einmal versprochen ;)

algo86

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7775 am: 31.07.2025 10:24 »
Ich habe heute die Kündigung meiner Rechtschutzversicherung erhalten, wegen zu vielen Fällen.
Ich habe die Klage für die Jahre 2020 bis 2023 eingereicht und dann 1x um 2024 erweitert.
Das wars.
Geht das Anderen auch so?
Kann ich bei einer neuen Versicherung dann direkt für 2025 weiter klagen?

andreasstudent

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7776 am: 31.07.2025 10:59 »
Ich habe heute die Kündigung meiner Rechtschutzversicherung erhalten, wegen zu vielen Fällen.
Ich habe die Klage für die Jahre 2020 bis 2023 eingereicht und dann 1x um 2024 erweitert.
Das wars.
Geht das Anderen auch so?
Kann ich bei einer neuen Versicherung dann direkt für 2025 weiter klagen?

Das Problem wird sein, eine andere Versicherung zu finden.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7777 am: 31.07.2025 11:39 »
Ich habe heute die Kündigung meiner Rechtschutzversicherung erhalten, wegen zu vielen Fällen.
Ich habe die Klage für die Jahre 2020 bis 2023 eingereicht und dann 1x um 2024 erweitert.
Das wars.
Geht das Anderen auch so?
Kann ich bei einer neuen Versicherung dann direkt für 2025 weiter klagen?

Das ist aber sehr sehr ungewöhnlich. In der Regel werden die Fälle erst betrachten, nachdem der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Wenn du gewinnst muss deine Versicherung ja nicht bezahlen und es wird so gewertet als wenn du keinen Rechtsschutzfall gehabt hättest. Ich hatte in den letzten Jahren bestimmt 10 Fälle von denen ich 9 gewonnen habe. Die Versicherung hat deswegen nur einen Schaden begleichen müssen und der Vertrag läuft weiter.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7778 am: 31.07.2025 12:10 »

Da muss ich dir widersprechen. Es wurde festgestellt, Kinder aus Migrantenfamilien, deren Eltern Akademiker sind, bei der Bildung sogar besser abschneiden, als Kinder aus deutschen Akademikerfamilien. Es kommt also nicht auf die Einkommenssituation der Eltern an, sondern auf deren Bildungsgrad.

Das eine schließt das andere nicht aus. Das Anlage-Umwelt-Modell, auch bekannt als Anlage-Umwelt-Interaktion, beschreibt die Wechselwirkung zwischen genetischen Anlagen und Umwelteinflüssen bei der Entwicklung eines Individuums. Das Anlage-Umwelt-Modell betont, dass Anlage und Umwelt nicht unabhängig voneinander wirken, sondern sich gegenseitig beeinflussen und gemeinsam die Entwicklung gestalten.

Das, was wissenschaftliche Studien jedoch belegen, ist, dass Kinder, die in Armut leben, überproportional oft keinen Schulabschluss haben und überproportional oft keine abgeschlossen Berufsausbildung haben. Dadurch haben sie eine viel höhere Armutsgefährdung im Erwachsenenalter.

Bei der Frage, welchen Schulabschluss oder welchen Berufsabschluss die Kinder am Ende haben, kommt es auf die Frage der vererbten Anlagen an. Bei der Frage, ob es ihnen überhaupt gelingt, irgendeinen Abschluss zu erreichen, spielt jedoch die Frage des Geldes eine deutlich größere Rolle.

Ich sage ja nicht, dass man mit Geld aus jedem Hauptschüler einen Professor machen kann. Die Frage ist jedoch, ob die Gesellschaft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels es sich leisten kann und will, dass fast 50.000 junge Menschen pro Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen und etwa 16 bis 18 % der Schulabgänger (mit oder ohne Abschluss) keine qualifizierte Berufsausbildung erwerben.

Das BVerfG wünscht ausdrücklich keine Besserstellung der Beamtenkinder. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, für alle Kinder mehr Geld in die Hand zu nehmen. Solange er es nicht tut, hat der Beamte jedoch einen Anspruch auf eine Versorgung für seine Kinder, selbst wenn es 22 sind.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation von Zugroaster, man solle nur einen Teil der Kinder amtsangemessen alimentieren (und in letzter Konsequenz müssten dann die anderen Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen), weder verfassungsrechtlich haltbar noch aus den oben genannten Gründen wissenschaftlich oder volkswirtschaftlich sinnvoll. 

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7779 am: 31.07.2025 16:33 »
Hallo und eine Frage an alle :

der tbb hatte nach dem Vortrag von Dr. Thorsten Schwan vom 21.05.2025 , am 22.05. 2025 angekündigt, eine umfangreiche Ausarbeitung ( ca. 150 Seiten ) im Verlauf des Juni 2025 zu dem Thema der Alimentation in Thüringen zu veröffentlichen.
Hat jemand dazu vielleicht eine Info, wenn ggf. mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist?
Eventuell hat Swen ja eine Möglichkeit etwas zu erfahren und wenn nichts dagegen spricht ,auch kurz zu antworten.

Vielen Dank


SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7781 am: 31.07.2025 23:01 »
Hallo und eine Frage an alle :

der tbb hatte nach dem Vortrag von Dr. Thorsten Schwan vom 21.05.2025 , am 22.05. 2025 angekündigt, eine umfangreiche Ausarbeitung ( ca. 150 Seiten ) im Verlauf des Juni 2025 zu dem Thema der Alimentation in Thüringen zu veröffentlichen.
Hat jemand dazu vielleicht eine Info, wenn ggf. mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist?
Eventuell hat Swen ja eine Möglichkeit etwas zu erfahren und wenn nichts dagegen spricht ,auch kurz zu antworten.

Vielen Dank

Wenn ich richtig informiert bin, Arwen, hat der Autor vor allem eine Hoffnung, nämlich die, dass es ihm nicht so gehen mag wie jener Ausarbeitung, die in den letzten zwei Monaten ihren Umfang auf rund 300 Seiten verdoppelt hat. Ob sie dabei erheblich an Gewicht zugenommen hat, dürfte zu ermessen nicht an ihm liegen; er weiß aber, dass, wenn es ihm so wie der Ausarbeitung gehen und er also in den nächsten Monaten seinen Umfang verdoppeln würde, er erheblich an Gewicht zunehmen sollte, was wir ihm alle nicht wünschen sollten, denke ich.

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Autor scheint recht hartnäckig an der Ausarbeitung zu arbeiten, nachdem er sie thematisch noch ein wenig erweitert hat und hat dabei nach wie vor - so scheint es - keine Eile, den Abschluss über's Knie zu brechen, da hier Genauigkeit vor Schnelligkeit geht. Sein Ziel dürfte sein - da er sich nach dem inhaltlichen Abschluss der Arbeit nun in der Phase der Korrektur befindet (wenn ich richtig informiert bin) -, die Ausarbeitung im Verlauf des kommenden Monats abzuschließen. Da allerdings zwischenzeitlich allein der Fußnotenapparat auf über 1.000 angewachsen ist, ist da noch viel fröhliche Detailarbeit zu leisten, bis der Abschluss sauber vollzogen ist: Denn es will ja am Ende sicherlich gar niemand die eine oder andere Pferdefußnote. Ich würde entsprechend noch einmal Ende August nachfragen, sofern die Ausarbeitung bis dahin noch nicht veröffentlicht sein sollte. Im schlimmsten Fall solltest Du dann die Information erhalten, dass die Arbeit sich vom Umfang nicht noch einmal verdoppelt hätte, anders als der des Autors.

AltStrG

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« Antwort #7782 am: 01.08.2025 04:11 »
Hallo und eine Frage an alle :

der tbb hatte nach dem Vortrag von Dr. Thorsten Schwan vom 21.05.2025 , am 22.05. 2025 angekündigt, eine umfangreiche Ausarbeitung ( ca. 150 Seiten ) im Verlauf des Juni 2025 zu dem Thema der Alimentation in Thüringen zu veröffentlichen.
Hat jemand dazu vielleicht eine Info, wenn ggf. mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist?
Eventuell hat Swen ja eine Möglichkeit etwas zu erfahren und wenn nichts dagegen spricht ,auch kurz zu antworten.

Vielen Dank

Wenn ich richtig informiert bin, Arwen, hat der Autor vor allem eine Hoffnung, nämlich die, dass es ihm nicht so gehen mag wie jener Ausarbeitung, die in den letzten zwei Monaten ihren Umfang auf rund 300 Seiten verdoppelt hat. Ob sie dabei erheblich an Gewicht zugenommen hat, dürfte zu ermessen nicht an ihm liegen; er weiß aber, dass, wenn es ihm so wie der Ausarbeitung gehen und er also in den nächsten Monaten seinen Umfang verdoppeln würde, er erheblich an Gewicht zunehmen sollte, was wir ihm alle nicht wünschen sollten, denke ich.

Der langen Rede kurzer Sinn: Der Autor scheint recht hartnäckig an der Ausarbeitung zu arbeiten, nachdem er sie thematisch noch ein wenig erweitert hat und hat dabei nach wie vor - so scheint es - keine Eile, den Abschluss über's Knie zu brechen, da hier Genauigkeit vor Schnelligkeit geht. Sein Ziel dürfte sein - da er sich nach dem inhaltlichen Abschluss der Arbeit nun in der Phase der Korrektur befindet (wenn ich richtig informiert bin) -, die Ausarbeitung im Verlauf des kommenden Monats abzuschließen. Da allerdings zwischenzeitlich allein der Fußnotenapparat auf über 1.000 angewachsen ist, ist da noch viel fröhliche Detailarbeit zu leisten, bis der Abschluss sauber vollzogen ist: Denn es will ja am Ende sicherlich gar niemand die eine oder andere Pferdefußnote. Ich würde entsprechend noch einmal Ende August nachfragen, sofern die Ausarbeitung bis dahin noch nicht veröffentlicht sein sollte. Im schlimmsten Fall solltest Du dann die Information erhalten, dass die Arbeit sich vom Umfang nicht noch einmal verdoppelt hätte, anders als der des Autors.

Danke! :)

waynetology

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« Antwort #7783 am: 01.08.2025 07:53 »

Da muss ich dir widersprechen. Es wurde festgestellt, Kinder aus Migrantenfamilien, deren Eltern Akademiker sind, bei der Bildung sogar besser abschneiden, als Kinder aus deutschen Akademikerfamilien. Es kommt also nicht auf die Einkommenssituation der Eltern an, sondern auf deren Bildungsgrad.

Das eine schließt das andere nicht aus. Das Anlage-Umwelt-Modell, auch bekannt als Anlage-Umwelt-Interaktion, beschreibt die Wechselwirkung zwischen genetischen Anlagen und Umwelteinflüssen bei der Entwicklung eines Individuums. Das Anlage-Umwelt-Modell betont, dass Anlage und Umwelt nicht unabhängig voneinander wirken, sondern sich gegenseitig beeinflussen und gemeinsam die Entwicklung gestalten.

Das, was wissenschaftliche Studien jedoch belegen, ist, dass Kinder, die in Armut leben, überproportional oft keinen Schulabschluss haben und überproportional oft keine abgeschlossen Berufsausbildung haben. Dadurch haben sie eine viel höhere Armutsgefährdung im Erwachsenenalter.

Bei der Frage, welchen Schulabschluss oder welchen Berufsabschluss die Kinder am Ende haben, kommt es auf die Frage der vererbten Anlagen an. Bei der Frage, ob es ihnen überhaupt gelingt, irgendeinen Abschluss zu erreichen, spielt jedoch die Frage des Geldes eine deutlich größere Rolle.

Ich sage ja nicht, dass man mit Geld aus jedem Hauptschüler einen Professor machen kann. Die Frage ist jedoch, ob die Gesellschaft vor dem Hintergrund des demografischen Wandels es sich leisten kann und will, dass fast 50.000 junge Menschen pro Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen und etwa 16 bis 18 % der Schulabgänger (mit oder ohne Abschluss) keine qualifizierte Berufsausbildung erwerben.

Das BVerfG wünscht ausdrücklich keine Besserstellung der Beamtenkinder. Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, für alle Kinder mehr Geld in die Hand zu nehmen. Solange er es nicht tut, hat der Beamte jedoch einen Anspruch auf eine Versorgung für seine Kinder, selbst wenn es 22 sind.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation von Zugroaster, man solle nur einen Teil der Kinder amtsangemessen alimentieren (und in letzter Konsequenz müssten dann die anderen Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen), weder verfassungsrechtlich haltbar noch aus den oben genannten Gründen wissenschaftlich oder volkswirtschaftlich sinnvoll.

Soviel offtopic, ich hoffe der Bezug stimmt noch.

Die Frage ist doch, warum ein Beamter keine Gelder für 22 Kinder erhalten soll. Die Frage ist nur, inwieweit geht man mit 4 Ehefrauen um.

Auch die Bildungschancen von Kindern sehe ich bei allen gleich gut. Egal ob Akademiker oder nicht, egal ob viel Geld da ist oder nicht.
Ich kenne tatsächlich einige Bürgergeldfamilien und hier ist so, dass mehr Geld für die Kinder, nicht unbedingt mehr Geld für die Kinder ist. Sondern mehr Geld für Tattoos, Kippen, Fingernägel und Frisöre, um nur einiges zu nennen und die Kinder der Familien, sind auf dem Weg zum Abitur.
Gleichzeitig kenne ich Akademiker, deren Kinder auf Gesamtschulen gehen und es hier schwer haben.
Ich denke, es liegt IMMER an den Eltern (und eben nicht am vorhanden Geld), was aus den Kindern wird. Die einen legen eben Wert drauf, die anderen verlieren ihre Kinder aus den Augen.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7784 am: 01.08.2025 08:12 »
Neuer Vorschlag aus der Regierung   :'(

https://m.bild.de/politik/fuer-rentenreform-cdu-general-will-beamtensystem-komplett-aendern-688b9aaa4ab4754741bfa1e8

Lese da nichts drin, was ich als schwierig oder schlecht ansehe.

Die Krux ist ja dann nur noch das reale Leben.

- man muss jetzt Pensionen zahlen und jetzt die Sozialversicherungsbeiträge der nun eingestellten Angestellten
- man steht im Wettbewerb mit anderen Mitbewerber um die Angestellten und muss marktgerechte Gehälter anbieten
- man muss den Druck aushalten, wenn gestreikt wird
- ich tippe mal das Angestellte eher und schneller bei schlechten Konditionen den Job wechseln, da kein "Verlust" der Pension mit verbundener Nachversicherung (ausser bei den Dienstherrn die ein anderes Modell haben) droht

usw. usw.

In der Vergangenheit ist ja der ein oder andere Dienstherr diesen Weg gegangen (ich meine mich an die Neueinstellung von Lehrern zu erinnern) und es wurden nur Angestellte statt Beamte, neu eingestellt. Allerdings hat dann das "Leben live" zugeschlagen und nun werden die Lehrer wieder verbeamtet.

Also der Weg ist klar, man muss ihn nur gehen ...... :-*.