Kurze Frage. Ist es mit dem neuen Urteil des BVerfG jetzt nicht auch einfacher für die Verwaltungsgerichte geworden die Besoldungsgesetze den Landeseigenen Verfassungsgerichten vorzulegen?
Das Problem ist glaube ich, dass die Verwaltungsgerichte nur konkrete Verstöße gegen Gesetze Maßregeln können. Also die Beamten werden laut dem bestehenden Gesetz bezahlt.
Nur ist das Gesetz halt an sich verfassungswidrig und darüber kann nur dae BverfG entscheiden.
Ja baer SH zB. hat ein eigenes Landesverfassungsgericht und das Besoldungsgesetz SH ist Landesgesetz.
Ja und das ist ein Punkt an dem ich mich regelmäßig reibe, wenn ich vom Verwerfungsmonopol des BVerfG lese!
Jedes Landesverfassungsgericht ist hinsichtlich von Landesgesetzen nach der jeweiligen Landesverfassung und dem LVerfGG mit Normverwerfungskompetenz (für SH z.B. Art. 51 Abs. 2 Nr. 3 LVerf SH i.V.m. §§ 46 S. 2, 42 S. 1 LVerfGG SH) ausgestattet.
In vielen Ländern enthält die jeweilige Landesverfassung einen Verweis auf die Grundrechte des Grundgesetzes und macht diese damit zu unmittelbar geltendem
Landesrecht. Dies gilt auch für die grundrechtsgleichen Rechte aus Art. 33 GG (vgl. VerfGH NRW RiA 2014, 226), soweit die Landesverfassung eine entsprechende Verweisung enthält. Die Frage wurde auch schon von Verwaltungsgerichten in allgemeinen Alimentatiosnverfahren geprüft (vgl. zur fehlenden GG-Verweisung in der Landesverfassung der Freien und Hansestadt Hamburg: VG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2020 – 20 K 7509/17 Rn. 21, BeckRS 2020, 33667)
Ich weiß von Musterklägern der Verfahren, welche am 11.11.25 in Schleswig entschieden wurden, dass ihr Primärantrag im Sinne der Verfahrensbeschleunigung sogar ausdrücklich auf eine Vorlage zum LVerfG gerichtet war. Dass das VG Schleswig (vertretbarerweise ausschließlich) dem BVerfG vorgelegt hat und in seinem Beschluss hierzu gar nichts schreibt, finde ich persönlich schon fast frech, wenn man bedenkt, dass jedem Kläger effektiver Rechtschutz zu gewähren ist.
Und eine Finanzministerin, die sich dort bestens auskennt. Die müsste wissen, was ihr blüht.
Wäre eine witzige Verhandlung, wenn Sie persönlich käme.
Ihr Nachfolger im Präsidentenamt beim Landgericht Lübeck sitzt dann da neben zwei anderen Verfassungsichter (diese hauptberuflich auch beim Landgericht Lübeck und Amtsgericht Ratzeburg), deren jeweilige Diziplinarvorgesetzte sie im alten Amt vor gar nicht all zu langer Zeit noch war.
Wie klein die Welt doch manchmal ist
