[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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waynetology

Zitat von: Finanzer in 01.08.2025 09:21
Zitat von: waynetology in 01.08.2025 07:53
Auch die Bildungschancen von Kindern sehe ich bei allen gleich gut. Egal ob Akademiker oder nicht, egal ob viel Geld da ist oder nicht.
Ich kenne tatsächlich einige Bürgergeldfamilien und hier ist so, dass mehr Geld für die Kinder, nicht unbedingt mehr Geld für die Kinder ist. Sondern mehr Geld für Tattoos, Kippen, Fingernägel und Frisöre, um nur einiges zu nennen und die Kinder der Familien, sind auf dem Weg zum Abitur.
Gleichzeitig kenne ich Akademiker, deren Kinder auf Gesamtschulen gehen und es hier schwer haben.
Ich denke, es liegt IMMER an den Eltern (und eben nicht am vorhanden Geld), was aus den Kindern wird. Die einen legen eben Wert drauf, die anderen verlieren ihre Kinder aus den Augen.

Mitnichten. Der Regelfall ist der Bürgergeldempfänger, welcher sich das Essen vom Mund abspart um den Kindern die Teilnahme am öffentlichen Leben zu ermöglichen (z.B. Schwimmbadbesuch, Kino, Museum). Der Regelfall ist das Bürgergeldempfängerkind, das kein Geld für die zusätzliche Schullektüre hat, da diese nicht übernommen wird.
Der Regelfall ist das Bügergeldkind, das sich schämt nach den Ferien in die Schule zu kommen, da alle anderen von ihren tollen Ausflügen und Urlauben erzählen. Hierzu gibt es Zahlen, zu dem üblichem RTL2-Hartzi den Sie schildern gibt es nur Anekdoten. Was nicht heißen soll das es die Leute nicht gibt, der Herr hat einen großen Tiergarten.... sie sind aber nicht dre Regelfall.

Oh wei, da sieht man schon wo es politisch hingeht, die armen Bürgergeldempfänger.

Ich habe geschrieben, dass ich Familien kenne, nicht das ich sie bei RTL 2 gesehen habe.
Abgesehen hiervon gibt es tolle Möglichkeiten, zumindest in NRW, auch für Familien mit geringfügigem Einkommen/Bürgergeld Urlaub in den Ferien zu machen. Beantragen muss man es eben nur rechtzeitig. Zu der ganzen anderen Propaganda möchte ich nichts sagen.

Arwen

@ Swen ,

vielen Dank für deine Antwort und den zuvor hergestellten Kontakt zu Dr. Schwan. Der Umfang der zu erwartenden Ausarbeitung ist unglaublich, und dass diese dann durch den tbb zur Verfügung gestellt wird,  ist aller Ehren wert. Man fragt sich wirklich , wie Dr. Schwan diesen Aufwand in seinen Tagesablauf integrieren kann und welches Fachwissen dafür notwendig ist, kann man kaum erahnen.
Vermtl. wird mich das Lesen und Verstehen an den Rand meiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten bringen.
Bin sehr gespannt.
Unter Umständen plant Dr. Schwan ja die Veröffentlichung im September 2025 möglichst zeitgleich mit der Veröffentlichung des Beschlusses des BverfG zur Berliner A-Besoldung. Thüringen und Berlin liegen ja sowohl als auch nicht weit auseinander.
Nur schade, dass Dr. Maidowski sich dann bei Dr. Schwan nicht mehr schlau machen kann.
Nochmals vielen Dank

Rentenonkel

Zitat von: Zugroaster in 01.08.2025 10:36

Da möchte ich einhaken.
Meine Aussage bezog sich auf einen anderen Aspekt. Einen der mit Normen und Studien weniger zu greifen ist, als vielmehr mit gesundem Menschenverstand.

Kinder zu bekommen ist zum einen für das Fortbestehen eines Staates/der Menschheit notwendig. Deshalb werden Familien aus gutem Grund auch gefördert.

Da sind wir uns einig.

Zitat von: Zugroaster in 01.08.2025 10:36

Gleichzeitig ist es aber auch ein Privatvergnügen, für das ich persönliche Verantwortung übernehmen muss.
Beides muss in einem gesunden Gleichgewicht stehen, sonst wird eine der beiden Seiten am Ende verlieren.


Da wiederum sind wir uns nicht einig. Wenn der Staat die Eltern, die sich dieses Kind "nicht leisten" können, nicht unterstützt, wird die Geburtenrate weiter sinken und die Probleme, die Du zutreffend beschreibst, werden immer größer.

Die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Monika Schnitzer, hat mit ihren jüngsten Äußerungen eine Debatte angestoßen. Ihre Kritik an der Baby-Boomer-Generation trifft, nüchtern betrachtet, ins Schwarze: Diese Generation habe den Generationenvertrag gebrochen.

Was Schnitzer hier anspricht, ist nichts weniger als das systematische Verhalten einer Generation, die seit den 1970er Jahren nicht genügend Kinder in die Welt gesetzt hat, um das Renten- und Krankenversicherungssystem am Leben zu erhalten. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Boomer haben deutlich weniger Kinder in die Welt gesetzt als ihre Eltern. Somit wird der Druck auf die sozialen Umlagesysteme in den nächsten Jahren zunehmend größer.

Die Baby-Boomer haben sich jahrzehntelang in der Gewissheit gesonnt, dass schon irgendwie für ihre Rente gesorgt sein würde. Dabei haben sie vergessen - oder bewusst ignoriert -, dass ein Generationenvertrag auf Gegenseitigkeit beruht. Wer keine Kinder bekommt, der sorgt nicht für die nächste Generation von Beitragszahlern.

Daher ist Kinderkriegen kein Privatvergnügen sondern für das Funktionieren eines Umlagesystems essentiell. Die Reproduktion einer Bevölkerung ist nur dann gewährleistet, wenn die Geburtenrate dauerhaft mindestens den Wert von 2,1 hat. Wir haben aktuell 1,35.

Wenn einer auch mit mehr als 5 Kindern dem etwas entgegen setzt, dann ist das mehr als wünschenswert. Auch die 23 Kinder muss man erstmal groß bekommen und auch das ist eine große Leistung. Und wenn sich andere Paare gegen Kinder entscheiden oder vielleicht auch leider keine Kinder bekommen können, dann ist es aus meiner Sicht gut und richtig, dass hier eine Umverteilung innerhalb der Gesellschaft zugunsten derjenigen stattfinden darf und muss, die mit Ihren vielleicht auch mehr als 5 Kindern den Fortbestand der Bevölkerung sichern.

Solange hier kein Umdenken stattfindet, werden sich Paare im Zweifel gegen Kinder entscheiden, wenn sie glauben, sie können das "Privatvergnügen" nicht stemmen, mit den bekannten Folgen für die Bevölkerungsentwicklung und mittelbar den sozialen Sicherungssysteme.

Dem kann man zwar wieder mit Zuwanderung begegnen. Diese schafft jedoch neue Probleme, die zu einer anderen kontroversen Debatte führen.

Zugroaster

Generationenvertrag....eine tolle Wortschöpfung. Nur wofür? Also ich habe nie einen Generationenvertrag abgeschlossen. Du?

Wir haben eine Rentensystem, das darauf basiert, dass unsere Bevölkerungspyramide eine gewisse Form hat/wahrt. Offensichtlich funktioniert dieses System aktuell nicht. Wie auch, du kannst kaum jemanden zwingen Kinder zu bekommen. Zumal wir hier vom größten Lebenseinschnitt überhaupt sprechen und nicht von einer Lappalie, die man halt mal eben schnell erledigt, damit das vor Jahrzehnten ausgedachte Rentensystem weiterbesteht.

Du vermischt hier Privatleben und Staatssystem in meinen Augen zu sehr. Alles was in meinen vier Wänden passiert ist erstmal mein privates Ding. Der Staat greift mir nur unter die Arme, um sein System aufrecht zu erhalten.

Wobei - und du hast die Crux ja bereits angesprochen - wir eigentlich gar kein Problem hätten, betrachtet man die Anzahl der Menschen die zu uns kommen. Die kommen nämlich erstmal nicht um Messer zu wetzen, sondern um sich durch Arbeit ein gutes Leben aufzubauen. Eigentlich eine win-win-Situation, die man nach wie vor nicht gelernt hat zu lösen. Hier zeigt sich doch die ganze Absurdität.

Wenn wir für diese Leute weder Platz noch Geld haben, woher soll beides dann für mehr Neugeborene herkommen?

"Alles" was wir tun müssten ist, ihnen die Bildung oder Sprachkenntnisse beizubringen, die bei uns auch jeder Schüler erfährt. Statt Michaels von 0-18 Jahren großzuziehen bzw. zu finanzieren, müsste man halt Mohammeds von 18-25 Jahren ausbilden. Nur ist ein Mohammed hier halt niemals ein Michael und da gehen die Probleme dann schon los.

Ich hab gestern erst ein Forschungsergebnis gelesen, wieviel alleine der ausländische Name schon beim Einreichen einer Bewerbung ausmacht.

Jetzt driften wir aber total ab. Und das nur für den hier eigentlich völlig unbedeutenden Punkt, wieviele Kinder man fremdfinanziert bekommen sollte.  ;)

InternetistNeuland

Zitat von: Bearbeiter in 21.06.2025 17:52
Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Hat noch jemand anderes Infos und kann diesen Termin bestätigen? Dann müsste ja nächsten Freitag in der Wochenvorschau etwas stehen.

Ozymandias

Zitat von: InternetistNeuland in 01.08.2025 13:57
Zitat von: Bearbeiter in 21.06.2025 17:52
Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Hat noch jemand anderes Infos und kann diesen Termin bestätigen? Dann müsste ja nächsten Freitag in der Wochenvorschau etwas stehen.

Im Wochenausblick werden nur die Veröffentlichungen angekündigt, nicht die Entscheidungen. Daher wird dort nichts zu sehen sein. Sondern erst später.

2 BvL 4/18 wurde am 04.05.2020 entschieden, aber erst am 28.07.2020 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist das genannte Datum bislang nicht verifizierbar. Es macht allerdings zeitlich Sinn, da wir wissen, dass am 30.09 der Berichterstatter in den Ruhestand geht.

xap

Ich bin auf die langen Gesichter gespannt wenn dieses Jahr gar nichts mehr passiert. Es kann auch nicht Anspruch sein, dass ein Richter erst in den Ruhestand wechseln muss, damit es zu Urteilen des BVerfG kommt.

PolareuD

Zitat von: Ozymandias in 01.08.2025 14:35
Zitat von: InternetistNeuland in 01.08.2025 13:57
Zitat von: Bearbeiter in 21.06.2025 17:52
Das BverfG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am 13.08.2025 das Urteil fällen.

Hat noch jemand anderes Infos und kann diesen Termin bestätigen? Dann müsste ja nächsten Freitag in der Wochenvorschau etwas stehen.

Im Wochenausblick werden nur die Veröffentlichungen angekündigt, nicht die Entscheidungen. Daher wird dort nichts zu sehen sein. Sondern erst später.

2 BvL 4/18 wurde am 04.05.2020 entschieden, aber erst am 28.07.2020 veröffentlicht.

Darüber hinaus ist das genannte Datum bislang nicht verifizierbar. Es macht allerdings zeitlich Sinn, da wir wissen, dass am 30.09 der Berichterstatter in den Ruhestand geht.

Bekommt man dann überhaupt etwas mit falls der Beschluss am 13.08.25 gefasst werden sollte oder erst mit der Veröffentlichung der schriftlichen Beschlussfassung?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AltStrG

Ich wette, dass der Vorstoß Linnemanns etwas mit dem kommenden Urteil zu tun haben wird. Nichts passiert in der Politik ohne Grund :)

Ozymandias

Wir bekommen das Datum des Beschlusses/Urteil erst mit der Veröffentlichung.
Ich weiß nicht, ob die beteiligten Parteien es schon früher erfahren.

Verwaltungsgedöns

Zitat von: AltStrG in 01.08.2025 17:49
Ich wette, dass der Vorstoß Linnemanns etwas mit dem kommenden Urteil zu tun haben wird. Nichts passiert in der Politik ohne Grund :)

Ich hatte tatsächlich den gleichen Gedanken. Ich befürchte auch, dass die aktuelle Debatte um Rente, welche von der Politik losgetreten wurde, nicht ohne Grund läuft. Man könnte die Stimmung und Zukunftsangst nutzen, um beim Beamtentum Sachen durchzusetzen, die sonst nicht möglich wären. Das Momentum ist da und die Chance dürfte einmalig sein. Aber wie es auch kommt, ich habe mit uns selbst kein Mitleid. Viele von uns sind sind so ideologisiert, dass sie bestimmte Ursachen oder Faktoren bis zu ihrem Tod ausblenden, leugnen und jeden angreifen, der die Themen anspricht. Ich laufe mit. So ist es halt in der Demokratie.

Neuer12

Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:
"Das ist ein sehr guter und naheliegender Gedanke, der im Kern eine der zentralen Streitfragen in der gesamten Debatte trifft. Ihre Überlegung ist absolut logisch, stößt aber auf ein entscheidendes verfassungsrechtliches Problem, das vom Bundesverfassungsgericht selbst geschaffen wurde.Hier sind die Gründe, warum eine einfache Erhöhung der Grundbesoldung aus Sicht des Gerichts keine verfassungskonforme Lösung darstellt:1. Die Zweckbindung des Geldes (Die "Alimentationskette")Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Hierarchie oder "Alimentationskette" aufgestellt, wie das Gehalt eines Beamten zu verwenden ist:•Stufe 1: Grundgehalt: Dient dem amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten selbst. Es soll seine Qualifikation, seine Verantwortung und seine Leistung widerspiegeln (Leistungsprinzip, Abstandsgebot).•Stufe 2: Familienzuschlag Stufe 1 (für Verheiratete): Deckt den Mehrbedarf durch den Ehepartner.•Stufe 3: Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind: Deckt den Unterhaltsbedarf für die ersten beiden Kinder.Das Kernproblem: Das Gericht argumentiert, dass mit diesen drei Komponenten der Lebensunterhalt einer "typischen" vierköpfigen Familie abgedeckt sein muss. Für den Unterhalt des dritten und jedes weiteren Kindes darf nach dieser Logik nicht mehr auf das Grundgehalt zurückgegriffen werden. Das Grundgehalt ist sozusagen schon für den Beamten und seine Kernfamilie "verplant".Eine pauschale Erhöhung der Grundbesoldung würde diesen Zweck nicht erfüllen, da das zusätzliche Geld nicht explizit und ausschließlich für den Unterhalt des dritten (oder vierten, fünften...) Kindes vorgesehen wäre. Es würde allen Beamten zugutekommen, auch kinderlosen, und wäre damit nicht zielgerichtet.2. Das Problem der "verdeckten" AlimentationWürde man die Grundbesoldung so stark anheben, dass auch der Bedarf für ein drittes Kind gedeckt wäre, würde man quasi den Unterhalt für ein drittes Kind im Grundgehalt "verstecken". Das Gericht lehnt dies ab, weil:•Es wäre nicht transparent: Man könnte nicht nachweisen, dass der spezifische Mehrbedarf für das dritte Kind auch wirklich gedeckt wird.•Es würde das Leistungsprinzip verletzen: Ein kinderloser Beamter in einer hohen Position würde ein Gehalt bekommen, das teilweise für den Unterhalt von Kindern kalkuliert ist, die er gar nicht hat. Das würde den Zusammenhang zwischen Amt, Leistung und Gehalt (das Abstandsgebot) tatsächlich untergraben.3. Das Abstandsgebot zum Bürgergeld (ehemals Hartz IV)Das Gericht fordert einen konkreten, nachweisbaren Abstand der Netto-Alimentation zum Netto-Anspruch einer vergleichbaren Familie im Grundsicherungssystem. Dieser Nachweis lässt sich am einfachsten und transparentesten über einen direkten, kindbezogenen Zuschlag führen.Man kann also ganz klar rechnen:•Bedarf einer Familie mit drei Kindern im Bürgergeld-System = X Euro.•Netto-Alimentation für das dritte Kind (also der Zuschlag) muss mindestens 115 % des zusätzlichen Bedarfs für dieses Kind betragen.Mit einer allgemeinen Erhöhung des Grundgehalts wäre diese spitze Berechnung und der damit verbundene Nachweis kaum sauber zu führen.Fazit: Warum Ihr Vorschlag (leider) nicht funktioniertIhr Vorschlag, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen, wäre aus Sicht der Verwaltung, der meisten Beamten und auch im Hinblick auf das Leistungsprinzip die einfachere und logischere Lösung. Er scheitert jedoch an der sehr spezifischen und dogmatischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Das Gericht hat sich auf die Idee festgelegt, dass der Unterhaltsbedarf für jedes Kind ab dem dritten isoliert betrachtet und durch einen gesonderten Zuschlag gedeckt werden muss. Diese Vorgabe zwingt den Gesetzgeber zu den komplizierten und teilweise extrem hohen Zuschlägen, die wir heute sehen.Man könnte sagen: Das Problem mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot entsteht hier nicht trotz, sondern wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber befindet sich in einer Zwickmühle: Er muss die Vorgaben des Gerichts erfüllen, auch wenn diese das Besoldungsgefüge an anderer Stelle verzerren."
Was meint ihr dazu?

Rheini

Zitat von: Neuer12 in 02.08.2025 14:00
Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:
"Das ist ein sehr guter und naheliegender Gedanke, der im Kern eine der zentralen Streitfragen in der gesamten Debatte trifft. Ihre Überlegung ist absolut logisch, stößt aber auf ein entscheidendes verfassungsrechtliches Problem, das vom Bundesverfassungsgericht selbst geschaffen wurde.Hier sind die Gründe, warum eine einfache Erhöhung der Grundbesoldung aus Sicht des Gerichts keine verfassungskonforme Lösung darstellt:1. Die Zweckbindung des Geldes (Die "Alimentationskette")Das Bundesverfassungsgericht hat eine klare Hierarchie oder "Alimentationskette" aufgestellt, wie das Gehalt eines Beamten zu verwenden ist:•Stufe 1: Grundgehalt: Dient dem amtsangemessenen Lebensunterhalt des Beamten selbst. Es soll seine Qualifikation, seine Verantwortung und seine Leistung widerspiegeln (Leistungsprinzip, Abstandsgebot).•Stufe 2: Familienzuschlag Stufe 1 (für Verheiratete): Deckt den Mehrbedarf durch den Ehepartner.•Stufe 3: Familienzuschlag für das 1. und 2. Kind: Deckt den Unterhaltsbedarf für die ersten beiden Kinder.Das Kernproblem: Das Gericht argumentiert, dass mit diesen drei Komponenten der Lebensunterhalt einer "typischen" vierköpfigen Familie abgedeckt sein muss. Für den Unterhalt des dritten und jedes weiteren Kindes darf nach dieser Logik nicht mehr auf das Grundgehalt zurückgegriffen werden. Das Grundgehalt ist sozusagen schon für den Beamten und seine Kernfamilie "verplant".Eine pauschale Erhöhung der Grundbesoldung würde diesen Zweck nicht erfüllen, da das zusätzliche Geld nicht explizit und ausschließlich für den Unterhalt des dritten (oder vierten, fünften...) Kindes vorgesehen wäre. Es würde allen Beamten zugutekommen, auch kinderlosen, und wäre damit nicht zielgerichtet.2. Das Problem der "verdeckten" AlimentationWürde man die Grundbesoldung so stark anheben, dass auch der Bedarf für ein drittes Kind gedeckt wäre, würde man quasi den Unterhalt für ein drittes Kind im Grundgehalt "verstecken". Das Gericht lehnt dies ab, weil:•Es wäre nicht transparent: Man könnte nicht nachweisen, dass der spezifische Mehrbedarf für das dritte Kind auch wirklich gedeckt wird.•Es würde das Leistungsprinzip verletzen: Ein kinderloser Beamter in einer hohen Position würde ein Gehalt bekommen, das teilweise für den Unterhalt von Kindern kalkuliert ist, die er gar nicht hat. Das würde den Zusammenhang zwischen Amt, Leistung und Gehalt (das Abstandsgebot) tatsächlich untergraben.3. Das Abstandsgebot zum Bürgergeld (ehemals Hartz IV)Das Gericht fordert einen konkreten, nachweisbaren Abstand der Netto-Alimentation zum Netto-Anspruch einer vergleichbaren Familie im Grundsicherungssystem. Dieser Nachweis lässt sich am einfachsten und transparentesten über einen direkten, kindbezogenen Zuschlag führen.Man kann also ganz klar rechnen:•Bedarf einer Familie mit drei Kindern im Bürgergeld-System = X Euro.•Netto-Alimentation für das dritte Kind (also der Zuschlag) muss mindestens 115 % des zusätzlichen Bedarfs für dieses Kind betragen.Mit einer allgemeinen Erhöhung des Grundgehalts wäre diese spitze Berechnung und der damit verbundene Nachweis kaum sauber zu führen.Fazit: Warum Ihr Vorschlag (leider) nicht funktioniertIhr Vorschlag, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen, wäre aus Sicht der Verwaltung, der meisten Beamten und auch im Hinblick auf das Leistungsprinzip die einfachere und logischere Lösung. Er scheitert jedoch an der sehr spezifischen und dogmatischen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.Das Gericht hat sich auf die Idee festgelegt, dass der Unterhaltsbedarf für jedes Kind ab dem dritten isoliert betrachtet und durch einen gesonderten Zuschlag gedeckt werden muss. Diese Vorgabe zwingt den Gesetzgeber zu den komplizierten und teilweise extrem hohen Zuschlägen, die wir heute sehen.Man könnte sagen: Das Problem mit dem Leistungsprinzip und dem Abstandsgebot entsteht hier nicht trotz, sondern wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber befindet sich in einer Zwickmühle: Er muss die Vorgaben des Gerichts erfüllen, auch wenn diese das Besoldungsgefüge an anderer Stelle verzerren."
Was meint ihr dazu?

Solange Menschen beim BVerfG sitzen, interessiert mich die Meinung der KI nicht .....

P.S. Was sagt die KI zu "Wie werden wir die AFD los und wie beendet man den Ukraine Krieg und wie beenden wir die Erderwärmung"?

BVerfGBeliever

Zitat von: Neuer12 in 02.08.2025 14:00
Ich dachte bisher immer eine Lösung sei die Erhöhung der Grundbesoldung.
Dem widerspricht die KI eindeutig:

Nein, tut sie nicht. Sie hat dir lediglich geantwortet, dass ab dem dritten Kind Anspruch auf eine zusätzliche Alimentation besteht.

Die tatsächliche Diskussion dreht sich jedoch um die absurden Zuschlagsorgien, die einige Länder für die ersten beiden Kinder eingeführt haben (von rund 14-21% der Grundbesoldung im Jahr 2019 auf bis zu 58% im Jahr 2024)..

SwenTanortsch

Zitat von: Arwen in 01.08.2025 12:03
@ Swen ,

vielen Dank für deine Antwort und den zuvor hergestellten Kontakt zu Dr. Schwan. Der Umfang der zu erwartenden Ausarbeitung ist unglaublich, und dass diese dann durch den tbb zur Verfügung gestellt wird,  ist aller Ehren wert. Man fragt sich wirklich , wie Dr. Schwan diesen Aufwand in seinen Tagesablauf integrieren kann und welches Fachwissen dafür notwendig ist, kann man kaum erahnen.
Vermtl. wird mich das Lesen und Verstehen an den Rand meiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten bringen.
Bin sehr gespannt.
Unter Umständen plant Dr. Schwan ja die Veröffentlichung im September 2025 möglichst zeitgleich mit der Veröffentlichung des Beschlusses des BverfG zur Berliner A-Besoldung. Thüringen und Berlin liegen ja sowohl als auch nicht weit auseinander.
Nur schade, dass Dr. Maidowski sich dann bei Dr. Schwan nicht mehr schlau machen kann.
Nochmals vielen Dank

Gern geschehen, Arwen - der Text hat zugleich den Anspruch, so geschrieben zu sein, dass er möglichst auch dann verständlich bleibt, wenn man nicht das Besoldungsrecht als sein täglich Brot auffasst. Darüber hinaus braucht der Senat zum Glück nicht die Expertise Dritter, da er DIE Expertise schlechthin ist. Entsprechend darf man auch davon ausgehen, dass er aus der eigenen Rechtsprechung der Vergangenheit heraus die Betrachtung von Partnereinkünfte in der Besoldungsbemessung zurückweisen wird, wie das auch in der Untersuchung geschehen wird, die sich in einem eigenständigen Kapitel mit der Situation der Familienalimentation in den weiteren 16 Rechtskreisen beschäftigt.

Was die KI übrigens gerade an Betrachtungen wiedergibt, ist insofern interessant, als dass sie weiterhin Qualität an Quantität bemisst. Da wir insbesondere in den letzten rund fünf Jahren eine gehörige Zahl an qualitativ zweifelhaften Gesetzesbegründungen in vielen Drucksachen der Landesparlamente vorfinden, ist sie in dem, was sie schreibt, im offensichtlich gehörigen Maße in ihrer Sicht auf die Dinge von jenen Drucksachen abhängig. Weder gibt es aber die von ihr eingangs dargestellte - oder so behauptete - Wertehierarchie noch argumentiert der Zweite Senat auch im Einzelnen so, wie das die KI meint. Ihr Beitrag ist letztlich qualitativ gänzlich wertlos. Sie sollten ggf. einen Berufswechsel ins Auge fassen und ggf. externe Beraterin von durch die Realität geplagte Besoldungsgesetzgeber werden. Sie hat vom Thema letztlich so viel Ahnung wie der Mond von einem Mohnkuchen, was ggf. beste Voraussetzungen für eine entsprechende Beratertätigkeit sein könnte.