Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4061222 times)

Illunis

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7785 am: 01.08.2025 08:20 »
Lese da nichts drin, was ich als schwierig oder schlecht ansehe.

Ein Problem sehe ich. Wenn dann niemand mehr kommt dürfen es garantiert die "alten" ausbaden. Konnte ja niemand Ahnen, dass man dann richtig Konkurrenzfähig werden müsste ;D

Rheini

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 251
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7786 am: 01.08.2025 08:23 »
Lese da nichts drin, was ich als schwierig oder schlecht ansehe.

Ein Problem sehe ich. Wenn dann niemand mehr kommt dürfen es garantiert die "alten" ausbaden. Konnte ja niemand Ahnen, dass man dann richtig Konkurrenzfähig werden müsste ;D

Wenn ich baden gehe (zähle mich zu den Alten), fertige ich eine Überlastungsanzeige  ;).

Finanzer

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 714
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7787 am: 01.08.2025 09:21 »
Auch die Bildungschancen von Kindern sehe ich bei allen gleich gut. Egal ob Akademiker oder nicht, egal ob viel Geld da ist oder nicht.
Ich kenne tatsächlich einige Bürgergeldfamilien und hier ist so, dass mehr Geld für die Kinder, nicht unbedingt mehr Geld für die Kinder ist. Sondern mehr Geld für Tattoos, Kippen, Fingernägel und Frisöre, um nur einiges zu nennen und die Kinder der Familien, sind auf dem Weg zum Abitur.
Gleichzeitig kenne ich Akademiker, deren Kinder auf Gesamtschulen gehen und es hier schwer haben.
Ich denke, es liegt IMMER an den Eltern (und eben nicht am vorhanden Geld), was aus den Kindern wird. Die einen legen eben Wert drauf, die anderen verlieren ihre Kinder aus den Augen.

Mitnichten. Der Regelfall ist der Bürgergeldempfänger, welcher sich das Essen vom Mund abspart um den Kindern die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen (z.B. Schwimmbadbesuch, Kino, Museum). Der Regelfall ist das Bürgergeldempfängerkind, das kein Geld für die zusätzliche Schullektüre hat, da diese nicht übernommen wird.
Der Regelfall ist das Bügergeldkind, das sich schämt nach den Ferien in die Schule zu kommen, da alle anderen von ihren tollen Ausflügen und Urlauben erzählen. Hierzu gibt es Zahlen, zu dem üblichem RTL2-Hartzi den Sie schildern gibt es nur Anekdoten. Was nicht heißen soll das es die Leute nicht gibt, der Herr hat einen großen Tiergarten.... sie sind aber nicht dre Regelfall.

Zugroaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7788 am: 01.08.2025 10:36 »
Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation von Zugroaster, man solle nur einen Teil der Kinder amtsangemessen alimentieren (und in letzter Konsequenz müssten dann die anderen Kinder Bürgergeld in Anspruch nehmen), weder verfassungsrechtlich haltbar noch aus den oben genannten Gründen wissenschaftlich oder volkswirtschaftlich sinnvoll.

Da möchte ich einhaken.
Meine Aussage bezog sich auf einen anderen Aspekt. Einen der mit Normen und Studien weniger zu greifen ist, als vielmehr mit gesundem Menschenverstand.

Kinder zu bekommen ist zum einen für das Fortbestehen eines Staates/der Menschheit notwendig. Deshalb werden Familien aus gutem Grund auch gefördert.
Gleichzeitig ist es aber auch ein Privatvergnügen, für das ich persönliche Verantwortung übernehmen muss.
Beides muss in einem gesunden Gleichgewicht stehen, sonst wird eine der beiden Seiten am Ende verlieren.

Das Extrembeispiel um das es ging war eine Familie mit 23 Kindern. Hier kippt das System ganz klar in eine falsche Richtung und der Staat ist in meinen Augen nicht mehr in der Verantwortung, für das Handeln Einzelner aufzukommen. Denn dieses Extrembeispiel kann man ebenfalls auf die Spitze treiben. Lass mal jedes Paar in Deutschland 23 Kinder bekommen und erkläre mir dann, wie das für einen Staat machbar sein soll. Und damit meine ich nicht nur die reine Alimentierung. Wohnraum, Bildung, etc....

Wer sich komplett außerhalb der Norm bewegt, muss dafür halt auch aufkommen können. Wobei ich wie gesagt nicht der bin, der entscheidet was "zu weit außerhalb der Norm ist". Spätestens nach dem fünften Kind würde ich mir aber schon die Frage gefallen lassen, ob ich mir das selbst auch leisten kann, oder das Problem komplett auf andere (Arbeitgeber) abwälzen möchte.

waynetology

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 105
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7789 am: 01.08.2025 11:47 »
Auch die Bildungschancen von Kindern sehe ich bei allen gleich gut. Egal ob Akademiker oder nicht, egal ob viel Geld da ist oder nicht.
Ich kenne tatsächlich einige Bürgergeldfamilien und hier ist so, dass mehr Geld für die Kinder, nicht unbedingt mehr Geld für die Kinder ist. Sondern mehr Geld für Tattoos, Kippen, Fingernägel und Frisöre, um nur einiges zu nennen und die Kinder der Familien, sind auf dem Weg zum Abitur.
Gleichzeitig kenne ich Akademiker, deren Kinder auf Gesamtschulen gehen und es hier schwer haben.
Ich denke, es liegt IMMER an den Eltern (und eben nicht am vorhanden Geld), was aus den Kindern wird. Die einen legen eben Wert drauf, die anderen verlieren ihre Kinder aus den Augen.

Mitnichten. Der Regelfall ist der Bürgergeldempfänger, welcher sich das Essen vom Mund abspart um den Kindern die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen (z.B. Schwimmbadbesuch, Kino, Museum). Der Regelfall ist das Bürgergeldempfängerkind, das kein Geld für die zusätzliche Schullektüre hat, da diese nicht übernommen wird.
Der Regelfall ist das Bügergeldkind, das sich schämt nach den Ferien in die Schule zu kommen, da alle anderen von ihren tollen Ausflügen und Urlauben erzählen. Hierzu gibt es Zahlen, zu dem üblichem RTL2-Hartzi den Sie schildern gibt es nur Anekdoten. Was nicht heißen soll das es die Leute nicht gibt, der Herr hat einen großen Tiergarten.... sie sind aber nicht dre Regelfall.

Oh wei, da sieht man schon wo es politisch hingeht, die armen Bürgergeldempfänger.

Ich habe geschrieben, dass ich Familien kenne, nicht das ich sie bei RTL 2 gesehen habe.
Abgesehen hiervon gibt es tolle Möglichkeiten, zumindest in NRW, auch für Familien mit geringfügigem Einkommen/Bürgergeld Urlaub in den Ferien zu machen. Beantragen muss man es eben nur rechtzeitig. Zu der ganzen anderen Propaganda möchte ich nichts sagen.

Arwen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7790 am: 01.08.2025 12:03 »
@ Swen ,

vielen Dank für deine Antwort und den zuvor hergestellten Kontakt zu Dr. Schwan. Der Umfang der zu erwartenden Ausarbeitung ist unglaublich, und dass diese dann durch den tbb zur Verfügung gestellt wird,  ist aller Ehren wert. Man fragt sich wirklich , wie Dr. Schwan diesen Aufwand in seinen Tagesablauf integrieren kann und welches Fachwissen dafür notwendig ist, kann man kaum erahnen.
Vermtl. wird mich das Lesen und Verstehen an den Rand meiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten bringen.
Bin sehr gespannt.
Unter Umständen plant Dr. Schwan ja die Veröffentlichung im September 2025 möglichst zeitgleich mit der Veröffentlichung des Beschlusses des BverfG zur Berliner A-Besoldung. Thüringen und Berlin liegen ja sowohl als auch nicht weit auseinander.
Nur schade, dass Dr. Maidowski sich dann bei Dr. Schwan nicht mehr schlau machen kann.
Nochmals vielen Dank

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,121
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7791 am: 01.08.2025 13:24 »

Da möchte ich einhaken.
Meine Aussage bezog sich auf einen anderen Aspekt. Einen der mit Normen und Studien weniger zu greifen ist, als vielmehr mit gesundem Menschenverstand.

Kinder zu bekommen ist zum einen für das Fortbestehen eines Staates/der Menschheit notwendig. Deshalb werden Familien aus gutem Grund auch gefördert.

Da sind wir uns einig.


Gleichzeitig ist es aber auch ein Privatvergnügen, für das ich persönliche Verantwortung übernehmen muss.
Beides muss in einem gesunden Gleichgewicht stehen, sonst wird eine der beiden Seiten am Ende verlieren.


Da wiederum sind wir uns nicht einig. Wenn der Staat die Eltern, die sich dieses Kind "nicht leisten" können, nicht unterstützt, wird die Geburtenrate weiter sinken und die Probleme, die Du zutreffend beschreibst, werden immer größer.

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, hat mit ihren jüngsten Äußerungen eine Debatte angestoßen. Ihre Kritik an der Baby-Boomer-Generation trifft, nüchtern betrachtet, ins Schwarze: Diese Generation habe den Generationenvertrag gebrochen.

Was Schnitzer hier anspricht, ist nichts weniger als das systematische Verhalten einer Generation, die seit den 1970er Jahren nicht genügend Kinder in die Welt gesetzt hat, um das Renten- und Krankenversicherungssystem am Leben zu erhalten. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Boomer haben deutlich weniger Kinder in die Welt gesetzt als ihre Eltern. Somit wird der Druck auf die sozialen Umlagesysteme in den nächsten Jahren zunehmend größer.

Die Baby-Boomer haben sich jahrzehntelang in der Gewissheit gesonnt, dass schon irgendwie für ihre Rente gesorgt sein würde. Dabei haben sie vergessen - oder bewusst ignoriert -, dass ein Generationenvertrag auf Gegenseitigkeit beruht. Wer keine Kinder bekommt, der sorgt nicht für die nächste Generation von Beitragszahlern.

Daher ist Kinderkriegen kein Privatvergnügen sondern für das Funktionieren eines Umlagesystems essentiell. Die Reproduktion einer Bevölkerung ist nur dann gewährleistet, wenn die Geburtenrate dauerhaft mindestens den Wert von 2,1 hat. Wir haben aktuell 1,35.

Wenn einer auch mit mehr als 5 Kindern dem etwas entgegen setzt, dann ist das mehr als wünschenswert. Auch die 23 Kinder muss man erstmal groß bekommen und auch das ist eine große Leistung. Und wenn sich andere Paare gegen Kinder entscheiden oder vielleicht auch leider keine Kinder bekommen können, dann ist es aus meiner Sicht gut und richtig, dass hier eine Umverteilung innerhalb der Gesellschaft zugunsten derjenigen stattfinden darf und muss, die mit Ihren vielleicht auch mehr als 5 Kindern den Fortbestand der Bevölkerung sichern.

Solange hier kein Umdenken stattfindet, werden sich Paare im Zweifel gegen Kinder entscheiden, wenn sie glauben, sie können das "Privatvergnügen" nicht stemmen, mit den bekannten Folgen für die Bevölkerungsentwicklung und mittelbar den sozialen Sicherungssysteme.

Dem kann man zwar wieder mit Zuwanderung begegnen. Diese schafft jedoch neue Probleme, die zu einer anderen kontroversen Debatte führen.

Zugroaster

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7792 am: 01.08.2025 13:38 »
Generationenvertrag....eine tolle Wortschöpfung. Nur wofür? Also ich habe nie einen Generationenvertrag abgeschlossen. Du?

Wir haben eine Rentensystem, das darauf basiert, dass unsere Bevölkerungspyramide eine gewisse Form hat/wahrt. Offensichtlich funktioniert dieses System aktuell nicht. Wie auch, du kannst kaum jemanden zwingen Kinder zu bekommen. Zumal wir hier vom größten Lebenseinschnitt überhaupt sprechen und nicht von einer Lappalie, die man halt mal eben schnell erledigt, damit das vor Jahrzehnten ausgedachte Rentensystem weiterbesteht.

Du vermischt hier Privatleben und Staatssystem in meinen Augen zu sehr. Alles was in meinen vier Wänden passiert ist erstmal mein privates Ding. Der Staat greift mir nur unter die Arme, um sein System aufrecht zu erhalten.

Wobei - und du hast die Crux ja bereits angesprochen - wir eigentlich gar kein Problem hätten, betrachtet man die Anzahl der Menschen die zu uns kommen. Die kommen nämlich erstmal nicht um Messer zu wetzen, sondern um sich durch Arbeit ein gutes Leben aufzubauen. Eigentlich eine win-win-Situation, die man nach wie vor nicht gelernt hat zu lösen. Hier zeigt sich doch die ganze Absurdität.

Wenn wir für diese Leute weder Platz noch Geld haben, woher soll beides dann für mehr Neugeborene herkommen?

"Alles" was wir tun müssten ist, ihnen die Bildung oder Sprachkenntnisse beizubringen, die bei uns auch jeder Schüler erfährt. Statt Michaels von 0-18 Jahren großzuziehen bzw. zu finanzieren, müsste man halt Mohammeds von 18-25 Jahren ausbilden. Nur ist ein Mohammed hier halt niemals ein Michael und da gehen die Probleme dann schon los.

Ich hab gestern erst ein Forschungsergebnis gelesen, wieviel alleine der ausländische Name schon beim Einreichen einer Bewerbung ausmacht.

Jetzt driften wir aber total ab. Und das nur für den hier eigentlich völlig unbedeutenden Punkt, wieviele Kinder man fremdfinanziert bekommen sollte.  ;)

InternetistNeuland

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 387
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7793 am: 01.08.2025 13:57 »
Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Hat noch jemand anderes Infos und kann diesen Termin bestätigen? Dann müsste ja nächsten Freitag in der Wochenvorschau etwas stehen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,217
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7794 am: 01.08.2025 14:35 »
Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Hat noch jemand anderes Infos und kann diesen Termin bestätigen? Dann müsste ja nächsten Freitag in der Wochenvorschau etwas stehen.

Im Wochenausblick werden nur die Veröffentlichungen angekündigt, nicht die Entscheidungen. Daher wird dort nichts zu sehen sein. Sondern erst später.

2 BvL 4/18 wurde am 04.05.2020 entschieden, aber erst am 28.07.2020 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist das genannte Datum bislang nicht verifizierbar. Es macht allerdings zeitlich Sinn, da wir wissen, dass am 30.09 der Berichterstatter in den Ruhestand geht.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,280
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7795 am: 01.08.2025 15:12 »
Ich bin auf die langen Gesichter gespannt wenn dieses Jahr gar nichts mehr passiert. Es kann auch nicht Anspruch sein, dass ein Richter erst in den Ruhestand wechseln muss, damit es zu Urteilen des BVerfG kommt.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,349
  • Bundesbeamter
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7796 am: 01.08.2025 16:20 »
Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Hat noch jemand anderes Infos und kann diesen Termin bestätigen? Dann müsste ja nächsten Freitag in der Wochenvorschau etwas stehen.

Im Wochenausblick werden nur die Veröffentlichungen angekündigt, nicht die Entscheidungen. Daher wird dort nichts zu sehen sein. Sondern erst später.

2 BvL 4/18 wurde am 04.05.2020 entschieden, aber erst am 28.07.2020 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist das genannte Datum bislang nicht verifizierbar. Es macht allerdings zeitlich Sinn, da wir wissen, dass am 30.09 der Berichterstatter in den Ruhestand geht.

Bekommt man dann überhaupt etwas mit falls der Beschluss am 13.08.25 gefasst werden sollte oder erst mit der Veröffentlichung der schriftlichen Beschlussfassung?

AltStrG

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 61
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7797 am: 01.08.2025 17:49 »
Ich wette, dass der Vorstoß Linnemanns etwas mit dem kommenden Urteil zu tun haben wird. Nichts passiert in der Politik ohne Grund :)

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,217
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7798 am: 01.08.2025 18:10 »
Wir bekommen das Datum des Beschlusses/Urteil erst mit der Veröffentlichung.
Ich weiß nicht, ob die beteiligten Parteien es schon früher erfahren.

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 155
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7799 am: 01.08.2025 18:45 »
Ich wette, dass der Vorstoß Linnemanns etwas mit dem kommenden Urteil zu tun haben wird. Nichts passiert in der Politik ohne Grund :)

Ich hatte tatsächlich den gleichen Gedanken. Ich befürchte auch, dass die aktuelle Debatte um Rente, welche von der Politik losgetreten wurde, nicht ohne Grund läuft. Man könnte die Stimmung und Zukunftsangst nutzen, um beim Beamtentum Sachen durchzusetzen, die sonst nicht möglich wären. Das Momentum ist da und die Chance dürfte einmalig sein. Aber wie es auch kommt, ich habe mit uns selbst kein Mitleid. Viele von uns sind sind so ideologisiert, dass sie bestimmte Ursachen oder Faktoren bis zu ihrem Tod ausblenden, leugnen und jeden angreifen, der die Themen anspricht. Ich laufe mit. So ist es halt in der Demokratie.