[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

cyrix42

Zitat von: clarion am Heute um 12:05Und dass Ergänzungszuschläge nicht bei der Berechnung der aA zu berücksichtigen sind, geht aus dem Urteil hervor. Daher ist das fiktive Partnereinkommen sowas von tot, lebt leider aber als Zombi weiter, zumindest in Bayern.

Das aktuelle Urteil bezieht sich nur auf die Vergangenheit, bei der das BVerfG davon ausgeht, dass die beklagte Berliner Besoldungsgesetzgeberin von einer 4K-Alleinverdiener-Ehe ausgegangen ist, weil sie in der Gesetzgebung erst danach davon abgewichen ist. Inwiefern hier jetzt Ergänzungszuschläge im Falle einer Mehrverdiener-Ehe als Ausgangspunkt für nicht arbeitende Ehepartner nun möglich oder ausgeschlossen sind, wurde explizit nicht addressiert.

Wenn also nun ein Besoldungsgesetzgeber für ein neues Besoldungsgesetz ab 2026 sich auf eben jene Position zurückzieht, dass jetzt wohlbegründet, man den Ausgangspunkt anders wählt, dann wären Ergänzungszuschläge für nicht arbeitende Ehepartner genauso denkbar wie für das dritte und weitere Kind(er). (Ob diese je nach Besoldungsgruppe/ Stufe nach oben hin abschmelzend sein dürfen, wäre eine weitere Frage, die zu klären ist.)

BVerfGBeliever

Du hast insofern Recht, dass in Rn. 70 in der Tat das bislang gewählte Besoldungsmodell erwähnt wird.

Aber wie gesagt: Zumindest nach meinem Verständnis ist Leitsatz 7 allgemeiner gefasst. Egal welche (hypothetischen) Besoldungsmodelle sich die Gesetzgeber für die Zukunft ausdenken, die Besoldung (und nicht die Besoldung zuzüglich irgendwelcher Ergänzungszuschläge, die nicht "unterschiedslos" gezahlt werden) muss nach meiner Interpretation alle Beamtenfamilien vor einem realen Armutsrisiko schützen.

[P.S. Und dass die bayerische Voodoo-Rechnung mit fiktiver "heißer Luft" in keinem aller denkbaren Szenarien mit Art. 33 GG in Einklang zu bringen sein wird, da sind wir uns hoffentlich einig.]

Ryan

Zitat von: cyrix42 am Heute um 15:35Wenn also nun ein Besoldungsgesetzgeber für ein neues Besoldungsgesetz ab 2026 sich auf eben jene Position zurückzieht, dass jetzt wohlbegründet, man den Ausgangspunkt anders wählt, dann wären Ergänzungszuschläge für nicht arbeitende Ehepartner genauso denkbar wie für das dritte und weitere Kind(er). (Ob diese je nach Besoldungsgruppe/ Stufe nach oben hin abschmelzend sein dürfen, wäre eine weitere Frage, die zu klären ist.)

Im Unterschied zum aktuellen bayrischen Modell scheint die von Dir skizzierte Variante nicht von vorneherein ausgeschlossen zu sein. Rechtlich und politisch ist das allerdings ein Minenfeld.

Es läuft dann ja letztlich auf das hinaus, was manche auch als "Herdprämie" bezeichnen würden. Die Probleme die so etwas mit sich bringt, wurden hier im Forum ja schon diskutiert. Es ist paradox, aber die Idee der modernen Mehrverdienerfamlilie bringt es im Kontext der Besoldung mit sich, dass das vermeintlich veraltete Familienbild begünstigt bzw. gefördert wird.

Und in diesem Kontext stellt sich nicht mehr die Frage, wieviel Geld denn ein Ehepartner mitbringt um den Besoldungsgesetzgeber zu entlasten, sondern wieviel der Besoldungsgesetzgeber denn für den nicht arbeitenden Partner locker machen möchte. Fraglich, ob Bayern dann auch mal eben 20.000 Euro in die Waagschale werfen würde.