[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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LehrerInNRW

Muss eigentlich in Widerspruch für 25 das aktuelle Arbeit eingearbeitet werden?

NvB

Zitat von: LehrerInNRW in 24.11.2025 21:37
Muss eigentlich in Widerspruch für 25 das aktuelle Arbeit eingearbeitet werden?

https://www.gdp.de/nrw/de/stories/2025/11/jetzt-erst-recht-musterwidersprueche-amtsangemessene-besoldung-versorgung-2025

Wurde heute durch die GdP für NRW veröffentlicht. Das ist ein aktuellster Widerspruch der alle bisherigen Verfahren nennt.

Pascal121

In dem Musterwiderruf der GDP würde ich statt NRW RLP schreiben, dann passt das doch wunderbar, oder übersehe ich was? Danke!

Umzug 1

Habe heute den Widerspruch für das Haushaltsjahr 2025 abgesandt. Es ollten m. E. zahlreiche Widersprüche erfolgen.

Tulpenzeit

Zitat von: Tulpenzeit in 20.11.2025 19:21
Nochmal zum Abstandsgebot: Dass BVerfG hat für den hD in Berlin ab A14 u.A. in den Jahren ab 2017 im Wesentlichen "nur" einen Verstoß gegen das Abstandsverbot festgestellt. Nun verstehe ich den Beschluss so, dass dies zwar per se noch keine verfassungswidrig niedrige Alimentation auslöst, jedoch durch die übrigen Ausführungen des BVerfG für die Zukunft "gesichert" sein wird, dass nicht nur die Besoldungsgruppen ab A14 hintenrunter fallen, sondern zwangsläufig auch angehoben werden müssen. Mittlerweile gibt es ja in Berlin insbesondere für A14er das Phänomen, dass wegen der Hauptstadtzulage A13 im Wesentlichen A14 entspricht. Wäre andernfalls eine Einebnung der Abstände zwischen den höheren Besoldungsgruppen schlicht nicht justitiabel?

Ich hole die Frage nochmal hoch:-) Meinungen?

Keating

Zitat von: Tulpenzeit in 25.11.2025 21:15
Zitat von: Tulpenzeit in 20.11.2025 19:21
Nochmal zum Abstandsgebot: Dass BVerfG hat für den hD in Berlin ab A14 u.A. in den Jahren ab 2017 im Wesentlichen "nur" einen Verstoß gegen das Abstandsverbot festgestellt. Nun verstehe ich den Beschluss so, dass dies zwar per se noch keine verfassungswidrig niedrige Alimentation auslöst, jedoch durch die übrigen Ausführungen des BVerfG für die Zukunft "gesichert" sein wird, dass nicht nur die Besoldungsgruppen ab A14 hintenrunter fallen, sondern zwangsläufig auch angehoben werden müssen. Mittlerweile gibt es ja in Berlin insbesondere für A14er das Phänomen, dass wegen der Hauptstadtzulage A13 im Wesentlichen A14 entspricht. Wäre andernfalls eine Einebnung der Abstände zwischen den höheren Besoldungsgruppen schlicht nicht justitiabel?

Ich hole die Frage nochmal hoch:-) Meinungen?

Ich freue mich bereits jetzt auf die Korrekturen, denn ich habe nicht den Hauch so viel Ahnung, wie alle anderen hier. Dennoch versuche ich es eine Erklärung:
Durch das Urteil, das die 115% Regel durch die neue Meridian-Regel ersetzt, müssen im Grunde sämtliche Besoldungsstrukturen in Deutschland geändert werden. Das Abstandsgebot gilt schließlich auch zu allen anderen Besoldungsgruppen innerhalb des Gefüges.
Ergo: A1 wird um +5% angehoben, weshalb A2 um einen ähnlichen Wert erhöht werden muss, woraus A3 ebenso steigt.....

Wenn ich es jetzt weiterhin verstehe, dann wird dies dazu führen, dass die untersten Besoldungsgruppen abgeschafft und die oberen minimal nach oben bewegt werden. So ist es in Niedersachsen vor ein paar Jahren passiert, als die ersten Stufen der Besoldung abgeschafft wurden.

Jekyll

#8496
Als saarländischer Beamter bin ich nur noch entsetzt über die Ignoranz meiner Landesregierung.

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/beamtenbesoldung_amtsangemessene_alimentierung_saarland_verfassungskonform_verfassungswidrig_100.html

Hier wird die Besoldung aufgrund der Haushaltsnotlage noch als verfassungsrechtlich vertretbar angesehen.
Da frage ich mich ob man hierzulande das Berliner Urteil gelesen hat.

Die Differenz zu anderen Bundesländern (mit niedrigerem Meridianeinkommen als im Saarland) liegt bei mir mittlerweile jährlich bei 10.000€ Brutto

Hier wird die Absenkung der Kostendämpfungspauschale um 50€!!! jährlich als ein Akt der Wertschätzung kommuniziert.

"Wir gehen diesen Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten, Fachkräfte zu sichern und die Beschäftigten finanziell ein Stück zu entlasten", sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Es sei auch sozial ausgewogen, "weil sie gerade geringere Einkommen umso spürbarer entlastet". Zitat https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/kostendaempfungspauschale_beamte_beihilfe_saarland_soll_sinken_100.html

Ich muss schwer an mir halten. Seit 2018 lege ich regelmäßig Wiederspruch ein.

Bei so wenig Wertschätzung wie man im Saarland seinen Beamten gegenüber zeigt kann ich jedem nur abraten im öffentlichen Dienst zu arbeiten.

Ozymandias

#8497
Irgendwann läuft es auf Vollstreckungsanordnungen hinaus.

Die Landesverfassungsgerichte denke ich werden auch in Zukunft keine Rolle spielen. Der Weg ist entgegen der Meinung Stuttmanns von 2020 auch nicht wirklich schneller, man kann da nicht mal richtig hingelangen.

Die Landesverfassungsgerichte sind auch eher Hobbygerichte, die nur selten zusammentreten und wenige Fälle bearbeiten. Eine Entscheidung wäre zwar mal interessant zu sehen, aber die Wahrscheinlichkeit dass wir eine solche bekommen, die höhere Summen garantiert als das BVerfG halte ich für gering.

Vielleicht schafft es ja eines er vielen Forenklagen mal vor ein solches Gericht.

1000Baht

Zitat von: Jekyll in 26.11.2025 13:06
Hier wird die Absenkung der Kostendämpfungspauschale um 50€!!! jährlich als ein Akt der Wertschätzung kommuniziert.

"Wir gehen diesen Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten, Fachkräfte zu sichern und die Beschäftigten finanziell ein Stück zu entlasten", sagte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Es sei auch sozial ausgewogen, "weil sie gerade geringere Einkommen umso spürbarer entlastet". Zitat
50.- Euro, das ist beschämend!
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Nordlicht97

Die GdP Schleswig-Holstein hat einen Musterwiderspruch für 2025 veröffentlicht und hier kam die Diskussion auf, ob das ausreichend ist. Denn der Wortlaut lautet wie folgt:

Geltendmachung amtsangemessene Alimentation 2025 und für die Folgejahre


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich meinen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation für den Zeitraum vom 01.01 bis 31.12.2025 haushaltsnah geltend, auch unter den Aspekten des Familienstandes/ der Unterhaltspflichten. Diese Geltendmachung gilt auch für die Folgejahre.

Ich bin der Ansicht, dass meine Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen ist, Art. 33 GG.

Meine Geltendmachung bezieht sich ausdrücklich auch auf alle weiteren, insbesondere familienstandsabhängigen Besoldungsbestandteile.




Danach folgen noch eigene Angaben zu verheiratet und Kindern.


Ich frage mich, ob das rechtssicher ausreichend als Widerspruch ist?
In der Formulierung ist ja weder ein Antrag, noch wirklich Widerspruch genannt. Müsste darauf theoretisch überhaupt reagiert werden? Ein Antrag oder Widerspruch muss ja abgelehnt werden und dann folgt der normale Gang bis hin zur Klage.
Aber sichert eine Geltendmachung die Ansprüche?

Umzug 1

Im Thread Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2BVL/18 u. a.) ist auf Seite 63 ein Eintrag zum Widerspruch von Mitforist AltStrG eingestellt. Dieser kann bei Abfassung des eigenen Widerspruchs hilfreich sein.

VierBundeslaender

Zitat von: Jekyll in 26.11.2025 13:06
Hier wird die Besoldung aufgrund der Haushaltsnotlage noch als verfassungsrechtlich vertretbar angesehen.
Da frage ich mich ob man hierzulande das Berliner Urteil gelesen hat.
Das Argument mit der Haushaltsnotlage scheint gerissen, wird aber nicht greifen. Ich weiß beispielsweise, dass Berlin diese Notlage deshalb intern nicht erklärt hat, weil man sich parallel kostenlose Kita, kostenloses Schulessen und kostenlosen Nahverkehr leistet - dann kann die Notlage nicht so schlimm sein. Das BVerfG hat anscheinend in einem ähnlich gelagerten Fall geurteilt: "Die extreme Haushaltsnotlage müsse einen föderalen Notstand auslösen, der den Bestand des betreffenden Landes gefährde. Dies liege im Falle Berlins nicht vor. Zum einen habe die Finanzkrise noch kein derartiges Ausmaß angenommen, dass die Handlungsfähigkeit Berlins lahmgelegt werde. Zum anderen leiste sich Berlin nach wie vor gegenüber dem vergleichbaren Stadtstaat Hamburg überproportional hohe Ausgaben in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Wohnungsförderung."

Insofern kann man sich erst darauf berufen, wenn die Handlungsfähigkeit bei null liegt. Es gibt doch sicherlich irgendwelche schönen Leuchtturmprojekte auch im Saarland, oder? Und die widersprechen dann einer Notlage, erst Recht über Jahre. Das geht nach hinten los.

Paterlexx

Die Teppichetage teilt mit, man könne über das neue Besoldungsstrukturgesetz das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern einrechnen und damit sei die amtsangemessene Alimentation automatisch erfüllt.

Nur: Genau das widerspricht der bekannten Rechtsprechung. Die Alimentationspflicht betrifft den Beamten selbst, nicht den Partner. Und Art. 6 GG verbietet es, familiäre Verhältnisse zur Entlastung des Staates heranzuziehen.

Trotzdem wurde dieses Gesetz einfach durchgewunken, als wäre alles rechtlich wasserdicht.

Damit stellen sich zwei Fragen:
Wie kann so etwas überhaupt rechtens sein?
Und was macht man dagegen, wenn der eigentliche Fehler im Gesetz steckt?


Homer1990

In Niedersachsen fand im Ausschuss für Haushalt und Finanzen offensichtlich gestern eine Unterrichtung und Aussprache über die Folgen des Beschlusses statt. Leider ohne weitere Erläuterungen bisher, da nur Kurzbericht verfügbar.

https://www.landtag-niedersachsen.de/parlamentsdokumente/kurzberichte_ausschuesse/19_wp/afhuf/KB_125_AfHuF_26.11.2025.pdf