Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...
Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht
.
Im Zivilrecht ist die Erledigungserklärung etwas einfacher. Aber auch im Verwaltungsrecht können beide Parteien die Erledigung erklären, das ist vermutlich gemeint.
Aber auch bei einer einseitigen Erledigungserklärung im Verwaltungsrecht ergeht eine Kostenentscheidung, diese fällt nicht immer zu Gunsten einer gewissen Partei aus. In diesem Fall war aber die Nettoalimentation verfassungswidrig und der Staat
dürfte die Kosten tragen müssen. Vorgerichtliche RA-Kosten wärennoch mal ein Sonderfall in vielen Verfahren, dort haben schon viele in die Röhre geschaut, egal ob AG, SG, FG, VG.