Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4611143 times)

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8145 am: 11.10.2025 23:32 »
Bevor der Bär nicht erlegt ist, gibt es nichts ...

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8146 am: 12.10.2025 06:37 »
Wenn man zufrieden ist mit der Nachzahlung, erklärt man einfach die Erledigung in der Hauptsache. Dann setzt das Gericht die Kosten fest, hier dürfte die Klage als gewonnen gelten.
Ist man nicht zufrieden, kann man auch mit der Klage fortfahren.

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8147 am: 12.10.2025 09:16 »
Okay danke dir. Es muss ja irgendwie dann eine pauschale oder zumindest automatisierte Nachzahlung geben, bei mehreren 100.000 Wiedersprüchen. Ich glaube, bald wird es spannend

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8148 am: 12.10.2025 12:49 »
Hinweis. Wenn man obsiegt oder teilobsiegt, sollte man VOR der Erledigungserklärung mit dem Klagegegner eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens abschliessen. Das Gericht entscheidet nämlich nicht über die Kostenverteilung.

Falls der Klagegegner sich nicht oder nicht in deinem Sinne einlässt, sollte man das Verfahren nicht für erledigt erklären.

WernerWillsWissen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8149 am: 12.10.2025 12:58 »
Moin,
Gerade auf Reddit den Link gesehen :
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/verfassungsgericht-entscheidet-gehaltserhoehung-fuer-beamte-49377676


Das entscheidende Wort in dem Artikel ist "möglicherweise". Das Verfahren wird m.E. nach derart in die Länge gezogen, um Gründe zu finden, die Nachzahlungen zu verweigern. Ich jedenfalls glaube nicht mehr an eine Nachzahlung. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Zahlung der Ortszulage für ledige.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8150 am: 12.10.2025 13:04 »
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8151 am: 12.10.2025 13:13 »
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht  8).

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8152 am: 12.10.2025 13:29 »
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht  8).

Sry, verwechselt mit Klagerücknahme ....

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8153 am: 12.10.2025 13:34 »
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...

Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht  8).

Im Zivilrecht ist die Erledigungserklärung etwas einfacher. Aber auch im Verwaltungsrecht können beide Parteien die Erledigung erklären, das ist vermutlich gemeint.

Aber auch bei einer einseitigen Erledigungserklärung im Verwaltungsrecht ergeht eine Kostenentscheidung, diese fällt nicht immer zu Gunsten einer gewissen Partei aus. In diesem Fall war aber die Nettoalimentation verfassungswidrig und der Staat dürfte die Kosten tragen müssen. Vorgerichtliche RA-Kosten wärennoch mal ein Sonderfall in vielen Verfahren, dort haben schon viele in die Röhre geschaut, egal ob AG, SG, FG, VG.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8154 am: 12.10.2025 19:26 »
Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei  ::)

Keating

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8155 am: 12.10.2025 19:28 »
Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei  ::)

Erst 2. Das ganze muss doch per Gesetz bestätigt werden und da sind alle Beamte mit drin und nicht nur Teilmengen.

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8156 am: 12.10.2025 19:37 »
Für die Vergangenheit würden aber nur diejenigen profitieren, die auch einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben! Somit hätten wir eine „Teilmenge“! Für die Zukunft würden alle Beamte profitieren, vorausgesetzt, dass der Beschluss auch zu unseren Gunsten ausgeht.
« Last Edit: 12.10.2025 19:47 von Hans Werner Mangold »

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8157 am: 12.10.2025 19:42 »
Seit 2005, ruhend gestellt und Verzicht auf Einrede der Verjährung

justilegal

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8158 am: 12.10.2025 22:04 »
Ebenfalls seit 2005, mit Ruhendstellung usw. Noch mal neu jährlich seit 2023. Dazu 3+Kind seit 2016 und Klage deswegen seit 2021- offiziell nicht ruhend, passiert aber nichts (Niedersachsen).

Arwen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8159 am: 12.10.2025 22:12 »
VG LG ?